06.06.2023 - 2.1 Haushalt: Chancen und Risiken

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Beratung

Frau Grehling führt einleitend aus, dass der Chancen- und Risikenbericht zum Haushalt aufgrund der gegenwärtig angespannten Haushaltslage und der Diskussion über die Vorhaben der Stadt umso wichtiger sei.

 

Ausgangspunkt sei die Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2023 mit den entsprechenden Eigenkapitalverzehren.

 

Bezüglich der laufenden Bewirtschaftung des Jahres 2023 müsse die Information wiederholt werden, dass die Gewerbesteuer um rund 18 Mio. Euro und somit deutlich unterhalb des Haushaltsansatzes liege. Sollten sich nicht in den nächsten Monaten unerwartet hohe Zugänge ergeben, werde es schwierig, den Ansatz in Höhe von rund 252 Mio. Euro noch zu erreichen, was verdeutliche, dass es richtig gewesen sei, den Sockel in der Haushaltsplanung zu bereinigen. Um dies zu veranschaulichen habe man erneut die Entwicklung der Gewerbesteuer im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 visualisiert. Ableiten ließe sich daraus mit Gewissheit, dass es keinen Spielraum für eine weitere Steigerung für die Haushaltsplanung 2024 gebe.

Weitere nennenswerte Punkte der laufenden Bewirtschaftung seien der auf der Basis des aktuellen Forecasts definitiv auskömmliche Ansatz bei den Personalkosten - trotz Einmalzahlungen und pauschalem Abzug in der Haushaltsplanung - sowie die Verbesserung bei der Städteregionsumlage, welche die Senkung der LVR-Umlage, wie der Presse zu entnehmen gewesen sei, an die angehörigen Kommunen weitergebe. Hierbei handele es sich um einen Einmaleffekt für das laufende Jahr, weitere Verbesserungen für die Zukunft seien derzeit nicht abzusehen.

Bereits bekannt, aber aufgrund der Größenordnung sicher erneut erwähnenswert, seien das Risiko der Tarifverhandlungsergebnisse und die entsprechende Mehrbelastung für den städtischen Haushalt. Die prognostizierte saldierte Mehrbelastung bis zu über 39 Mio. Euro im Jahr 2027 sei bereinigt worden um Refinanzierungen in gebührenrelevanten Bereichen sowie - für die Jahre 2023 und 2024 - die Isolierungsmöglichkeit der Einmalzahlungen nach dem NKF-CUIG.

Neben diesen bereits bekannten direkten Auswirkungen müsse sie jedoch darüber hinaus auf das Risiko der mittelbaren Auswirkungen der Tarifverhandlungen hinweisen, beispielsweise die Personalkostensteigerungen bei Anderen, wie zum Beispiel dem Landschaftsverband Rheinland oder der Städteregion aber auch im Bereich der freien Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialbetreuung in Form eines erhöhten Zuschussbedarfs. Gespräche mit dem Land über die finanziellen Auswirkungen im Bereich KiBiz-Förderung und den Umgang mit diesen seien noch nicht abgeschlossen. Das Volumen dieser mittelbaren Auswirkungen könne mit mindestens rund 10 Mio. Euro jährlich beziffert werden, wobei dies eher die untere Grenze darstellen würde. Realistischerweise könnten es auch bis zu 20 Mio. Euro sein.

Je nach Rechenszenario belaufe sich das Risiko der Personalkosten somit auf rund 30 bis 60 Mio. Euro, wobei neue Stellen aufgrund von Leistungserweiterungen noch nicht eingerechnet seien.

Einen weiteren offenen Punkt für die Haushaltsplanung stelle die allgemeine Steuerentwicklung im weiteren Jahresverlauf dar. Die unterhalb der Planung verlaufende Entwicklung der Gewerbesteuer in der laufenden Bewirtschaftung habe sie eingangs bereits thematisiert.

Auch die Entwicklung der Schlüsselzuweisung sei noch offen, auf die Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 sei man daher für genauere Angaben angewiesen. Dabei könne man nur hoffen, dass die Verfassungsbeschwerde bezüglich der Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen nicht ein zusätzliches Problem für die Stadt Aachen mit sich bringen werde.

Problematisch für die Finanzierung des ÖPNV-Ausbaus seien fehlende Erträge in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro jährlich. In diesem Zusammenhang wirke sich Finanzierungssystematik aufgrund der Einführung des „Deutschland-Tickets“ aus.

Auch auf die Folgekosten der Investitionen sowie ggf. Bedarfserweiterungen und Personalneuanmeldungen im Zuge der Haushaltsplanung müsse wiederholt hingewiesen werden.

Als neues Risiko aufgenommen habe man aufgrund aktueller Diskussionen sowie Hinweisen aus dem zuständigen Ministerium die Gefahr, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 die Möglichkeit der Isolierung nach den Bestimmungen des NKF-CUIG entfallen könne. Gegenwärtig laufe eine Umfrage bei den Kommunen über bereits in Anspruch genommene sowie geplante Isolierungen in den Folgejahren. Frau Grehling könne vor dem Hintergrund des damit verbundenen zusätzlichen Risikos in Höhe von rund 20 Mio. Euro für das Jahr 2024 nur auf ein Umdenken beim Landesministerium hoffen.

Erwähnt worden sei bereits das Risiko Folgekosten der Investitionen, welche exemplarisch aufgeführt werden. Hier seien pflichtige Investitionen (z. B. im Rahmen der Umwandlung von G8 zu G9) ebenso aufgeführt wie Maßnahmen aus der § 13-Liste (z. B. Sanierung Verwaltungsgebäude Hackländerstraße) sowie Maßnahmen, für die eine Förderung akquiriert worden sei (z. B. Sportpark Soers), aber auch neue Maßnahmen, die noch nicht in den Haushaltsplan hätten aufgenommen werden können. Zur Erinnerung sei auch beispielsweise die Entwicklung des Campus-Gelände aufgeführt, da diese noch nicht ausfinanziert sei. Das Risiko der Folgelasten bezüglich Abschreibungen und Zinsen, welches am Beispiel Haus der Neugier veranschaulicht werden könne, werde pauschal mit rund 10 Mio. Euro beziffert.

 

Rechne man alle Risiken zusammen, belaufen sich diese in der Summe auf rund 100 Mio. Euro und stellen somit im Vergleich zu Vorjahren eine Ausnahmesituation dar. Zur Verdeutlichung habe man die Entwicklung der Aufwandssteigerungen in den letzten Jahren zum jeweils vorangegangenen Haushaltsjahr dargestellt. Dabei müsse festgestellt werden, dass diese Steigerungen - insbesondere bereinigt um covid- bzw. kriegsbedingte Faktoren - in den vergangenen Jahren deutlich geringer ausgefallen seien als das nunmehr zu beziffernde Risiko.

 

Es stelle sich folglich die Frage, wie mit den Risiken umzugehen sei. Dabei helfe der Blick auf die Chancen oder Optionen nur partiell.

 

Auf die Nutzbarmachung des sehr guten Jahresabschlusses 2022 für die Haushaltsplanung 2024 habe sie bereits hingewiesen. Hierfür habe man sich eine entsprechende Zeitplanung vorgenommen. Die mit dem Abschluss 2022 zu bildende Ausgleichsrücklage könne somit einen positiven Effekt für die Haushaltsplanung 2024 erzielen. Jedoch schränke das Haushaltsrecht die Verwendung der Ausgleichsrücklage dahingehend ein, dass diese nicht bei Bedarf auf die einzelnen Jahre verteilt werden könne. Somit könnte theoretisch die absurde Situation entstehen, dass das Jahr 2024 zwar fiktiv ausgeglichen sei, die Eigenkapitalverzehre in der Mittelfristplanung jedoch, falls es nicht gelingen sollte das Risikoportal zu minimieren, so hoch seien, dass die 5%-Grenze überschritten werde. Hilfreich in geringerer Größenordnung von rund 2 bis 2,5 Mio. Euro pro Jahr sei die Verbesserung der Eigenkapitalsituation bzw. Entwicklung der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Haushalt 2023.

Unabhängig davon bedürfe es der Haushaltskonsolidierung. Aus diesem Grunde habe man auf Basis der Vorjahresergebnisse bei den sog. „52- er und 54-er Konten“ entsprechende Vorgaben an die Dezernate gemacht. Sollte die Einhaltung nicht gelingen, müsse die Stadt Aachen alternativ erstmalig auf das Instrument des globalen Minderaufwands zurückgreifen.

Voraussichtlich werde aber auch dies nicht ausreichend sein, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können. Aus diesem Grunde müsse man sich auch Gedanken machen über mögliche Gegenfinanzierungen. Als theoretische Möglichkeit seien hier Steuererhöhungen anzuführen. Die entsprechenden Auswirkungen von Hebesatzänderungen bei Gewerbe- und Grundsteuer habe sie bereits bei der letzten Sitzung vorgestellt. Mit entsprechenden Gedanken sei man innerhalb der kommunalen Welt nicht allein, die Suche nach neuen Ertragsquellen sei deutlich zu beobachten, wie die Beispiele Verpackungssteuer und Einführung der „Bettensteuer“ in Düsseldorf zeige. Bei der Stadt Aachen könne der maximale Ertrag einer solchen Steuer bei einer Abgabe in Höhe von 5,5% pro Übernachtung mit rund 3,5 Mio. Euro beziffert werden. Dies seien Faktoren, die im Rahmen der Haushaltsplanung zwecks Absicherung der Handlungsfähigkeit abgewogen werden müssen.

 

Aus ihrer Sicht als Kämmerin könne sie gegenwärtig noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2024 treffen. Die Genehmigung des Haushalts 2024 sei keineswegs gewährleistet, aber auch das Gegenteil könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Vieles hänge letztlich auch von der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ab, die Steuereinnahmen des Landes ließen zumindest auf eine Aufstockung der Verbundmasse hoffen. Ebenso denkbar seien aber auch zweckgebundene Mittel oder solche für die Betreuung im Kita-Bereich.

 

Zu erwähnen sei noch die Erwartungshaltung, dass sich die Entwicklung der Tariflöhne auch in einem entsprechenden Anwachsen des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer wiederfinden werde. Hier ließe sich - optimistisch betrachtet - auf einen jährlichen Mehrertrag in Höhe von rund 10 Mio. Euro hoffen, gleichzeitig sei Vorsicht in Bezug auf die Steigerungsraten geboten. Ein „Ausreizen“ der Orientierungsdaten werde es sicher auch diesmal nicht geben.

 

Zusammenfassend lasse sich festhalten, dass es eine Fülle von Risiken gebe bei gleichzeitig überschaubaren Handlungsoptionen und dem Prinzip Hoffnung hinsichtlich der Entwicklung der Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz.

 

Ratsherr Pilgram fragt, ob es auch tröstende Worte gebe.

 

Frau Grehling erläutert, dass im Zuge des eingebrachten Tagesordnungsantrags von Grünen und SPD eine transparentere Darstellung des Mittelabflusses der letzten Jahre gegeben werden könne, so dass sich auch Umsetzungsziele für bestimmte Projekte besser identifizieren ließen. Berücksichtigung finden müssten dabei selbstverständlich die Besonderheiten der COVID-Jahre sowie der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Des Weiteren müsse die Bitte geäußert werden, nicht nur die Aufwands- sondern auch die Ertragsseite zu betrachten. Möglich sei des Weiteren, gegenwärtig diskutierte Investitionen - jenseits von Haushaltsplan und § 13-Liste - aufzuführen. Nicht möglich sei es jedoch, die entsprechenden Folgelasten oder Umsetzungszeiträume konkret zu benennen, wenn weder Kostenschätzung noch Bedarfsanalyse oder Zeitplanung vorliegen würden. Ausnahme sei das Haus der Neugier, da hier aufgrund der ausgearbeiteten Machbarkeitsstudie die entsprechenden Werte vorliegen würden. Nicht realistisch sei des Weiteren die Vorstellung, dass sie Investitionen für verzichtbar erklären werde. Dies sei Aufgabe des Rates, für die entsprechende Entscheidungsgrundlage könne sie bestenfalls Informationen über den realistischen Ablauf einer Maßnahme geben oder ob diese pflichtig sei oder nicht. Die Sanierung des Turms des Verwaltungsgebäudes in der Hackländerstraße zum Beispiel sei grundsätzlich sicher pflichtig, aber aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht zeitkritisch. Sie äußere die Hoffnung, dass die zur Verfügung zu stellenden Informationen in die Haushaltsplanberatungen einfließen würden und die entsprechenden Debatten im Finanzausschuss wieder intensiver würden, denn es sei sicher allen klar, dass die Zielsetzung einen lebendigen Haushalt aufzustellen eine fulminante Aufgabe darstelle.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich dafür, dass Verwaltung und Finanzausschuss immer einen guten Weg gefunden hätten, Informationen zum Haushalt für die Politik noch zugänglicher darzustellen, insbesondere aufgrund der immer komplexer werdenden Haushaltsberatungen. Hierzu seien beispielsweise in der Corona-Zeit einige Videokonferenzen durchgeführt worden, Informationen seien im Vorbericht zum Haushalt dargestellt sowie in den digitalen Versionen des Haushalts, was insgesamt eine sehr große Hilfestellung darstelle. Nichtsdestotrotz könnten sicher noch weitere Möglichkeiten benannt werden, die gemeinsam zu erarbeiten seien.

 

Ratsherr Baal würde gerne in Erfahrung bringen, ob neben der Abbildung des Tarifabschlusses für die Folgejahre auch eine weitere, pauschale Steigerung berücksichtigt worden sei, da ein Folgetarif zu erwarten sei.

 

Frau Grehling führt aus, dass sowohl die anzunehmende Übertragung auf die Beamtenbesoldung als auch eine Fortschreibung in Höhe von 2% für die Zeit nach Ablauf des Tarifabschlusses unterstellt worden sei. Für die Entwicklung der Gesamtpersonalkosten sei aber nicht nur die tarifliche Entwicklung zu berücksichtigen, sondern auch die allgemeine Entwicklung im Personalkostenverbund, also u.a. die Besetzung von Stellen oder Stellenneuanmeldungen.

 

Daran anknüpfend fragt Ratsherr Baal nach, ob auch die Personalkosten bei den Eigenbetrieben, die sich im entsprechenden Betriebskostenzuschuss wiederfinden würden, einkalkuliert worden seien.

 

Auch dies wird von Frau Grehling bejaht. Sie gibt ergänzend den Hinweis, dass bei den gebührenrelevanten Bereichen eine Refinanzierung ebenfalls berücksichtigt worden sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden führt aus, dass er die Ausführungen von Frau Grehling so verstanden habe, dass im Rahmen der Einbringung des nächsten Haushaltsplanentwurfs durch eine Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Ergebnissen der Haushaltspositionen mehr Klarheit hergestellt werden könne bezüglich Mittelabfluss sowie den größten realen Abweichungen. Er würde sich freuen, wenn dies entsprechend ins Protokoll aufgenommen werden könne.

 

Ratsherr Baal äußert, dass er das Haushaltsverständnis habe, dass nur ein genehmigungsfähiger Haushalt von der Kämmerin eingebracht werde. Er rechnet somit nicht mit einem Haushaltsplanentwurf bereits im September, so dass mehr Zeit für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 zur Verfügung stünde, um diesen für die Planung 2024 zu nutzen. Hinsichtlich der dargestellten Probleme bei der Mittelfristplanung bedürfe es schon einige Fantasie für die notwendig Glättung.

 

Ratsherr Neumann erläutert, dass die Idee hinter dem Antrag die Bereinigung der Bugwelle sei. Hierzu finde eine jährliche Diskussion statt, der jedoch keine Handlung folgen würde. Dies solle nun mit Hilfe der zusätzlichen Informationen angegangen werden. Dafür sei die Frage der Darstellung, wie im Tagesordnungsantrag erwähnt, relevant. Es sei zwar grundsätzlich richtig, dass bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs dies schon zu spät sei, jedoch könnten sich im besten Fall im Vorfeld des Haushalts für den Finanzausschuss bereits Informationen ergeben, beispielsweise als Dokumentation in Form einer Vorlage. Die Fraktionen hätten mit dem Antrag insbesondere auch zukünftige Haushaltsplanungen im Hinterkopf. Es solle der Politik aufgezeigt werden, wo Bereinigungen vorgenommen werden sollten und wo ggf. noch Luft sei.

 

Ratsherr Baal sagt, dass er nur darauf habe hinweisen wollen, dass es für die Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfs formale Erfordernisse gebe. Er müsse genehmigungsfähig sein. Gelinge dies nicht, könne auch kein Entwurf eingebracht werden. Zudem habe er von dem Begriff „Bugwelle“ ein anderes Verständnis. Man dürfe dies nicht als Reserve interpretieren, die beliebig vor sich hergeschoben werden könne. Seiner Ansicht nach ergebe sich diese vielmehr als Ausdruck vorsichtiger Haushaltsplanung in Kombination mit ordentlicher Haushaltsführung. Bei der Frage, wo noch Luft im Haushalt sei, müsse er verweisen auf die Anträge, die in den Haushaltsplanberatungen der Ausschüsse kurz vor Verabschiedung des endgültigen Haushalts noch eingebracht werden, ohne dass dafür politische Beschlüsse vorlägen. Dies seien zumeist die Positionen, bei denen es in der Folge nicht zu einem Mittelabfluss kommen könne. Es wäre zwar möglich, den Haushalt erheblich risikoorientierter aufzustellen. Hierzu müsse aber nichtsdestotrotz die Bezirksregierung ihre Genehmigung erteilen und gehofft werden auf einen bestmöglichen Verlauf in der Bewirtschaftung. Das Beispiel Gewerbesteuer mit einem Soll-Stand von rund 219 Mio. Euro zu diesem Zeitpunkt des Jahres sei ja eigentlich für Aachen ein sehr gutes Ergebnis, liege aber dennoch hinter den Planansätzen zurück. In vergangenen Jahren sei es lange Zeit nicht gelungen, die Schwelle von 200 Mio. Euro zum Jahresende zu überschreiten. Bei einer risikoaffinen Haushaltsplanung bestünde ein erhöhtes Risiko zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts mit dem entsprechenden Arbeits- und Zeitbedarf und der Folge, weniger Zeit für die Umsetzung der auch politisch gewollten Projekte zu haben.

 

Bezüglich des Haushalts empfindet Ratsherr Pilgram die momentane Situation als „Zeitenwende“. Die letzten Jahre seien, anders als zuvor, als glückliche Zeit zu bezeichnen, was möglicherweise dazu geführt habe, dass der Haushalt nicht immer nah an der Realität gewesen sei. Um diesen nun wieder näher an die Wirklichkeit zu bringen, sei man abhängig von der entsprechenden Hilfestellung der Verwaltung. Um die Machbarkeit einzelner Projekte zu identifizieren, müssten bestimmte Kriterien erfüllt sein. Es müsse sich auch die Frage gestellt werden, was mit dem Haushalt letztlich erreicht werden solle und könne. Er gehe davon aus, dass sich eine zunehmende Konkurrenz bezüglich Finanz- und Personalressourcen ergeben werde. Zur erforderlichen Priorisierung sei daher auch der Blick in die Vergangenheit von Bedeutung. Die entsprechende Zurverfügungstellung der Zahlen sei dabei schon ein sehr hilfreicher Aspekt.

 

Ratsherr Linden stellt zusammenfassend fest, dass die angebotene zusätzliche Hilfestellung vom Ausschuss für die politische Beratung einvernehmlich angenommen werde und man sich über eine solche freuen würde. Hierzu sei kein Widerspruch im Ausschuss festgestellt worden.

 

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