06.06.2023 - 6 Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Baal kündigt an, dass seine nun vorgebrachten Ausführungen auch für die beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkte gelten würden. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass durch die vorgesehenen beitragsmäßigen Veränderungen das Prinzip der Subsidiarität verletzt werde. Mit dem Vorschlag würde die bisherige unterste Beitragsstufe von der Beitragspflicht komplett befreit werden und die darüber liegende Stufe müsste nur noch eine hälftige Gebühr leisten. Bei der Zielsetzung einer inflationsbedingten Anpassung wäre seiner Ansicht nach eine Verschiebung der Stufengrenzen der richtigere Weg gewesen, wie es in der Vergangenheit bereits praktiziert worden sei. So sei jedoch der Effekt eingetreten, dass bei der Kombination aus bereits bestehenden beitragsfreien Jahren und der Beitragsfreiheit für die unteren Einkommensgruppen bereits vor der jetzigen Beschlussfassung die Eltern von knapp 50% der Kinder außerhalb der Beitragspflicht seien. Mit der Beitragsfreiheit der weiteren Einkommensgruppe würde seiner Einschätzung nach Eltern von lediglich 300 bis 400 Kindern geholfen werden. Gleichzeitig werde haushalterischer Spielraum gebunden, der sinnvoller für andere Maßnahmen hätte genutzt werden können. Mit einer Erhöhung der Einkommensgrenzen hätte seine Fraktion leben können, der vorgeschlagene Weg sei jedoch nicht zustimmungsfähig.
Frau Grehling ruft in Erinnerung, dass sie vom Vetorecht der Kämmerin in ihrer Zeit bei der Stadt Aachen erst einmal Gebrauch gemacht habe, als es ebenfalls um Beiträge für Kinderbetreuung gegangen sei. Die nun zu beratene Vorlage habe sie jedoch nicht angehalten, was v.a. daran lag, dass die finanziellen Effekte bereits im Haushalt verankert seien und es somit neutral sei. Dies ändere jedoch nichts daran, dass dem Haushalt der gesamte mögliche Konsolidierungsbeitrag durch die Satzungsänderungen entzogen werde. Bereits skizzierte Kostensteigerungen im relevanten Personalbereich würden somit in keiner Weise an die Nutzer weitergegeben. Auf diesen Umstand müsse sie hinweisen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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