15.08.2023 - 4 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Spielpunktu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram stellt fest, dass der Mehrbedarf bei den Folgekosten in der Vorlage detailliert angegeben worden sei. Er könne sich nicht erinnern, dass dies in vorherigen Vorlagen so der Fall gewesen sei und fragt daher nach, ob dies nun Standard werde. Er würde dies jedenfalls im Sinne des Controllings für sinnvoll ansehen.

 

Frau Grehling sagt, dass die genaue Darstellung der Folgekosten sicher auch mit der Art der Maßnahme begründet werden könne. Auch bei Baumaßnahmen in Schulen beispielsweise sei in der Vergangenheit häufig eine detaillierte Berechnung der Folgekosten, beispielsweise in Bezug auf Abschreibungslasten, abgebildet worden. Das Formblatt zu den finanziellen Auswirkungen sei auch entsprechend gestaltet. Je komplexer die Maßnahmen und je vielfältiger die Folgelasten seien, desto schwieriger sei jedoch die entsprechende Abbildung in Vorlagen, zum Beispiel bei Querschnittsmaßnahmen, wenn also z.B. bei Straßenbaumaßnahmen auch Kanalarbeiten inkludiert seien. Im vorliegenden Fall sei diese Komplexität nicht gegeben, da für eine neue Fläche neuer Unterhaltungsaufwand entstehe, der eindeutig beziffert werden könne.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, für die Maßnahme „Spielpunktumgestaltung Augustinergasse“ auf dem PSP- Element 5-130101-000-02500-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 137.700,00 € bereitzustellen.

 

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Anlagen zur Vorlage