31.10.2023 - 4 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Vor der Berichterstattung zum Haushalt der Stadt verweist Frau Grehling auf ein tagesaktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zum Kloster am Lousberg. Demnach müsse die Stadt Aachen das Kloster nicht räumen. Der Klägerin stehe nun die Möglichkeit zur Verfügung, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Das VG Aachen habe in seiner Begründung darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Klägerin nun ein Konzept vorlegen müsse, welches den Zutritt weiterer Personen zur Immobilie erfolgreich verhindern könne. Diese Entscheidung sei zweifelsfrei als Teilerfolg für die Stadt Aachen zu werten.

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