31.10.2023 - 5 Ratsantrag "Geschlechtergerechte Finanzplanung"...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsherr Szagunn dankt dafür, dass sich die Verwaltung der Thematik angenommen und die Vorlage erstellt habe. Bereits in der letzten Sitzung im August habe Frau Grehling angedeutet, dass sie sich mit der Abbildung im Haushalt schwer tun würde. Nachvollziehbar sei aus seiner Sicht, dass die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen würden. Als schade empfinde er jedoch, dass in der Vorlage beschrieben sei, dass auch andere Kommunen die geschlechtergerechte Finanzplanung nicht in den Haushalt integriert hätten. Denn die im „Vertrag von Amsterdam“ geregelten Grundsätze seien durchaus bei anderen Kommunen sowie bei Bund und Ländern umgesetzt worden. Er plädiere daher dafür, die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen und erneut auf die Tagesordnung zu setzen. In dem Zusammenhang wäre von Interesse, ob bei der Bearbeitung des Ratsantrags die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen einbezogen worden sei.

 

Frau Grehling würde gerne eine lange Diskussion vermeiden. Seit Abschluss des Amsterdamer Vertrags im Jahr 1999 hätten sich einige Änderungen ergeben. Sie halte eine geschlechterspezifische Zuordnung im Haushalt nach wie vor für schwierig. Den Verweis auf andere Kommunen habe sie durchaus aufgegriffen. Allerdings sei ja auch eine Kommune beispielhaft genannt, die zwar einen entsprechenden Grundsatzbeschluss getroffen habe, bei der aber die Umsetzung im Haushalt bis heute nicht absehbar sei. Es sei auch die Frage zu stellen, wer eine Umsetzung vornehmen könne. Hier sei sicher die Gleichstellungsbeauftragte ins Boot zu holen. In ihrem Bereich würden die Anforderungen an den Haushalt zunehmend steigen. Es sei jedoch kein Personal vorhanden, um diese gleichzeitig umzusetzen. Daher müsse eine Verständigung darüber erfolgen, ob es nicht sinnvoller sei, beispielsweise Nachhaltigkeitsziele im Haushalt abzubilden.

 

Ratsherr Pilgram berichtet davon, dass er in dem Zusammenhang zum Haushalt der Stadt Wien recherchiert habe, welcher zeige, dass eine Abbildung durchaus möglich sei, sofern die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen würden. Er habe Verständnis dafür, dass bei der aktuellen Haushaltssituation eine Überforderung für die Stadt Aachen einhergehen würde. Gleichwohl solle seiner Ansicht nach das Thema nicht aus den Augen verloren werden. So sei es z.B. in Wien gelungen, durch die Formulierung von Zielen Verbesserungen herbeizuführen, beispielsweise was die Nutzung der städtischen Bibliothek angeht. Die Politik könne selber durch eine Sensibilität bei den Haushaltsplanberatungen dafür Sorge tragen, dass Anträge in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit eingebracht werden, z.B. solche, die die Vermeidung von „Angsträumen“ zum Ziel hätten. Sein Wunsch sei ein wirkungsorientierter Haushalt, die Ziele in den Produktblättern seien dafür häufig nicht geeignet bzw. könnten nicht umgesetzt werden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Ratsantrag „Geschlechtergerechte Finanzplanung“ (Nr. 359/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 09.06.2023 gilt damit als behandelt.


 

 

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Anlagen zur Vorlage