05.12.2023 - 18 Jahresbericht der Stiftungen der Stadt Aachen 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsherr Pilgram spricht zunächst seinen Dank an die Stiftungsverwaltung aus.
Zur Vorlage habe er eine Frage, welche aber auch gerne zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden könne. Da sich ein großer Teil des Stiftungsvermögens auf Immobilien beziehe und sich die Werte gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hätten, würde er gerne in Erfahrung bringen, wie hinsichtlich der energetischen Sanierung dieser Immobilien umgegangen werde. In diesem Jahr sei ja beispielsweise der Gut Haarener Hof Gegenstand der Beratungen im Ausschuss gewesen. Konkret frage er sich, wie sich die Stiftungsverwaltung Informationen über den Zustand der Immobilien verschaffe und den entsprechenden Handlungsbedarf identifiziere.
Frau Grehling führt aus, dass Immobilien im Stiftungsvermögen grundsätzlich nicht besser aufgestellt seien als die sonstige Immobilienwirtschaft. Das Abarbeitungskonzept ergebe sich aufgrund turnusmäßiger Besichtigungen bzw. entsprechender Hinweise eines externen Beraters, wobei zwischen kurz- und langfristigem Handlungsbedarf unterschieden werden müsse. Je nach Pächter würden dabei individuelle Kostenaufteilungen festgelegt. Sollten die statischen Voraussetzung erfüllt sein, würden dabei auch beispielsweise PV-Anlagen mitgeplant, ggf. unter Einbeziehung des Gebäudemanagements. Größere Vorhaben der jüngeren Zeit im Bereich der Stiftungsimmobilien seien beispielsweise das Wohngebäude in der Welkenrather Straße oder das Gut Berensberg. Um der Politik einen Einblick und ein Gefühl für die bestehenden Herausforderungen zu vermitteln, unterbreite sie gerne das Angebot im nächsten Frühjahr eine Besichtigung zumindest einzelner Immobilien der Stiftungen zu ermöglichen. Bezüglich der Wertschöpfung ergänzt sie, dass das Grundvermögen der Stiftungen grundsätzlich nicht veräußerbar sei. Des Weiteren unterliegen die Immobilien gewissen Nutzungszwängen. Eine Ausnahme habe z.B. die Welkenrather Straße dargestellt, wo eine hälftige Veräußerung vorgenommen worden sei, um die entsprechende Stiftung mit der Finanzierung der Sanierung nicht zu überfordern. Eine Kreditaufnahme sei für Stiftungen schließlich nicht möglich.
Ratsherr Pilgram fragt nach der konkreten Aufteilung der Struktur des Vermögens, da es sich nicht nur um Wohnraum handeln könne.
Eine Abgrenzung müsse vorgenommen werden hinsichtlich Wohn- und Agrarfläche, wie Frau Grehling erläutert. Neben Immobilien würde aber auch ein bedeutender Teil des jeweiligen Stiftungsvermögens in Finanzanlagen investiert, um mit den daraus resultierenden Kapitalerträgen Aufgaben im Sinne der Stiftungszwecke zu erfüllen.
Sie erneuert das Angebot, Mitglieder des Ausschusses bei der nächsten Besichtigung der Stiftungsimmobilien mitzunehmen, sofern gewünscht. Eine konkrete Abfrage werde im Frühjahr erfolgen. Diesem Angebot stimmt der Ausschuss zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
250,5 kB
|