09.02.2023 - 8 Bebauungsplan - Philipsstraße / Lilienthalstraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 09.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt
- Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße
- Nachverdichtung mindergenutzter Flächen
- Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
- Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
- Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß
- Steuerung des Einzelhandels unter Sicherung der vorhandenen Nahversorgungsbetriebe
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Philipsstraße / Lilienthalstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Dieser Beschluss ersetzt den am 19.01.2023 unter Vorbehalt gefassten Aufstellungs- und Empfehlungsbeschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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365,5 kB
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