27.04.2023 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1004 -Monhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion Die Zukunft kündigt Herr Allemand an, dass man sich bei der Beschlussfassung enthalten werde. Für die Realisierung des Projekts müssten 19 Bäume gefällt werden, und es sei nicht ersichtlich, warum bei einer Nachverdichtung in diesem sehr heterogenen Bereich keine Lösung gefunden werden konnte, die dem Baumschutz besser gerecht werde. Man halte daher eine Fortführung des Projekts auf dieser Basis nicht für richtig.

 

Für die Fraktion der Grünen weist Frau Dörter darauf hin, dass ein Erhalt der westlichen Baumreihe nochmals geprüft worden sei. Leider habe diese Prüfung ein negatives Ergebnis erbracht, da ansonsten das städtebaulich qualitätvolle Ensemble, das auch im Gestaltungsbeirat sehr viel Lob bekommen habe, nicht mehr realisiert werden könne. Mit den Verbesserungen der Fassadenbegrünung und dem Erhalt von Baumstandorten an anderer Stelle könne man das Verfahren nun weiterführen, daher werde man dem Offenlagesbeschluss heute zustimmen.

 

Als Vertreter der AfD eklärt Herr Palm, dass man nicht einverstanden sei mit der Abwägung zum Thema Baumschutz, man habe auf den Erhalt des wertvollen Baumbestands gehofft. Auch Bedenken des LVR seien nicht berücksichtigt worden, zudem würde sich bei Abständen und Verschattungen nicht an die einschlägigen Regeln gehalten. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werde man nicht zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Beus fest, dass die Planung leider nach wie vor nicht ganz gelungen sei. Man habe viel über den Erhalt der Bäume diskutiert, die Argumentation, mit der nun die Fällung doch begründet werde, halte man für nicht ausreichend. Aus diesem Grunde werde man sich wie die Fraktion Die Zukunft enthalten.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Baal Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Man habe es hier mit einem klassischen Fall der Abwägung zu tun, in dem ein Vorhaben, das wie alle Bauprojekte auch einen Eingriff darstelle, einen Umgang mit dem Bestand, insbesondere dem Baumbestand erfordere. Hier werde anstelle einer weder erhaltenswerten noch nutzbaren Bausubstanz ein Gebäudeensemble mit Wohn- und gewerblichen Nutzungen entstehen, das zudem einen guten städtebaulichen Akzent setze. Der Prozess sei qualifiziert begleitet worden, so dass man in der Summe zu einem positiven Votum komme. Die abschließende Abwägung werde man ohnehin erst nach der Offenlage vornehmen können.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1004 -Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude- in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (Die Zukunft, Die Linke) und 1 Gegenstimme (AfD)

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Anlagen zur Vorlage