19.10.2023 - 6 Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Rö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Hucke erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Herr Plum, stellvertretender Ausschussvorsitzender, übernimmt den Vorsitz. Er weist einleitend darauf hin, dass ein Exemplar des Rechtsplans im Sitzungssaal zur Einsichtnahme ausliege.
Frau Strehle erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Schaadt Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Dieser Bebauungsplan sei ein wichtiger Baustein für die Wohnraumentwicklung, das Vorhaben erfülle hinsichtlich der ökologischen Aspekte und der Energiestandards alle Vorgaben, die für eine Bebauung von städtischen Grundstücken bestünden. Man hoffe, dass es auch wegen des Schwerpunkts auf dem Gemeinwohl insgesamt ein gutes Willkommen für das Projekt in der Nachbarschaft gebe, auch wenn es in der Umgebung teils starke Bedenken gegen diese Entwicklung gebe. In der Abwägung sei man insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dieser Verdichtung um ein zumutbares Zusammenrücken handele, so dass man nun auch entscheiden und dem Rat den Satzungsbeschluss empfehlen wolle.
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass man dem Bebauungsplan in dieser Fassung leider nicht zustimmen könne. Unabhängig davon wolle man jedoch zwei Hinweise zum städtebaulichen Vertrag geben: Zum einen schlage man vor, eine Registrierungspflicht für die GbR als Vertragspartnerin festzuschreiben, damit dauerhaft nachvollziehbar bleibe, wer Ansprechpartner*in und handlungsbefugt sei. Weiterhin rege man an, eine zumutbare Frist – beispielsweise 4 Jahre – für die Fertigstellung der Hochbauten in den Vertrag aufzunehmen, um auch bei der hier beabsichtigten Grundstücksvergabe im Rahmen eines Erbbaurechts die Realisierung sicherstellen zu können.
Die grundsätzliche Ablehnung des Satzungsbeschlusses resultiere daraus, dass man in der Abwägung in einigen Punkten zu anderen Ergebnissen gekommen sei als die Verwaltung in ihrem Abwägungsvorschlag, dies betreffe insbesondere die Höhenentwicklung. Im Plangebiet seien sowohl Gebäudehöhen als auch die Umsetzung von Flachdächern festgesetzt. Da die umgebende Bebauung im Bestand zumeist Satteldächer aufweise, sei die alleinige Darstellung der Firsthöhen unvollständig. Bei Satteldächern sei in der Regel die viel niedrigere Traufhöhe an der Gebäudekante und damit im Stadtraum spürbar, dieser Aspekt habe in der Abwägung keine ausreichende Würdigung erfahren. Ein weiterer kritischer Punkt seien die Festsetzungen in Kapitel 2.3 zur Höhe baulicher Anlagen. Dort sei dargestellt, dass die festgesetzten Höhen durch bestimmte Aufbauten um bis zu 2,50m ausnahmsweise überschritten werden dürfen. Aus einer möglichen Blickperspektiven aus der Straße Am Römerhof von Südosten herblickend und der Straße In den Zwanzigmorgen von Osten herblickend ergebe sich unter Berücksichtigung der Topografie hier ein Höhenunterschied, den man in seiner Raumwirkung nicht für lediglich „von untergeordneter Bedeutung“ halte.
Rechne man auf die an der Straße In den Zwanzigmorgen mit 207,30 m ü.NN festgesetzte Höhe sowie auf die mit 210,20 m ü.NN im gesamten Quartier höchste festgesetzte Höhe 2,50 m für einen möglichen Aufzugsaufbau, berücksichtige dann noch 10° Flachdachneigung und 1,00 m Abgrabungstoleranz durch Geländemodellierung, könne von einer Position auf dem nördlich des Forster Wegs gelegenen Parkplatzes, der nochmals deutlich abfalle und unter 190 m ü.NN liegen dürfte, eine extreme Perspektive entstehen, die in der Abwägung bislang ungenügend gewürdigt worden sei.
Ob die Abwägung zwischen Denkmalschutz und Wohnraumentwicklung nachvollziehbar und richtig vorgenommen wurde, sei angesichts der aus seiner Sicht mangelhaften Abwägung zur Höhenentwicklung nicht mehr entscheidend und müsse daher nicht weiter thematisiert werden.
Man halte es aber für grundsätzlich problematisch, dass die Stadt als Eigentümerin des Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe schon früh zu dieser Planung bekannt habe. Dies habe dazu geführt, dass der Bebauungsplan auf die Bauherrnschaft zugeschnitten sei, ohne dass die Umsetzung durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werde.
Für die SPD-Fraktion äußert Herr Küppers Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sei für seine Fraktion ein wichtiges Anliegen, daher komme man in der Abwägung zu einer klaren Entscheidung für das Bauvorhaben. Möglicherweise gelinge es ja, die Holzbauten noch in der Höhe etwas zu reduzieren, aber grundsätzlich sei man der Auffassung, dass hier eine gute Ortsmitte für eine aktive Nachbarschaft entstehen könne. Ein zusätzlicher positiver und wichtiger Aspekt sei dabei die Realisierung einer ebenfalls benötigten KiTa, man hoffe nun auf eine zügige Realisierung.
Die beiden Anregungen der CDU-Fraktion zum Vertrag könne man unterstützen und bitte daher die Verwaltung um Prüfung bis zur Ratssitzung.
Herr Allemand berichtet, dass die Abwägung zwischen dem Bau von Wohnungen und der dadurch ausgelösten Störung des Umfelds auch in der Fraktion Die Zukunft diskutiert worden sei. Letztlich habe man sich für den Wohnraum entschieden, so dass man nun am Ende eines langen Verfahrens den Satzungsbeschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen fassen wolle. Unverständlich sei allerdings die Streichung der Fassadenbegrünung aus dem Vertrag, eine solche sei heutzutage aus Gründen der Klimafolgenanpassung eigentlich unverzichtbar.
Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus das Potential des Standorts für eine neue Ortsmitte und für die Quartiersentwicklung insgesamt. Die Abwägung halte man für nachvollziehbar und sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier vor allem bezahlbarer Wohnraum entstehen solle, der auch im umliegenden Quartier fehle. Bezüglich der Höhenentwicklung und der Sichte sei man der Auffassung, dass die Planung ein maximal verträgliches Maß erreiche, aber nicht darüber hinaus gehe. Man werde dem Satzungsbeschluss daher zustimmen.
Als Vertreter der AfD schließt sich Herr Palm der von Herrn Baal vorgetragenen rechtlichen Bewertung an. Er werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher ebenfalls nicht zustimmen.
Für die FDP-Fraktion legt auch Herr Helg dar, dass man den Bebauungsplanentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung ablehne. Man unterstütze die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, auch an diesem Standort, allerdings nicht auf Grundlage dieser Planung. Neben den bereits vorgetragenen Argumenten zur Höhenentwicklung habe man auch Bedenken gegen die Abwägung der Denkmalbelange und bitte zur Ratssitzung darum, die Position der Unteren Denkmalbehörde und deren Berücksichtigung in der Abwägung nochmals zu erläutern.
Frau Strehle sagt zu, alle angesprochenen planungsfachlichen Aspekte nochmals zu überprüfen und in der Ratssitzung dazu zu berichten.
Herr Schuster ergänzt, dass man auch die Anregungen zum städtebaulichen Vertrag prüfen werde, wenn der Ausschuss die Verwaltung entsprechend beauftrage.
Herr Plum fasst die diesbezüglichen Wortmeldungen kurz zusammen und bestätigt den Auftrag des Ausschusses an die Verwaltung, die Anregung von Herrn Baal aufzugreifen und bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob und mit welcher Formulierung die Pflicht zur GbR-Registrierung und eine Frist zur Realisierung der Hochbauten in den Vertrag aufgenommen werden können.
Abschließend betont er unter Bezugnahme auf die Diskussion, dass die Gebäudehöhen sich nicht nach den Interessen des Eigentümers richte.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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