24.08.2023 - 5.1 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

s. TOP I/5

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, eine Verordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) zu erstellen.

In der Verordnung soll die Gebühr für den Bewohnerparkausweis nach der Fläche, die durch ein Fahrzeug belegt wird, differenziert werden. Die jährliche Gebührenhöhe soll sich nach folgender Formel bemessen:

Fahrzeuglänge x Fahrzeugbreite x 30 Euro/qm

 

Länge und Breite eines Fahrzeugs sollen anhand der Angaben im Fahrzeugschein ermittelt werden. Die Beantragung soll online möglich sein. Die Ermittlung der Länge und Breite eines Fahrzeugs soll zunächst durch Selbstauskunft erfolgen. Eine automatisierte Prüfung der Angaben soll parallel entwickelt werden.

Die Verordnung soll ab dem 01.01.2024 für neu zu beantragende Bewohnerparkausweise gelten.

 

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, gemeinsam mit den Parkhausbetreibern im Stadtgebiet Aachen ein vergünstigtes Angebot für Bewohnerparkausweisinhaber*innen zu entwickeln.

 

Unabhängig von der Neuregelung der Bewohnerparkgebühren wird die Verwaltung beauftragt, die Ausgabe von Mobilitätsbudgets per movA-App an Bürger*innen mit Aachen-Pass, Wohngeldempfänger*innen oder mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G bzw. AG zu prüfen. Das Mobilitätsbudget soll ab dem 01.01.2024 beantragt werden können.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit Beginn der Gültigkeit der neuen Verordnung eine Beantragung des Ausweises mit einer Gültigkeit von wahlweise drei, sechs oder zwölf Monaten zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen