19.04.2023 - 11 Kleinköln-, Minoriten- und Martinstraße- Freiga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 19.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Deloie stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und regt die Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich oberer Büchel / Markt an.
Herr Radke hat zwei Änderungsvorschläge zur Vorlage betreffend die Schutzstreifen in der Martinstraße zwischen Sandkaulbach und Seilgraben und Minoritenstraße und regt an, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Radverkehrs-Freigabe der Einbahnstraße Martinstraße.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Radverkehrs-Freigabe der Einbahnstraßen Kleinkölnstraße und Minoritenstraße gemäß den Anlagen 1 und 2 mit folgenden Ausnahmen zu beauftragen.
Zugunsten eines breiteren Schutzstreifens auf der Martinstraße zwischen Sandkaulbach und Seilgraben werden die dortigen Parkplätze entnommen und die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt (z.B. Grünfläche, Radabstellanlage).
Der Schutzstreifen in der Minoritenstraße in Fahrtrichtung Seilgraben wird verlängert, sodass er bereits auf Höhe der Großkölnstraße beginnt. Die fünf Parkplätze an der Stelle entfallen.“
Herr Moselage meldet Beratungsbedarf an und stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Mit Beschlussanträgen konfrontiert zu werden, ohne diese
vorberaten zu können, halte er nicht für sinnvoll.
Herr Weiser gibt zu bedenken, dass die Minoritenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist und die Einrichtung von Radverkehrsanlagen dort nicht notwendig und nach den Richtlinien auch nicht vorgesehen sei. Man habe Schutzstreifen eingerichtet, um an einem Rückstau vorbeizufahren bzw. um einen Rückstau zu umfahren. Die Einrichtung eines Schutzstreifens ab Großkölnstraße würde eine Radverkehrsanlage darstellen, auf einer Strecke, für die eine solche Anlage nicht vorgesehen sei.
Herr Ferrari stellt fest, gegen den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung gebe es keine Gegenrede.
Somit werde dem Antrag stattgegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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601,5 kB
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