24.05.2023 - 5 Bewertungsverfahren Kleinmaßnahmen

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Beratung

Frau Segadlo erläutert anhand der Präsentation, die der Niederschrift beigefügt ist, das Bewertungsverfahren für die Kleinmaßnahmen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Thema in der Vorlage (FB 61/0626/WP18), die in der letzten Sitzung beraten wurde, verwiesen. 

 

Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen, so führt sie aus, basiere auf einem Kriterienkatalog mit

8 Bewertungskategorien. Jedem Kriterium würden Punktwerte zugeordnet und darüber hinaus würden die verschiedenen Kriterien gewichtet. Zwei Ausnahmen gebe es hier. Einmal die Unfallschwerpunkte, die Vorrang vor anderen Maßnahmen haben und grundsätzlich den Höchstwert 12 Punkte erhielten. Zum anderen die Maßnahmen, die nicht realisiert werden können, z.B. aus technischen Gründen oder weil die Flächen nicht der Stadt gehören. Diese Maßnahmen würden mit dem Punktwert 0 bewertet. Die Addition der einzelnen Punkte ergebe einen Höchstwert von 12,2 Punkten.

 

Herr Ferrari dankt Frau Segadlo für den Vortrag, der insbesondere für die neuen Mitglieder in der Bezirksvertretung interessant sei.

 

Frau Conradt möchte wissen, wie das Vorgehen der Verwaltung sei, wenn Maßnahmen nicht realisiert werden könnten, weil z.B. das Grundstück der Stadt nicht gehöre.

 

Frau Segadlo informiert, dies sei bisher nur bei einer Maßnahme der Fall gewesen. Eine

entsprechende Rückmeldung an die Antragsteller*innen erfolge dann.

 

Herr Deloie bittet, die Präsentation der Niederschrift beizufügen. Mündliche Vorträge zu einem Thema sieht er kritisch, weil eine Vorbereitung dann nicht möglich sei. Er regt an, zukünftig Präsentationen

vorab den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Kommission Barrierefreies Bauen bei Kleinmaßnahmen mit einbezogen werde.

 

Frau Segadlo bestätigt, dass die Kommission eingebunden werde.

 

Frau Luczak findet die Einrichtung Mängelmelder sehr gut. Sie erkundigt sich nach der Höhe der Mittel für die Umsetzung der Kleinmaßnahmen.

 

Frau Segadlo führt aus, etwas über 150.000,00 € stünden zur Verfügung, wovon 50.000,00 € für Unfallschwerpunkte vorgesehen seien und verweist hier auf die Informationen in der o.a. Vorlage. Berücksichtigt werden müssten aber auch die personellen Kapazitäten.

 

Herr Dr. Otten schließt sich den Ausführungen von Herrn Deloie betreffend mündliche Vorträge an.

Er merkt an, bei der Gewichtung der Maßnahmen könne es keinen Unterschied machen, ob Einzelpersonen oder Gruppen einen Antrag stellen.

 

Herr Mohr erkundigt sich nach der Baudauer von Kleinmaßnahmen und möchte wissen, ob es einen statistischen Messwert gebe, wie schnell im Durchschnitt eine Maßnahme umgesetzt werde und ob dies nachgehalten werde, auch im Hinblick auf die Zuverlässigkeit etc. von Baufirmen. Des Weiteren stellt er die Frage, ob der Verwaltung Informationen vorlägen über vermehrte Stürze bei Seniorinnen und Senioren aufgrund von Mängeln an Gehwegbelägen.

 

Bezogen auf die Bauzeit berichtet Frau Segadlo, ihr sei nicht bekannt, ob es hierzu eine Statistik gebe. Derzeit werde auch nicht nachgehalten, wie lange eine Baumaßnahme dauere. Welche Baufirma zuverlässig sei, werde dokumentiert. Schäden an Gehwegen fielen nicht unter den Bereich Kleinmaßnahmen. Hierfür sei der Aachener Stadtbetrieb zuständig. Ihr sei auch nichts bekannt von vermehrten Stürzen älterer Menschen.

 

Frau Dr. Keller fragt an, ob die Häufung von Meldungen an bestimmten Stellen Einfluss auf die Dringlichkeit bei der Umsetzung einer Maßnahme habe.

 

Frau Segadlo nimmt die Frage zur Prüfung mit.

 

Herr Ferrari merkt an, auf der Prioritätenliste gebe es Maßnahmen, die voraussichtlich nicht realisiert werden könnten. Er gibt zu bedenken, wie mit diesen Maßnahmen verfahren werden soll. 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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