16.08.2023 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 16.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr BBM Tillmanns begrüßt die erschienenen Einwohnerinnen und Einwohner und eröffnet die Fragestunde.
Frau Marianne Krott richtet ihre Frage zum Mobilitätskonzept an die Fachverwaltung:
Frau Krott erläutert, dass ihr bei der Lektüre des Mobilitätskonzeptes aufgefallen sei, dass nicht durchgängig vom Stadtbezirk Brand gesprochen werde, sondern auch vom Stadtteil Brand. Da dies ein rechtlicher Unterschied sei, bittet sie um Mitteilung, ob die umzusetzenden Maßnahmen, welche den Stadtteil Brand betreffen, auch der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Herr Müller vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
erläutert hierzu, dass die zu treffenden Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeitsordnung, abhängig von der Maßnahme, den jeweils zu beteiligenden Gremien vorgelegt werden.
Frau Krott stellt hierzu eine Nachfrage. Laut dem Mobilitätskonzept solle für Brand ein Beauftragter für Mobilitätsfragen installiert werden. Da derzeit eine angespannte Haushaltslage bestehe, bittet sie um Mitteilung, wie realistisch diese Personalfrage sei.
Herr Müller betont, dass die verschiedenen Maßnahmen aus dem Konzept vorerst als Diskussionsgrundlage dienten. Es müsse im Einzelnen eine Priorisierung festgelegt werden. Maßnahmen, die Personalfragen betreffen, würden letztlich von den betroffenen Fachdienststellen entschieden.
Herr Nelles hat eine Frage zum Verkehrsrechenmodell, welches in der letzten Sitzung zu den zu erwartenden Verkehrsstromänderungen im Zuge der Sperrung der Haarbachtalbrücke vorgestellt wurde.
Er bittet um Mitteilung, ob dieses Rechenmodell auch im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für Brand für bestimmte Straßen eingesetzt werden könne.
Herr Müller teilt hierzu mit, dass Verkehrsmodellierung vom Maßnahmenumfang abhänge. Zur Berechnung von Auswirkungen auf kleinere Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Installation einer Fußgängerquerung, könne dies nur bedingt hilfreich sein. Um das Potenzial der Maßnahmen auszuschöpfen, wären eher größere Maßnahmen geeignet, die sich auf das Hauptnetz beziehen.
Herr Nelles fragt nach, wie realistisch Tempo 30 auf der Trierer Straße sei. Dies stehe im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion, dass den Städten bundesweit mehr Spielraum bei der Geschwindigkeitsausweisung von Straßen gegeben werden sollen. Stichwort „Anpassung der Straßenverkehrsordnung“.
Herr Müller erläutert verschiedene Konstellationen, die den Städten ermöglichen, Tempo 30-Zonen einzurichten. Hierbei ginge es aber nicht um die Diskussion, dass der Bund seine Entscheidungshoheit pauschal auf die Städte übertragen würde. Dies sei nicht geplant.
Herr Harald Groß bittet um Mitteilung, warum nicht zur derzeitigen Tempo-30 Diskussion alternativ Tempo-40 eingeführt werden könne. Dies sei aus seiner Sicht ein Kompromiss, der für viele Verkehrsteilnehmer verträglicher sei. Herr Groß empfiehlt, dass bei Neuplanungen zukünftig Tempo-40 in Erwägung gezogen werden solle.
Herr Müller teilt hierzu mit, dass die Straßenverkehrsordnung bindend festlege, dass die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei Tempo 50 liege. Eine Reduzierung sei möglich, dies setze aber immer einen Abwägungsprozess mit entsprechender Begründung voraus. Die individuelle Geschwindigkeit könne aber immer der Verkehrssituation entsprechend nach unten angepasst werden.