25.01.2023 - 7 Parkraumkonzept KornelimünsterHier: Ergebnisse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Kirchbach, Mitarbeiterin der Abteilung Mobilität und Verkehrskonzepte beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur, erläutert die Vorgehensweise bei der Erhebung der gewonnenen Daten und der Erstellung des Verwaltungsvorschlags, in dem die Planung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Historischen Ortskern Kornelimünster mit der gleichzeitigen Unterbindung des nicht zulässigen Parkens auf 39 Parkplätzen im Öffentlichen Raum einhergeht. Im Mobilitätsausschuss werde die Aufnahme der Bewohnerparkzone im Ortskern gemäß Variante 2 in die Beratung der Prioritätenliste für das Bewohnerparken vorgeschlagen.

 

Nachdem Frau Kirchbach die Vorstellung der Verwaltungsvorlage beendet hat, fragt Herr Gilles sie explizit nach der Variante 2 „Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände im historischen Ortskern“. Sie stellt nochmals fest, dass es bei einer Entscheidung der Umsetzung dieser Variante rechtlich keine Unterscheidung hinsichtlich der Zahlungspflicht für die zu bewirtschaftenden Parkplätze zwischen Fahrzeugen von Bewohnenden, Gewerbetreibenden und Besuchenden gibt.

 

Herr Krott fragt nach, ob sein Eindruck aus der Vorstellung der Präsentation richtig ist. Bisher sei man seitens der Bezirksvertretung der Auffassung gewesen, dass im historischen Ortskern ein hoher Parkdruck vorhanden sei. Diese Annahme konnte durch die durchgeführten Erhebungen nicht bestätigt werden. Er weist darauf hin, dass die vorgestellten Zahlen vor der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 stattgefunden hat und er deshalb zu einer besonderen Behutsamkeit vor dem Beschluss endgültiger Maßnahmen rät. Herr Krott schlägt deshalb vor, dass die Verwaltung zunächst das Gespräch sowohl mit den Bewohnenden wie auch mit den Gewerbetreibendenden sucht.

 

Herr Vecqueray dankt Frau Kirchbach für die durchgeführte Untersuchung und die Präsentation der ermittelten Zahlen. Er erinnert an den Denkmalschutzaspekt des gesamten historischen Ortskerns und warnt vor einem Schilderwald. Danach fragt er Frau Kirchbach nach den Möglichkeiten der Ausweisung von Parkplätzen unter den vorgenannten Anforderungen. Er befürchtet, dass durch die Anbringung von Pflasternägeln zur Abgrenzung der Parkflächen der Kernbereich regelrecht zugenagelt werden könnte. Er schlägt daher vor, den ersten Teil der Verwaltungsvorlage zuzustimmen und den zweiten Teil vorerst zurück zu stellen.

 

Herr Hoffner bemerkt, dass nach seiner Auffassung kein zeitlicher Druck besteht und warnt, vor der Befragung der Betroffenen heute schon eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Gilles merkt an, dass der zeitlich begrenzte Parkdruck sich auf den Bereich des Korneliusmarktes beschränkt. Er sieht lediglich das „wilde“ Parken sowie auswärtige Langzeitparker, die in Einzelfällen 5 Tage den Wagen stehen lassen, kritisch. Er möchte nicht, dass die Bewohnenden gezwungen werden, einen weit entfernten Parkplatz zu nutzen.

 

Frau Bastian fragt Frau Kirchbach nach den Vorgaben des Dankmalschutzes bei der Ausweisung von Parkplätzen z.B. durch Bodennägel. Sie seien wohl möglich.

Herr Hoffner betont nochmals die nach seiner Auffassung erforderliche Notwendigkeit einer Befragung der Bewohnenden vor der endgültigen Entscheidung über die im Ortskern möglichen Maßnahmen.

 

Frau Nußbaum schlägt vor, dass in einem ersten Schritt parklenkende Maßnahmen, z.B. durch das kostengünstige Markieren von Parkflächen, ausgewiesen werden könnten und danach dann mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Mit dem ersten Satz des vorgeschlagenen Beschlusses sei sie einverstanden. Bei dem zweiten Satz sehe sie die Problematik der möglichen Ausweisung einer Bewohnerparkzone, die ja zwangsläufig Kosten für die Bewohnenden des Ortskerns zu Folge habe, wenn sie weiterhin ein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum abstellen wollen.

 

Frau Kirchbach betont die klaren Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die der Verwaltung keinen großen Handlungsspielraum ermöglichen.

 

Ratsherr Nießen stellt klar, dass das Parken auch zukünftig dann kostenlos bleiben wird. Die aber dazu erforderliche Beantragung und das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises stelle einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt dar.

 

Der Bezirksbürgermeister erläutert dazu ergänzend, dass aktuell in Aachen eine Verwaltungsgebühr von jährlich 30,00 €uro erhoben wird. Die Diskussion über eine Erhöhung auf eine Erhöhung bis zu 120 – 130 €uro werde aktuell Im Stadtrat besprochen. Der gesetzliche Rahmen ermögliche sogar einen Betrag von 500,00 €uro jährlich.  

 

Herr Krott fasst die vorherige Diskussion nach seiner Sicht so zusammen: Man ist sich in der Bezirksvertretung weitgehend einig, dass man aktuell keine Ausweisung einer Bewohnerparkzone im historischen Ortskern Kornelimünster wünscht.

 

Der Bezirksbürgermeister weist darauf hin, dass es einen Beschlussvorschlag der Verwaltung gibt. Aus der vorgegangenen Diskussion schließt er, dass man diesen Vorschlag mehrheitlich nicht zustimmen möchte.

 

Der Bezirksbürgermeister formuliert folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

„Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vor der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs im historischen Ortskern von Kornelimünster mit den Anwohnern in einen Austausch zu treten. Dabei soll die genaue Anzahl und die exakten Bereiche der wegfallenden Parkplätze abgestimmt werden. Vor ihrer abschließenden Beschlussfassung wird die Bezirksvertretung über das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses informiert“.

 

Nach diesem Vorschlag wird die Diskussion weiter unter Beteiligung insbesondere von Herrn Hoffner, Herr Gilles, Frau Nußbaum, Herr Vecqueray und Herrn Krott, fortgeführt.

Der Bezirksbürgermeister fasst nochmals die verschiedenen Aspekte und Argumente der Diskussion zusammen. Er weist insbesondere auf den Umstand hin, dass bei einer Ablehnung des Verwaltungsvorschlags ohne eine andere Beschlussfassung eine erhebliche Zeitverzögerung nicht zu vermeiden sei.

 

Er lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser wird von der Bezirksvertretung einstimmig abgelehnt.

 

Danach schlägt der Bezirksbürgermeister dann folgenden Kompromiss zur Abstimmung vor:

„Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern Kornelimünster verbunden mit der Unterbindung des nicht zulässigen Parkens im öffentlichen Raum zu planen. Bei der Planung wird die Verwaltung beauftragt, mit den Anwohner*innen einen Austausch herbeizuführen. Diese Planung ist dann der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur weiteren Beratung vorzulegen“.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt einsitimmig wie folgt:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern Kornelimünster verbunden mit der Unterbindung des nicht zulässigen Parkens im öffentlichen Raum zu planen. Bei der Planung wird die Verwaltung beauftragt, mit den Anwohner*innen einen Austausch herbeizuführen. Diese Planung ist dann der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Der Bezirksbürgermeister bedankt sich bei Frau Kirchbach und verabschiedet sie.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=5035&TOLFDNR=117528&selfaction=print