21.06.2023 - 5 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.01.2022: Umleit...

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Beratung

Für den Fachbereich Klima und Umwelt berichtet weiter Herr Dr. Gleißner.

Durch die Jahrhundertflut im Juli 2021 wurde unter anderem auch im Stadtteil Aachen-Hahn stark in Mitleidenschaft getroffen, unter anderem wurde auch die Fußgängerbrücke als Bestandteil des Eifelsteiges zwischen Aachen-Hahn (Waldrand) und Aachen-Walheim (Freizeitgelände) vollkommen zerstört. Mithin war der Eifelsteig in diesem Bereich nicht mehr passierbar. Zum anderen war der Wanderweg von Friesenrath nach Litzenhaus massiv geschädigt. Beide Streckenabschnitte mussten zunächst gesperrt werden.

 

Im Februar 2022 wurde mit dem Bezirksamt, dem Gemeindeforstamt, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Eifelverein e.V. (dieser vertreten durch das Planungsbüro Irle) und der Eifeltourismus Information GmbH ET Prüm eine Umleitung für beide Abschnitte abgestimmt. Die Umleitungstrassen wurden dann durch den Eifelverein e.V. persönlich durch die Bezirkswegewartin Frau Weismann und die Wegepatin Frau Krusing entsprechend markiert und seitdem regelmäßig kontrolliert. Die Umleitungen wurden auf den online zur Verfügung stehenden Karten entsprechend dargestellt (z.B. Eifelsteig Etappe 1 | Wandern in der Eifel).

 

Die Umleitung für den Wanderweg von Friesenrath nach Kitzenhaus konnte nach inzwischen erfolgter Reparatur im Juni 2022 wieder aufgehoben werden.

 

Die Reparatur der Brücke, gelegen am Waldrand in Aachen-Hahn, gestaltet sich ungleich schwieriger. Bis heute gibt es keine Entscheidung, ob und wenn ja, in welcher Form die zerstörte Brücke wiederaufgebaut werden kann. Die Umleitung erfolgt über den Vogelstangenweg und den Pannekogweg (Verlängerung des Wanderweges insgesamt ca. 250 Meter). Bis heute kann kein verlässlicher Zeitplan für eine Reparatur bzw. ein Neuaufbau der Brücke bekannt gegeben werden.

 

Herr von Thenen stellt mit Bedauern fest, dass keine Mitteilung über die Einrichtung der Umleitung an die Bezirksvertretung erfolgt ist.

Herr Jumpers teilt mit, dass er in Hahn bisher keine Schilder feststellen konnte, die auf eine Umleitung hinweisen. Er betont, dass er sich in diesem Bereich sehr gut auskennt. Herr Dr. Gleißner erwidert, dass die Ausschilderung der Umleitung durch Frau Weismann und Frau Krusing vom Eifelverein erfolgt ist. Herr Jumpers bestätigt unterstreicht nochmals seine sehr guten Ortskenntnisse und seine eigene Wahrnehmung, dass die Umleitungstrecke vor Ort nicht deutlich genug ausgewiesen ist.

 

Herr von Thenen stellt danach fest, dass nach Auffassung des Bezirksvertretungsmitglieds Jumpers es hier wohl noch Optimierungspotenzial gibt und bittet Herr Dr. Gleißner, für Abhilfe zu sorgen.

 

Herr Jumpers stellt weiterhin fest, dass die von Hahn auskommenden Wanderer weiterhin über sein gepachtetes, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück laufen und eben nicht die Umleitungsempfehlung beachten. Er hat diesbezüglich mit einer Vertreterin der Verwaltung Kontakt gehabt. Dabei wurde ihm mündlich zugesichert, dass innerhalb eines Jahres die Brücke wiederaufgebaut werden soll. Die Eigentümerin ist nicht glücklich mit seiner Entscheidung. Er möchte aber auch nicht die Fläche z.B. durch die Ziehung eines Stacheldrahtzaunes absperren, weil er dann das Durchtrennen der Absperrung erwartet und somit immer wieder Mehrarbeit befürchtet. Herr Jumpers bekräftigt nochmals seine Auffassung, dass die Umleitungsstrecke nicht genutzt wird, sondern dass der überwiegende Teil der Wanderer gewohnte Wege geht.

 

Herr Hoffner fragt Herrn Dr. Gleißner, ob es eine Option sein könnte, anstelle der zerstörten Brücke auch Trittsteine zu verlegen, zumindest als temporäre Lösung bis zum Neubau der Brücke. Herr Dr. Gleißner erwidert, dass die topografischen Gegebenheiten an dieser Stelle (das Bachbett ist relativ eng, der durchschnittliche Wasserstand entsprechend hoch) die Verlegung von Trittsteinen ausschließen.

 

Herr von Thenen stellt noch einmal den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Neinstimmen und Enthaltungen angenommen.

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