18.10.2023 - 5 Sachstandsbericht zum Bauvorhaben (landwirtscha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Klee, Fb 63 und Herr Kemperdick, FB 23, erläutern der verfahrenstechnischen Ablauf in der genannten Angelegenheit und informieren darüber, dass seitens der Behörde im Rahmen des Prüfverfahrens kein Ermessen bestanden habe zu prüfen, ob die Maßnahme zu bewilligen oder abzulehnen sei.

Vielmehr sei aus den Bestimmungen eine Verpflichtung abzuleiten gewesen, eine Baugenehmigung zu erteilen.

Bereist im Februar 2020 wurde das Bauordnungsamt mit einem Auftrag aus der Politik versehen worden, in Anbetracht der Rechts- und Sachlage die Umsetzbarkeit zu prüfen, um dem Antragsteller ein neues Gelände für eine Hofanlage zur Verfügung zu stellen.

Die Fläche wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachgremien ausgewählt; ein einstimmiger Beschluss seitens der Politik, die jetzige Fläche zu nutzen, wurde durch den federführenden Wohnungs-und Liegenschaftsáusschuss beschlossen.

Herr Klee gibt weitere rechtlich fundierte Auskünfte zum Thema privilegierte Bauvorhaben und stellt heraus, dass insbesondere landwirtschaftliche Betriebe durch die Bundesgesetzgebung hiervon betroffen sind, so dass keinerlei Ermessen seitens der jeweiligen Fachverwaltungen hinsichtlich der Bebauung dieser Flächen gegeben sei.

Eine Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgte in enger Abstimmung mit dem FB 36; eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes konnte nicht festgestellt werden.

Aufgrund der Privilegierung muss in Interpretation auch keine Ausgleichsfläche ausgewiesen werden.

Evtl. auftretende Starkregenereignisse wurden im Rahmen der Prüfung durch den Fachbereich Umwelt geprüft; ebenso sieht die Gesetzgebung keine Beteiligung der Bürger*innen vor, da im unmittelbaren Umfeld keine direkte Anwohnerschaft vorhanden ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Epstein bzgl. der Klimarelevanz des Vorhabens erläutert Herr Kemperdick dass diese Frage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht von Relevanz gewesen sei.

Frau Schmitt-Promny bemängelt, dass die Bezirksvertretung keinerlei Kenntnis von diesem Bauvorhaben erhalten habe.

Sie befürworte zwar die landwirtschaftliche Maßnahme, sieht aber die Gefahr, dass nicht ausreichend die Lage im Landschaftsschutzgebiet betrachtet wurde.

Ebenso wurde die verkehrsrechtliche Problematik nicht intensiv geprüft.

Auch Herr Kusch hätte sich eine frühzeitige Beteiligung gewünscht, allerdinmgs müsse man die rechtlichen Vorgaben akzeptieren.

Zum Thema der frühzetigen Beteiligung der Bezirksvertretung räumt Herr Klee ein, dass dies tatsächlich falsch gelaufen sei.

Zum damaligen Zeitpunkt sei die Information in die Bezirksvertretung Aachen-Mitte gegeben worden; da dies aber für das geplante Projekt nicht zuständig sei, wurde der Vorgang an die Fachverwaltung zurückgesandt und versäumt, dies der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nochmals zu übersenden. Er weist darauf hin, dass -für den Fall der Unwirtschaftlichkeit des Betriebs- im Vertrag eine Rückbaulast vereinbart wurde, um dann den status quo ante wiederherzustellen.

Herr Hamann-Hensel beantragt für die Bezirksvertretung eine Akteneinsicht in die Vorgänge.

Diese wird nicht-öffentlich im Bezirksamt Laurensberg durchgeführt werden.

Hierzu ergehen weitere Informationen an die Fraktionen.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasst sodann folgenden

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beantragt Akteneinsicht in das Genehmigungsverfahren in vollumfänglicher Hinsicht.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: --- Enthaltung: ---

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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