29.11.2023 - 5 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Die Anlagen stehen ausschließlich im Ratsinformationssystem zur Einsicht zur Verfügung
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 29.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Das Verfahren sowie die Änderungen der Entwicklungsziele wurden von Frau Hermanns (FB 61) anhand einer Präsentation vorgestellt. Die jetzige Planung wird 2025 in Kraft treten. Frau Hermanns informierte über eine Informationsveranstaltung in Form von einer Bürgersprechstunde und verwies zeitgleich auf die Homepage der Stadt Aachen: www.aachen.de.
Herr Liebmann (Bündnis 90/ Die Grünen) ist erfreut über die Entwicklung der Naturschutzflächen und regt an, die Fläche am Friedrichswald mitaufzunehmen. Er fragt nach den Gründen der Rücknahme.
Herr Röthke (FB 36) informiert, dass die betriebliche Notwendigkeit des Weidengrünlandes vom angrenzenden Hof abgewogen wurde. In Teilen würde die Verwaltung mitgehen. Es gibt aber Grenzfälle und wenn die Bezirksvertretung empfiehlt, den nördlichen Teil miteinzubeziehen, dann würde die Verwaltung dem nachgehen.
Frau Schmitt-Promny (Bündnis 90/ Die Grünen) stellt klar, dass das großtmögliche Ziel eine Verhinderung von Baumaßnahmen sei. Gleichzeitig äußert sie große Bewunderung, wie die Biodiversität vorangetrieben wird.
Herr Feron (CDU) merkt an, dass im Bereich Seffent viel Weidewirtschaft herrscht und für die Landwirte die Futtergrundlage fehlt. Er fragt, wie mit den Landwirten umgegangen wird. Frau Momen (FB 61) erläutert, dass die Landwirte entschädigt werden müssen, es größenteils aber mit der Landwirtschaft tragbar sein wird. Frau Michalik (FB 36) betont die tollen Naturschätze in Laurensberg und erläutert, dass die Naturschutzfläche nicht kleiner wird.
Auf die Frage von Herr Hermann-Hensell (SPD), ob es zu Einschränkungen für die Reitställe kommen wird, wenn die Gebiete die zurückgenommen wurden, in Naturschutzgebiete umgewandelt werden, äußert sich Herr Meiners (FB 36), dass es besondere Einschränkungen geben wird, diese aber vertretbar sind. Herr Meiners empfindet den Landschaftsplan als ein ausgewogenes Werk, welches einen Vorschlag darstellt und sich die Verwaltung durchaus kompromissbereit bereit zeigt. Herr Röthke ergänzt, dass die Abwägung der hofnahen Flächen eine große Wertung haben und diese dann auch aus dem Naturschutzgebiet rausgenommen werden.
Frau Epstein spricht das Thema Überdüngung an und fragt, welche Verhandlungen mit den Landwirten geführt werden. Der FB 36 ist sich dem großen Problem bewusst, und erläutert, dass im Naturschutzgebiet ein Düngeverbot besteht; die Überwachung jedoch durch die Landwirtschaftskammer erfolgt.
Herr Dr. Brodowski (FDP) weiß was es bedeutet, wenn ein Landwirt ein NSG aufgedrängt bekommt. Dennoch findet er, dass es sich um tolle Gebiete handelt und die FDP das Vorhaben unterstützt.
Herr Liebmann (Bündnis 90/ Die Grünen) regt eine Änderung des Beschlusses an.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis Teilbeschluss: einstimmig
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans und Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen:
Der nördliche Teil des Fußweges der Grünlandfläche, welche im Westen an das Naturschutzgebiet Friedrich und im Osten an die Bahnschienen angrenzt und welche im Vorentwurf des Landschaftsplans als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen war, soll entsprechend der Festsetzung des Vorentwurfes als NSG ausgewisen werden.
Abstimmungsergebnis : Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung:---
Anlagen zur Vorlage
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