26.09.2023 - 8 Bestuhlungspläne im Eurogress

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wulf bezieht sich im Wesentlichen auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sie erklärt, dass Bestuhlungspläne für alle Versammlungsstätten zu erstellen sind, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

Da das Eurogress Aachen der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) unterliegt, muss es Bestuhlungspläne erstellen und der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen. Die genehmigende Behörde für das Eurogress ist die Bauaufsicht der Stadt Aachen.

 

Bestuhlungspläne regeln nicht nur die Einhaltung der maximal genehmigten Personenzahlen, sie dienen auch als Flucht- und Rettungswegpläne (wie z.B. in Hotels) und sind deshalb immens wichtig. Alle Räume des Eurogress können in verschiedenen Varianten bestuhlt werden (Reihe, Bankett, parlamentarisch…) und alle Varianten müssen von der hiesigen Bauaufsicht genehmigt werden bzw. sind genehmigt. Solange sich an bestehenden Sachverhalten nichts ändert, haben die Pläne grundsätzlich rechtlichen Bestand. Die städtische Bauaufsicht hat dem Eurogress bestätigt, dass Bestandsschutz für die genehmigten Bestuhlungspläne gilt.

 

Frau Crumbach-Trommler fragt nach, warum die Bestuhlung bei den Sinfoniekonzerten im Europa Saal so eng gestellt wird, wo doch in den Seitenflügeln oft Plätze frei seien. Sie möchte wissen, ob das Eurogress von sich aus die Bestuhlung ändern könnte.

 

Frau Wulf erklärt, dass man Kapazitäten, nach Rücksprache mit Veranstalter*innen, immer verringern könne. Ausschlaggebend ist aber, wie Veranstalter*innen ihren Vorverkauf steuern. Bei den Sinfonie-konzerten sind viele Plätze von Abonnierenden fest belegt, so dass hier eine Reduzierung oder gar ein Wegfall der Plätze nicht möglich ist.

 

Frau Verbracken möchte wissen, wie ein Bestuhlungsplan konkret erstellt wird und wie die Abläufe sind.

 

Frau Wulf erläutert, dass der Antrag zur Genehmigung eines Bestuhlungsplans an die Bauaufsicht zu richten ist. Je nach Sachlage werden über die Bauaufsicht weitere Behörden, z.B. die Feuerwehr, zur Beurteilung hinzugezogen. Konkret heißt das, das Eurogress erstellt einen neuen Bestuhlungsplan und reicht diesen bei der städtischen Bauaufsicht zur Genehmigung ein. Im aktuellen Fall war das Eu-rogress Aachen der Meinung, dass die Änderungen, die sich aus der aktuellen SBauVO ergeben, an-zuwenden sind. Die städtische Bauaufsicht stellte fest, dass für die bereits genehmigten Bestuhlungs-pläne Bestandsschutz gilt.

 

Herr Servos bedankt sich für die Ausführungen. Er hat einen guten Eindruck vom Haus, Themen wie Digitalisierung werden aktiv angegangen. Allgemein stellt er fest, dass das Haus gut und umsichtig geführt wird und auch technisch sehr gut aufgestellt ist. Er spricht dafür größten Dank aus.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kennt-nis.

 

Herr Jacoby schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.04 Uhr.


 

 

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