18.04.2023 - 3 Systematik der Kostensteuerung im kommunalem Ho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Di., 18.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Dipl.-Ing. (Arch.) Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, erläutert ergänzend mittels Präsentation die Systematik der Kostensteuerung im öffentlichen Hochbau - Grundlagen und Wirkungszusammenhänge. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Herr Schavan stellt hierbei gegenüber das Bauen unter „Normalbedingungen“ und das Bauen in Zeiten multipler Krisen und geht insbesondere auf die systemische Betrachtung der verschiedenen Krisen seit 2020, deren Entwicklung und deren Auswirkungen auf die kommunale Bauwirtschaft ein. Aufgrund der diversen, zeitlich ineinandergreifenden Krisen, Corona-Krise seit 2020, Starkregenereignis im Juli 2021 und Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 einhergehend mit der Energiekrise, zitiert Herr Schavan, spreche man auch von sogenannten „Stapelkrisen“.
Er resümiert, je mehr Krisen desto komplexer und schwieriger die Steuerung von kommunalen Bauprojekten.
Herr Schavan stellt heraus, dass fachliche Einschätzungen und Expertisen betonen, dass diese „Stapelkrisen“ erfordern, andere Wege und neue Konzepte, anderes Bauen zu denken und zu erarbeiten. Er führt weiter aus, dass insbesondere das Konzept „Nachhaltiges Bauen“ an Bedeutung gewinne. Die zunehmende Bedeutung zeige sich insbesondere bei den Baupreisentwicklungen, die nicht mehr seriös prognostizierbar seien. Herr Schavan stellt dies an Hand verschiedener Übersichten zur Preisindexentwicklungen verschiedener Bauhauptstoffe, wie z B. Holz, dar und betont, dass die weitere Entwicklung der Baupreise zum derzeitigen Stand nach wie vor nicht prognostizierbar bleibt.
Herr Schavan weist nochmals eingehend auf die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ und die entsprechenden Kostenermittlungsstufen hin und betont, dass eine Kostensicherheit nur durch Planungstiefe erreichbar ist.
Er merkt an, dass kommunalen Bauprojekte zur politischen Beschlussfassung in der Phase der abgeschlossenen Entwurfsplanung mit Vorlage der erstellten Kostenberechnung eingebracht werden.
Herr Schavan betont, dass nach politischer Beschlussfassung noch weitere Planungsphasen (Genehmigungs-, Ausführungsplanung) folgen.
Diese verminderte Erkenntnistiefe aufgrund der noch fehlenden Planungstiefe wird durch die vorgenannte „Kostenvarianz“ aufgefangen.
Herr Schavan weist darauf hin, dass durch die Rechnungshöfe juristisch geklärt ist, dass mit der Stufe „ Kostenberechnung“ eine Kostenunsicherheit bis zu 20 Prozent bestehe.
Herr Schavan zitiert ergänzend die juristische Ausführung des Rechnungshofes Hamburg:
„Bis zur Kostenberechnung … sind sich ergebende „Mehrkosten“ also nicht im eigentlichen Sinne Kostensteigerungen.
Sie können daher nicht als Bezugsgröße für Kostensteigerungen herangezogen werden.
(…) Wenn vorher Kosten genannt werden, z.B. im Finanzplan, haben diese immer einen vorläufigen,
mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand der Maßnahme korrespondierenden Aussagewert.“
Herr Schavan stellt die Empfehlungen zur Vorgehensweise der „Reformkommission Hochbau“ (6/ 2015) sowie des „Deutschen Städtetages“ (11/2015) dar.
Abzuwägen seien bei der Projektplanung Schnelligkeit, die eine Kostenunschärfe bedeute, und Gründlichkeit, die eine höhere Kostensicherheit ermögliche.
Nachfolgend legt Herr Schavan die Konsequenzen für das „Bauen in Aachen“ dar. Er weist darauf hin, dass insbesondere Gespräche mit den haushalterisch Verantwortlichen – Dezernat Finanzen und Recht (Dez. II) sowie Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) erforderlich seien, um die Index-Werte mit allen Aspekten und Auswirkungen zu analysieren.
Er stellt Stellschrauben einer professionellen Kostenplanung/ -steuerung in den Krisen am Bau differenziert dar.
Er strebt an, in gemeinsamen Gesprächen mit dem Dezernat II und dem FB 20 zu erreichen, dass die jährliche Indexanpassung /-schärfung und Fortschreibung im künftigen Vorgehen Berücksichtigung findet.
Weitere Stellschrauben, wie z. B. das Berücksichtigen von Risiken, finden – im Gegensatz zur Privatwirtschaft - in der öffentlichen Haushaltssystematik zur Zeit noch keinen Eingang; dies müsste dringend geändert werden, da es keine Bauvorhaben ohne Risiken gibt.
Zusammenfassend zeigt Herr Schavan bezüglich der Konsequenzen für das Bauen in Aachen die Empfehlungen der Betriebsleitung auf:
Der Haushalt muss Baupreissteigerungen, Varianzen und Risiken noch stärker berücksichtigen >> Intensivierung Gespräche mit Dez II und FB 20. | |
Verwaltungsvorstand, Politik und Öffentlichkeit müssen bei anhaltender Gleichzeitigkeit „multipler Krisen“ mit weiteren hohen Preissteigerungen bei Planungs- und Bauleistungen rechnen | |
Es liegt eine „System-Krise“ vor, keine Reihung von Projekt-Einzel-Krisen. >> Nicht im Einzel-Projekt lösbar durch klassische Steuerung D.h.: es geht um strategische/ übergeordnete/ politische Lösungen: „Weglassen“, „Zurückstellen“, „Bedarfs-Hinterfragung“ und „Priorisierung“, nicht um Einzel-Effizienzen im Projekt ! |
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt begrüßt nachträglich den zwischenzeitlich anwesenden Vertreter der Presse.
Auf Nachfrage von Herrn Schaadt liegen zu den Ausführungen der Verwaltung Wortmeldungen vor.
Frau Schlierkamp schlägt vor, dass bei faktisch vorliegendem Dauerzustand multipler Krisen, es möglich und zielführend sein könnte, bei der Planung von Projekten diverse mögliche Umsetzungsszenarien – quasi als Korridor – mitdenken zu können. Damit könne man dann optional je nach Kostensteigerungen die Umsetzung(en) entsprechend anpassen.
Unter Beteiligung von Frau Schlierkamp, Herrn Lauven und Ratsherrn Servos wurden in einer weiterführenden Diskussion Aspekte und Argumente zu einer flexibleren Umsetzung von Bedarfen in flexiblerer Planumsetzung je nach krisenbedingten Rahmenbedingungen und Erzielen von bestmöglichen Umsetzbarkeiten erörtert.
Ratsherr Servos führt aus, dass aktuell eine Einzelprojektbetrachtung vorliege; daraus folge ein strategisches Risiko der Politik. Er führt aus, dass eine Betrachtung der Gesamtprojekte eine bessere Einschätzung des Haushaltsrisikos zulasse. Es erhöhe die Möglichkeit, bei Krisen flexibler zu reagieren und zu entscheiden, welche Umsetzbarkeiten für die Stadt tatsächlich möglich seien.
Wünschenswert sei, dass das Gebäudemanagement zusammen mit dem Fachbereich Finanzen (FB 20) und dem Dezernat Finanzen (Dez. II) über die Gesamtheit der Projekte hinweg eine Kostenprognose erstellten.
Herr Lauven argumentiert, dass die Planung von diversen Szenarien und die Möglichkeit einer flexibleren Umsetzung ein „Bonus-Planen“ sei. Er sieht hier einen Widerspruch zu dem Grundsatz, dass Steuermittel gut zu verwenden sind, da Doppel-Planungen nicht finanzierbar seien.
Er wendet zudem ein, dass haushalterisch das Einplanen von Risiken schwierig ist.
Herr Schavan entgegnet, dass Planungen für diverse Szenarien zu den jeweiligen Projekten zu stark erhöhten Planungskosten führen würden und es fraglich sei, ob dies politisch tragfähig ist.
Er betont, dass bestehende Spielräume bei den Projekten stets genutzt werden.
Herr Schavan weist nochmals darauf hin, dass auch die Reduzierung auf nur zwei Szenarien eine Kostensteigerung der Planungskosten auslösen würde.
Er legt dezidiert dar, dass die sog. Planungsphase „0“ – der Prozess der Bedarfsklärung beinhalte, Bedarfe zu definieren und festzulegen, Vereinbarungen zu fixieren und damit insgesamt die Umsetzung dessen, was vereinbart und beschlossen wurde, zu gewährleisten.
Herr Hauschild, Kaufmännischer Geschäftsführer, ergänzt, dass bei der Risikobetrachtung und
–prognose stets auch zu berücksichtigen ist, dass die Projekte stark zeitversetzt umgesetzt würden und eine Steuerung von Finanzmitteln durch das „Schieben“ von Projekten möglich ist.
Herr Thomas, Dezernent für Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude (Dez. VII), führt ergänzend aus, dass die Maßgaben der Buchhaltung sowie die Maßgaben der Projektplanung zusammenzuführen sind und zu der derzeitigen Sicht und Umsetzung führen.
Er führt aus, dass eine Prognoseplanung die Frage impliziert, ob die Bedarfe bekannt sind, die man hätte, um sie entsprechend einplanen zu können.
Er betont, dass die fachliche Frage, welcher Weg der Steuerung sowohl in fachplanerischer als auch haushalterischer Sicht zukünftig realisierbar ist, gemeinsam überlegt werden muss.
Herr Thomas regt an, wenn Krisen weiterhin vorliegen, ist der Weg der Steuerung neu zu denken.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Anlagen zur Vorlage
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