05.12.2023 - 3 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetrie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der kaufmännische Geschäftsführer des Gebäudemanagements, Herr Hauschild (Dipl. Betriebswirt), begrüßt die Wirtschaftsprüferin der Fa. Mittelrheinische Treuhand GmbH, Frau Kampmann, und übergibt ihr unmittelbar das Wort für ihre Ausführungen zum Jahresabschluss.

Frau Kampmann begrüßt die Anwesenden und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2022 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Vorab stellt Frau Kampmann die rechtlichen Grundlagen und den definierten Prüfauftrag dar:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

unterliegen gem. § 103 GO NRW einer jährlichen Prüfungspflicht.

Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW auch auf die Prüfung der

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlich bedeutsamen

Sachverhalte nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des

Bundes und der Länder (HGrG).

Entsprechend § 321 Abs. 4a HGB hat Mittelrheinische Treuhand GmbH im Prüfungsbericht ihre Unabhängigkeit bestätigt.

 

Frau Kampmann erläutert den Prüfauftrag, stellt das Vorgehen bei der Prüfungsdurchführung dar und

benennt die festgelegten Schwerpunkte der Prüfung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes :

  •  

Existenz und Bewertung des Anlagevermögens,

  •  

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger,

  •  

Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,

  •  

Vollständigkeit der Angaben in Anhang und Lagebericht.

 

Geprüft wurde das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS), das als prozessoptimiert angesehen wird.

Im Weiteren fanden IT-gestützte Kontrollen statt, um das interne Kontrollsystem zu prüfen. Sie hält fest, dass ein internes Prüfsystem integriert ist und Kontrollen immanent erfolgen.

Frau Kampmann führt aus, dass im vorliegenden Internen Kontrollsystem der Betriebsausschuss Gebäudemanagement die Ebene des High-Level-Control ist.

 

Im Weiteren wurden IT-Prüfungen vorgenommen, die im Wesentlichen fokussiert waren auf

  •  

Prüfung der Schnittstellen im SAP-System

  •  

Changemanagementsystem ; Implementierung neuer oder veränderter Prozesse

  •  

Berechtigungsvergaben

 

Frau Kampmann führt aus, dass alle nicht stadtmäßigen Prozesse aussagebezogen geprüft worden sind. Die Erläuterungen gaben keinen Anlass zur Beanstandung.

 

Anhand der Präsentation stellt Frau Kampmann die weiterhin getroffenen Kernaussagen zu Jahresabschluss und Lagebericht 2022 des Gebäudemanagements zusammen, stellt die wesentlichen Kennzahlen dar und weist damit einhergehend auf wesentliche positive und negative Entwicklungen hin.

Bei der Darstellung der Bilanzstatistische Kennzahlen und deren Entwicklung in Bezug zum Stichtag 31.12.2022 zu 31.12.2021 – insbesondere der Kennzahlen zur Kapitalstruktur – weist Frau Kampmann auf die weiter abschmelzende Eigenkapitalquote hin.

Frau Kampmann merkt an, dass die Eigenkapitalquote auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW aber auch auf Grundlage steuerrechtlicher Maßgaben jeweils differenziert zu betrachten und zu bewerten sind. Insbesondere sei hier die steuerrechtliche Bewertung explizit zu prüfen.

 

Frau Kampmann legt weiter dar, dass der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 20.314) und Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.531) in Höhe von TEUR 15.783 im Wirtschaftsjahr 2022 nicht vollständig, sondern lediglich mit einem Betrag von TEUR 3.000 vergütet wurde.

Sie führt aus, dass der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.783 maßgeblich zu dem Jahresfehlbetrag 2022 von TEUR 11.788 beigetragen hat.

 

Als Prognosebericht weist Frau Kampmann darauf hin, dass die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von Mio. 15,1 EUR erwartet.

 

Frau Kampmann fasst abschließend zusammen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen und im Ergebnis eine ordnungsgemäße Buch- und Wirtschaftsführung bescheinigt wird.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde erteilt.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag und erkundigt sich nach Wortmeldungen.

 

Herr Dr. Vossen merkt an, dass er den Bericht nicht wie in der Vorlage kommuniziert per Zusendung erhalten habe.

Ratsfrau Dr. Wolf bat um Konkretisierung der Zahlen der Präsentation.

Frau Kampmann erläuterte die Zusammenhänge Ihrer Präsentation zu den Tabellen des Jahresabschlusses und Lageberichtes und setzte diese in eine Kontext.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

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Beschluss:

 

 

Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von 11.788.266,09 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß

§ 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von 11.788.266,09 Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 13 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=5086&TOLFDNR=123035&selfaction=print