17.01.2023 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 17.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Auf Nachfrage in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 25.10.2022 wurde den Mitgliedern des Naturschutzbeirates per E-Mail vom 21.12.2023 eine Mitteilung der Verwaltung hinsichtlich des Antrages eines privilegierten Landwirtes auf Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Halle sowie eines Einfamilienhauses am Gemmenicher Weg übersandt.
Herr Formen kritisiert, dass die Unterlagen dem Naturschutzbeirat nicht im Vorfeld der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde zugegangen seien. Auch bei privilegierten Vorhaben sei es Aufgabe des Gremiums, die Verwaltung im Rahmen von Empfehlungen und Anregungen zu beraten. Frau Bümmerstede führt aus, dass die Verwaltung durchaus gewollt sei, den Naturschutzbeirat frühzeitig in Vorhaben einzubinden und frühzeitig Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Eine Beteiligung bei sämtlichen privilegierten Verfahren sei jedoch allein schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Herr Grooten unterstützt dies und führt aus, dass landwirtschaftliche Betriebe Wirtschaftsunternehmen seien, welche mitunter auf schnelle Genehmigungen angewiesen seien und die Sitzungen des Naturschutzbeirates nicht immer abgewartet werden könnten. Landwirte würden i.d.R. im Außenbereich bauen und er sei froh darüber, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der schnelleren Genehmigung geschaffen habe. Dennoch würde auch er eine Information des Naturschutzbeirates befürworten.
Herr von Frantzius schlägt vor, dass die Verwaltung die Fälle, in denen eine naturschutzrechtliche Ausnahme erteilt wurde bzw. erteilt werden soll, als Mitteilung der Verwaltung an den Naturschutzbeirat weitergegeben werden. Herr Formen weist darauf hin, dass es nicht darum gehe, Vorhaben zu verhindern, sondern die Verwaltung zu beraten. Diese Ansicht wird auch durch Herrn Mayr unterstützt und auch er weist auf die Beratungsfunktion des Naturschutzbeirates hin (§ 70 LNatSchG) und ist der Ansicht, dass der Beirat bei kritischen Sachverhalten informiert werden solle.
Herr Formen ergänzt, dass die durch die moderne Verwaltung geforderte Transparenz und offene Kommunikation nicht erreicht werden könne, wenn man sich streng an die gesetzlichen Vorgaben halte; er fordert hier mehr Flexibilität.