07.03.2023 - 6 Erhalt des gesetzlich geschützten Biotopes im K...

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Beratung

Frau Bümmerstede teilt mit, dass der Punkt nochmals auf die Tagesordnung aufgenommen worden sei, da die Vorlage in der letzten Sitzung möglicherweise missverständlich gewesen sei und sie daher nochmals genauer darauf eingehen wolle. Sie führt aus, dass es sich bei der beantragten Entfernung der 3 Erlen ausschließlich um eine Biotoppflegemaßnahme handele, um das gesetzlich geschützte Biotop (hier:Großseggenried) zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Sie weist darauf hin, dass die untere Naturschutzbehörde den Beschluss aus der Sitzung vom 17.01.2023 als Teilablehnung werten müsse, mit der Folge, dass der Naturschutzbeirat seine Entscheidung in einer Stellungnahme innerhalb einer 6-wöchigen Frist begründen müsse. Diese würde ihrer Ansicht nach erst ab der heutigen Sitzung beginnen und nicht am 17.01.2023. Bei Vorlage einer entsprechenden Begründung müsse der Sachverhalt dem Ausschuss für Klima und Umweltschutz zur Entscheidung vorgelegt und die höhere Naturschutzbehörde informiert werden.

Herr von Frantzius führt aus, dass man sich in der letzten Sitzung darüber einig gewesen sei, dass grundsätzlich sowohl Weiden als auch Erlen nicht entnommen werden sollen. Der Hintergrund dieser Maßnhame sei in der letzten Sitzung so nicht bei allen Mitgliedern verständlich gewesen.Vor dem Hintergrund, dass die Bäume zum Erhalt und zur Pflege des gesetzlich geschützten „Großseggenrieds“ entnommen werden sollen (Wasserentzug), sei aus seiner Sicht der Schutzzweck des Biotops zu unterstützen und insofern eine Teilablehnung des Beschlusses nicht gewünscht, so dass aus Gründen des Biotopschutzes die Entnahme der 3 Erlen seitens des Naturschutzbeirates mitgetragen werde.

Herr von Frantzius formuliert daher folgenden Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung im Kannegießerbachtal nicht, 3 Erlen im gesetzlich geschützten Biotop aus Gründen des Biotopschutzes „Großseggenried“ zu entnehmen.

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung im Kannegießerbachtal nicht, 3 Erlen im gesetzlich geschützten Biotop aus Gründen des Biotopschutzes „Großseggenried“ zu entnehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=5107&TOLFDNR=118119&selfaction=print