06.06.2023 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
- Frau Bümmerstede teilt mit, dass seitens der Verwaltung die Anberaumung einer Sondersitzung hinsichtlich der Neuaufstellung des Landschaftsplans geplant sei, da dies in einer regulären Sitzung den Rahmen sprengen würde. Sie führt aus, dass die Sondersitzung ausschließlich der Information diene und eine Hilfestellung zum Lesen des sehr umfangreichen Werkes bieten werde. Folgende Termine stehen für eine Sondersitzung zur Auswahl:
17.10.2023
24.10.2023
07.11.2023 und
14.11.2023
Seitens der Verwaltung wird zugesagt, prüfen zu lassen, ob eine Doodle-Abfrage möglich ist. Die Abfrage erfolgte am 13.06.2023 per E-Mail über den Terminplaner NRW.
- Auf Wunsch von Herrn Prof. Dr. Wagner berichtet Frau Bümmerstede erneut über das Gebiet Sieben Quellen. Sie führt aus, dass der Zaun zwischenzeitlich entfernt worden sei. Allerdings gebe es weiterhin keinen neuen Sachstand hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechtes. Hier liefen weiterhin Abstimmungen zwischen der Bezirksregierung und dem Ministerium.
- Frau Bümmerstede teilt hinsichtlich der Gewässerunterhaltungspläne folgendes mit:
Ursprünglich sei geplant gewesen, dass die Gewässerunterhaltungspläne seitens des Wasserverbandes und der unteren Wasserbehörde im Naturschutzbeirat vorgestellt werden. Dies sei jedoch von beiden Stellen abgelehnt worden. Eine gesetzliche Grundlage, den Naturschutzbeirat zu involvieren, bestünde laut Auskunft von Frau Bümmerstede nicht. Sie führt aus, dass sie es dennoch wichtig findet, den Naturschutzbeirat in die Planung miteinzubeziehen, damit die Belange des Naturschutzes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden können. Frau Bümmerstede teilt mit, dass die Gewässerunterhaltungspläne der unteren Wasserbehörde den Senserbach und den Tüljebach betreffend vorlägen, ein Einvernehmen seitens der uNB jedoch bisher noch nicht hergestellt worden sei. Hier sei der uNB eine Frist bis 30.06.2023 eingeräumt worden. Sie schlägt daher vor, die Pläne per E-Mail an den Naturschutzbeirat weiterzuleiten mit der Bitte, mögliche Anregungen und Empfehlungen bis 25.06.2023 an die uNB weiterzugeben, so dass unter Zugrundelegung dessen fristgerecht eine Stellungnahme an die untere Wasserbehörde abgegeben werden kann.
Frau Bümmerstede weist darauf hin, dass die Gewässerunterhaltungspläne des Wasserverbandes bisher noch nicht vorlägen.
- Auf Hinweis von Herrn Schwenk im Vorfeld der Sitzung berichtet Frau Bümmerstede über die Errichtung eines Mobilfunkmastes an der Bilstermühler Straße. Sie führt aus, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handele. Im Vorfeld habe eine umfangreiche Variantenprüfung stattgefunden. Insgesamt würde eine Fläche von 100 m² in Anspruch genommen. Die Kompensation erfolge durch den Erwerb von Ökopunkten bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die Kompensation hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erfolge durch die Zahlung eines Ersatzgeldes. Frau Bümmerstede teilt mit, dass das Vorhaben durch die untere Naturschutzbehörde in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme genehmigt worden sei.
- Frau Milobara teilt mit, dass hinsichtlich der Frage, ob ein stellvertretendes Mitglied Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r) sein könne, seitens der Verwaltung zwischenzeitlich Rücksprache mit der Bezirksregierung genommen werden konnte. Es sei folgendes bekannt gegeben worden:
„§ 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) regelt die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich von Vertreter*innen ist in dieser Vorschrift nicht zu finden. Insofern richtet sich auch § 70 Abs. 7 LNatSchG, in welchem es heißt: „Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Vertreter.“ nur an die ordentlichen Mitglieder und nicht an die stellvertretenden Mitglieder. Eine Regelung über die Wahl von Vertreter*innen ist nur in der Durchführungsverordnung zum LNatSchG zu finden.“
Dieser Einschätzung folgend sei die Wahl des Herrn Formen zum stellvertretenden Vorsitzenden formal nicht richtig gewesen.
Frau Bümmerstede schlägt vor, die Wahl des Vorsitzenden auf die September-Sitzung zu legen.
- Im Hinblick auf die Maßnahme „Befreiung für die Umplanung und Entwässerung im Bereich der Eisenbahnunterführung Am Dorbach“, welche in der Sitzung am 17.01.2023 im Naturschutzbeirat behandelt worden ist, teilt Herr Röthke mit, dass die Maßnahme derzeit durch den Vorhabenträger zurückgestellt worden sei. Er führt weiterhin aus, dass die uNB in Kontakt mit dem Vorhabenträger stehe und sagt zu, den Naturschutzbeirat bei einer Wiederaufnahme erneut zu beteiligen (Befreiung für die Befestigung der Böschung mit Wasserbausteinen).
- Herr Röthke berichtet, dass das vorhandene Umspannwerk Verlautenheide am Aachener Autobahnkreuz in Richtung Norden erweitert werden soll, um eine stabile und sichere Stromversorgung aufrecht erhalten zu können. Die uNB sei im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) beteiligt und um Abgabe einer naturschutzfachlichen Stellungnahme gebeten worden. Herr Röthke führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen liege, der den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweise. Für die Erweiterung müsse eine Gehölzreihe nördlich des bestehenden Umspannwerks entnommen werden. Dies sei im Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie in der Artenschutzprüfung Stufe 1 entsprechend geprüft und berücksichtigt worden. Herr Röthe teilt weiterhin mit, dass der Wegfall der Gehölze an anderer Stelle im direkten Umfeld des Eingriffsortes angemessen und geeignet ausgeglichen wird. Neben der Pflanzung neuer Gehölze sei die Anlage einer extensiv genutzten Brachfläche vorgesehen, so dass der strukturarme Raum rund um das Umspannwerk aufgewertet werde. Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe 1 sei festgestellt worden, dass durch das Vorhaben keine planungsrelevanten Arten betroffen seien. Der Maßnahmenbeginn sei für Herbst 2023 vorgesehen.
Herr Slevogt schlägt vor, die vorhandene Hecke auf Stock zu setzen und umzupflanzen. Herr Röthke sagt zu, diesen Vorschlag an den Vorhabenträger weiterzugeben.