26.09.2023 - 4 Neuwahl der/des Vorsitzenden und der/des stellv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Bümmerstede leitet die Wahl der/des Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter*in ein.
Es erfolgen folgende Vorschläge für die Wahl der/des Vorsitzenden:
Herr Formen (vorgeschlagen von Herrn Bündgens)
Herr Dr. Laurien (vorgeschlagen von Herrn Herpertz)
Sowohl Herr Formen als auch Herr Dr. Laurien bestätigen, sich zur Wahl zur Verfügung zu stellen.
Auf die Frage von Frau Bümmerstede, ob eine geheime Wahl gewünscht sei, meldet sich Herr Prof. Dr. Wagner, so dass die Wahl geheim durchuführen ist.
In geheimer Wahl erhält Herr Dr. Laurien 7 Stimmen, Herr Formen 5 Stimmen und 1 Stimme enthält sich der Abstimmung.
Somit wird Herr Laurien als Vorsitzender des Naturschutzbeirates gewählt. Die Frage von Frau Bümmerstede, ob er die Wahl annehme, wird durch Herrn Dr. Laurien bejaht.
Es erfolgen folgende Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden:
Herr Prof. Dr. Wagner (vorgeschlagen durch Herrn Mayr)
Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
In geheimer Wahl erhält Herr Prof. Dr. Wagner 10 Stimmen, 2 Stimmen enthalten sich der Wahl und 1 Stimme ist ungültig. Somit wird Herr Prof. Dr. Wagner als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Die Frage von Frau Bümmerstede, ob er die Wahl annehme, wird durch Herrn Prof. Dr. Wagner bejaht.
Herr Dr. Laurien übernimmt unmittelbar nach erfolgter Wahl den Vorsitz für die laufende Sitzung. Er bedankt sich an dieser Stelle bei den Anwesenden für das ihm ausgedrückte Vertrauen.
Frau Bümmerstede bedankt sich bei Herrn Formen für die gute Zusammenarbeit während der Zeit, in der er den Vorsitz stellvertretend übernommen hat.
Herr Mayr erkundigt sich danach, ob der Vorsitzende des Naturschutzbeirat nach den geltenden Vorschriften in Aachen wohnen müsse, da dies für Herrn Dr. Laurien nicht zutreffe. Er wird darüber informiert, dass es sich ausweislich der entsprechenden Vorschrift im Landesnaturschutzgesetz um eine „soll“-Vorschrift handele, die Ermessensausübung einräume.