15.06.2023 - 6 Erweiterung des Kreises der Aachen-Pass-Berecht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die grün-rote Koalition vor Sitzungsbeginn einen geänderten Beschlussvorschlag vorgelegt. Dieser befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift, siehe TOP 1 „Eröffnung der Sitzung“).

 

Frau van der Meulen meldet sich zu Wort. Sie sei geschockt über die geringe Nutzungsquote des Aachen-Passes. Laut Untersuchung der Verwaltung nehmen von den 40.000 Berechtigten derzeit nur ca. 1,7% Vergünstigungen des Aachen-Passes in Anspruch. Frau van der Meulen fragt nach den Gründen dafür. Im Übrigen kündigt sie Zustimmung zum geänderten Beschlussentwurf der Koalition an.

 

Frau Radermacher fragt die Verwaltung nach den Möglichkeiten eines automatisierten Versands des Aachen-Passes an Wohngeldberechtigte bzw. nach Beantragung durch Wohngeldberechtigte im Einzelfall.

Mehrere Wortbeiträge von Ausschussmitgliedern befassen sich zudem mit den Gründen, warum der Fachbereich Sport keinerlei statistische Daten über die Nutzung des Aachen-Passes bei Sportangeboten vorliegen habe.

 

Herr Frankenberger informiert darüber, dass

- vor einer etwaigen automatisierten Zusendung des Aachen-Passes an die zurzeit ca. 5.000 Wohngeldberechtigten vom Land aus Datenschutzgründen die schriftliche Zustimmung jedes einzelnen Berechtigten zur Datenübermittlung an die Stadt Aachen abgefragt werden müsse. Er erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an das analoge Verfahren, das im Falle von SGB II-Bezieher*innen mit dem Jobcenter praktiziert wird

- demgegenüber die Umsetzung im Rahmen eines Antragsverfahrens - auf Abruf der Wohngeldberechtigten (Antragsverfahren) – für die Verwaltung einfacher umzusetzen/zu handhaben sei. Entsprechende Hinweise an die Berechtigten könnten beispielsweise bereits in das Online-Antragsverfahren (Wohngeld) eingearbeitet werden. Außerdem könnte ggf. mit Hilfe von Info-Flyern auf einen Anspruch der Wohngeldberechtigten auf Erhalt eines Aachen-Passes hingewiesen werden.

- der Fachbereich Sport keinerlei Daten über die Nutzung vorliegen habe. Dies sei möglicherweise darauf zurückzuführen, dass z. B. in den städtischen Schwimmbädern im Kassensystem nur die Zahl der „ermäßigten Tickets“ registriert werde, aber nicht der Grund für die Ermäßigung, z. B. Schüler*in/Studierende*r, Aachen-Pass-Inhaber*in etc.

 

Frau Dr. Oidtmann weist noch einmal auf die Notwendigkeit hin, dass die Verwaltung zur Umsetzung des geänderten Beschlusstextes sowohl Vorschläge für das Verfahren, wie Wohngeldbezieher*innen den Aachen-Pass erhalten können, als auch die Attraktivierung der Angebote des Aachen-Passes selbst, im Sinne einer stärkeren Nutzung durch die Berechtigten, erarbeiten solle. Auch im Hinblick auf die geringe Nutzungsquote bittet Frau Dr. Oidtmann um zeitnahe Vorschläge der Verwaltung - möglichst bereits nach der Sommerpause.

 

Herr Tillmanns signalisiert Zustimmung der CDU-Fraktion zum geänderten Beschlussvorschlag der Koalition. Er bezeichnet die Attraktivierung des Passes und die Erhöhung der Nutzer*innenquote als „Mammutaufgabe“, die angegangen werden müsse. In seinem Wortbeitrag beschäftigt Herr Tillmanns sich mit der Frage, auf welche Weise die vergünstigten Angebote des Aachen-Passes besser beworben werden könnten, damit sie in Zukunft stärker genutzt werden könnten.

 

Frau Braun dankt der LINKEN-Fraktion für ihren Antrag. Dadurch sei das Problem erst sichtbar geworden. Frau Braun begrüßt die Ausweitung der Aachen-Pass-Berechtigung auf den Kreis der Wohngeldbezieher*innen. Im Detail spricht sie sich für ein Antragsverfahren aus. Außerdem regt sie an darüber nachzudenken, ob nicht auch eine Lösung auf der Ebene der Gebührensatzungen (Gebührensenkungen für bestimmte privilegierte Gruppen) nicht sinnvoller wäre als dass Aachen-Pass-Versand-Modell.

 

Herr Schweden gibt zu bedenken, dass ein Grund für die geringe Nutzungsquote des Aachen-Passes auch die mit dem Vorzeigen des Ausweises für die Berechtigten immer verbundene Stigmatisierung etwa an der Schwimmbad- oder Museumskasse sein könne. Insofern regt Herr Schweden eine Prüfung an, ob eine Zusammenführung mit dem nicht stigmatisierenden Ehrenamtspass oder eine Umbenennung des Aachen-Passes möglich sind.

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt erinnert daran, dass der Aachen-Pass in den 1980er Jahren ursprünglich mit dem Titel „Armenpass“ gestartet sei. Sie plädiert für eine Attraktivitätssteigerung des Angebots für die Nutzer*innen, insbesondere schlägt sie die öffentliche Publikation einer Liste vor, die dokumentiert, wann, wo, welche Ermäßigung in Anspruch genommen werden könnte. Außerdem spricht sie sich dafür aus, dass die Verwaltung auf alle Veranstalter*innen in Aachen zugehen möge, z. B. den ALRV, die Alemannia Aachen usw. damit diese gebeten würden, im Rahmen ihrer Veranstaltungswerbung die Rabattierung durch den Aachen-Pass gleich mitzubewerben. Am Ende ihres Wortbeitrags erklärt Frau Bürgermeisterin Scheidt, dass sie sich auf lange Sicht die automatisierte Versendung der Aachen-Pässe auch an die Wohngeldbezieher*innen wünsche.

 

Herr Frankenberger erklärt für die Verwaltung, dass es möglicherweise ein Weg sein könne, im Rahmen eines Projekts mit der Katholischen Hochschule Aachen mit Hilfe einer Umfrage unter den Aachen-Pass-Nutzer*innen statistische Daten zur Nutzung des Passes für Sportangebote zu erheben.

 

Frau Keßler-Wiertz regt an, zur Gewinnung von Daten über die Nutzung des Aachen-Passes in den Bereichen Sport, Bibliothek, Theater usw. gegebenenfalls auch auf die Möglichkeit einer Umfrage durch Mitarbeiter*innen des Quartiersmanagements oder der Schuldner*innenberatung der Verbraucherzentrale Aachen zurückzugreifen.

 

Am Ende der Debatte lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag der Koalition abstimmen.

 

Einstimmig wird in wie folgt geänderter Fassung beschlossen:

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine Erweiterung des Personenkreises um die Gruppe der Wohngeldberechtigten hätte, wenn diesen einen Aachen-Pass auf Antrag erhalten würden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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