07.12.2023 - 3 Ratsantrag 314/18 der Fraktionen Grüne und SPD ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Lübben informiert, dass er aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 31 Gemeindeordnung NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teilnehmen kann. Er begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Herr Tillmanns zweifelt die Beschlussfähigkeit an, weil das Verhältnis von Ratsvertreter*innen und sachkundigen Bürger*innen nicht mehr den Vorgaben von § 58 Absatz 3 GO NW entspreche und beantragt die Feststellung der Beschlussunfähigkeit.

Durch Nachzählen ergibt sich, dass - nachdem Herr Lübben für diesen TOP in den Zuschauerraum gewechselt ist - sieben Ratsvertreter*innen und acht sachkundige Bürger*innen an der Sitzung teilnehmen.

Die Ratsfraktionen verständigen sich darauf, dass die Fraktion, die zurzeit anteilig zu wenig Ratsmitglieder in der Sitzung hat, freiwillig auf die Teilnahme einer*s sachkundigen Bürger*in verzichtet. Für die GRÜNEN-Fraktion verlässt Herr Noack deshalb endgültig den Sitzungssaal und nimmt nicht mehr an der Beratung und Beschlussfassung teil. Auch Frau Eickholt wechselt in den Zuschauerbereich und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses TOPs teil.

Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

Für Rainbow e. V. berichten Frau Rüdel und Frau Kölb. Hinsichtlich des Referats von Frau Rüdel und Frau Kölb wird auf die Präsentation in der Anlage der Niederschrift (Anlage 1 zu TOP 3) verwiesen.

Im Anschluss an ihren Vortrag beantworten die Berichterstatter*innen Fragen von Ausschussmitgliedern.

Angesprochen werden die Themenkreise die Beratung von geflüchteten Menschen mit dem Fluchtgrund „sexuelle Orientierung“ und der Unterstützung von queeren Familien.

Verschiedene Ausschussmitglieder sprechen den Mitarbeitenden von Rainbow e.V. Lob und Dank für ihre Arbeit aus.

Herr Tillmanns signalisiert „Zustimmung“ für die CDU-Fraktion und regt vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege an.

Herr Frankenberger informiert, dass die Prüfungen für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege bereits laufen und die Ergebnisse noch im Jahr 2024 umgesetzt werden würden. Er erinnert noch einmal an die Ursache für die heutige Leistungsvereinbarung mit Rainbow e.V. Danach habe zur Verhinderung einer akuten finanziellen Notlage von Rainbow e.V. im Januar 2024 unverzüglich gehandelt werden müssen.

 

Einstimmig ergeht der nachstehende Beschluss:

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, eine Leistungsvereinbarung mit Rainbow e.V.  auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung abzuschließen.


 

 

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Anlagen