14.03.2023 - 13 Sichere Perspektiven für die Kinder- und Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- verschoben vom 14.02.2023
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ergänzend zur Vorlage liegt eine begleitende E-Mail von Frau Jansen aus (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).
Herr Brötz erläutert, dass in der Vorlage auf noch ausstehende Fördermittel von Seiten des Landes verwiesen worden sei. Diese seien zwischenzeitlich im Rahmen des sogenannten Stärkungspaktes NRW eingegangen und es werde eine entsprechende Vorlage in die morgige Sitzung des Hauptausschusses eingebracht. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass das Land die freien Träger explizit mit einer eigenen Förderrichtlinie berücksichtigen würden, dies sei jedoch nicht der Fall. Daher sei verwaltungsintern die Entscheidung getroffen worden – welche durch den Hauptausschuss mitgetragen werden müsse -, die Mittel aus dem Stärkungspakt hälftig den freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung solle nach einem Antragsprinzip erfolgen. Da die Richtlinie eine sehr knappe Zeitschiene für den Mittelabruf und -verwendung vorgebe, werde das Antragsverfahren unmittelbar nach der Entscheidung des Hauptausschusses beginnen. Anträge müssten bis zum 30.06.2023 bei der Verwaltung eingehen, die Mittel bis zum 30.09.2023 verplant und bis zum 31.12.2023 ausgegeben sein. Dies sei zwar sehr sportlich, aber er sei optimistisch, dass dies gelänge. Bei der Antragstellung müsse analysiert bzw. differenziert werden, was Sach- und was Personalkosten seien. Unstreitig seien die bereits entstandenen Kostensteigerungen im Sachkostenbereich. Bei den möglichen Personalkostensteigerungen müssten die derzeit laufenden Tarifverhandlungen und ihre Ergebnisse abgewartet werden. Es sei noch nicht absehbar, ob bereits in 2023 Steigerungen anstehen und unterjährig nachgesteuert werden müsse oder ob diese Steigerungen im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen ab 2024 aufgenommen werden könnten.
Frau Scheidt dankt Herrn Brötz für die Ausführungen, bemerkt allerdings, dass dies wieder zusätzliche Arbeit für Träger und Antragstellende bedeute.
Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an und begrüße den Stärkungspakt. Er gehe davon aus, dass die Mittel zügig bei den offenen Jugendeinrichtungen ankommen werde. Gleichzeitig appelliert er, darauf zu achten, dass die Einrichtungen in diesem Jahr gut unterstützt werden. Sofern eine unterjährige Nachjustierung aufgrund von eintretenden Personalkostensteigerungen notwendig würde, erkundigt er sich nach der konkreten, praktischen Umsetzung und woher diese zusätzlichen Mittel entnommen werden könnten.
Frau Scheidt erläutert, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantwortet werden könne, die Verhandlungen seien auch noch nicht abgeschlossen. Sie sei aber zuversichtlich, dass die Verwaltung und der Kinder- und Jugendausschuss frühzeitig in einen Austausch kommen und entstehende Bedarfe ausgleichen werde, sofern dies erforderlich sei.
Herr Tillmanns erkundigt sich danach, ob es bereits Überlegungen innerhalb der Verwaltung dahingehend gehe, wie dieses Szenario bewältigt werden könne.
Herr Brötz erläutert, dass – sofern sich in diesem Jahr noch signifikante Personalkostensteigerungen ergeben würden – die Kämmerei ein Gesamtkonzept entwickeln werde mit dem Ziel, eine gesamtstädtische Lösung zu entwickeln. Da der Ausgang der Tarifverhandlungen nicht vorhergesagt werden könne, sei es nicht seriös, wenn die Verwaltung bereits jetzt für den Teilbereich der Jugendhilfe eine eigene Lösung entwickeln würde.
Anlagen zur Vorlage
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