14.03.2023 - 17 Sachstand - Fördermaßnahme „Einbau von Corona-g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz merkt an, dass die Förderbedingungen für das Projekt für die praktische Umsetzung unrealistisch gewesen seien. Es sei bemerkenswert gewesen, dass es gelungen sei, in kürzester Zeit Förderanträge für alle Grundschulen fristgerecht einzureichen. Aus Sicht der Verwaltung sei der Einbau von stationären Lüftungsanlagen im Hinblick auf das Raumklima und die Energieeffizienz die beste Lösung gewesen. Das Förderprogramm sei so konzipiert, dass die vollständige Abwicklung bis April 2023 hätte erfolgen müssen. Mit Blick auf verschiedene Herausforderungen, unter anderem das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die Suche nach geeigneten Handwerken, der Gerätebeschaffung, etc., sei dies jedoch nicht leistbar. Sowohl die Oberbürgermeisterin als auch der Klimadezernent der Stadt Aachen hätten auf verschiedenen Wegen erfolglos versucht, entsprechend auf das Ministerium einzuwirken, den Förderzeitraum zu verlängern. Letztlich könnte das städtische Gebäudemanagement (E 26) nur an zehn Grundschulen stationäre Anlagen rechtzeitig installieren. Die restlichen Fördermittel könnten nun nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die bereits in den Schulen vorhandenen, mobilen Lüftungsgeräte, die durch den Einbau der stationären Anlagen frei würden, würden nach Bedarf neu auf die übrigen Grundschulen verteilt. Es handele sich um eine unglückliche Lage, die auf kommunaler Ebene nicht aufzulösen sei. Es werde angestrebt, zusätzliche stationäre Anlagen einzubauen, wenn in einer Schule Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden. Dies sei allerdings mit geringeren Fördersummen verbunden, sodass der kommunale Anteil an der Beschaffung dieser Geräte steigen würde.

 

Herr Fischer dankt Herrn Brötz für die Erläuterungen und stellt fest, dass die Verwaltung aus seiner Sicht richtig vorgegangen sei. Er empfinde es als unmöglich, wie das Ministerium den Förderzeitraum festgelegt habe und nicht zu einem Kompromiss bereit sei. Die Umsetzung werde zusätzlich erschwert durch komplizierte Vergabeverfahren, Fristen, etc. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass seine Fraktion bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie auf die Notwendigkeit stationärer Anlagen aufmerksam gemacht habe, diese sei aber nicht von Seiten des Gebäudemanagements geteilt worden. Er beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlages um eine Bitte an die Oberbürgermeisterin, dass diese sich beim Deutschen Städtetag dafür einsetzen möge, dass Umsetzungsfristen für Förderprogramme der Realität angepasst würden. Er sei überzeugt davon, dass andere Kommunen diese Haltung teilen würden.

 

Herr Auler merkt an, dass die verschiedenen Förderprogramme einer Art Mischkalkulation unterliegen würden, bei deren Konzipierung davon ausgegangen werde, dass nicht die vollen Fördersummen abgerufen werden könnten. Es werde das Ziel verfolgt, mit möglichst wenig Fördermitteleinsatz hohe Investitionen der Fördernehmer zu erreichen. Die Förderprogramme seien daher vielmehr ein Anreiz.

 

Frau Schmitt-Promny gibt zu bedenken, dass dem Ministerium keine solche Absicht unterstellt werden könne. Vielmehr vermute sie zu hohe bürokratische Hürden. Sie unterstütze jedoch die Idee von Herrn Fischer, dass Programme künftig einen großzügigeren Förderzeitraum erhalten sollten, dass die Projekte realisierbar seien.  

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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