23.05.2023 - 5 Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Vallot erkundigt sich danach, ob die Förderrichtlinien es zulassen würden, die Bezuschussung zu den laufenden Kosten zu verstetige, ohne in jedem Jahr erneut einen entsprechenden Antrag stellen zu müssen.

 

Frau Scheidt erläutert, dass jeder Verein, der eine finanzielle Unterstützung erhalten wolle, bis zum Jahresende einen Förderantrag bei der Verwaltung einreichen müsse. Diese Anträge würden im Rahmen der Haushaltsberatungen durch die Politik beraten. Eine jährliche Antragstellung sei allerdings notwendig, eine fortlaufende Finanzierung erfolge nicht. Sie sei sich jedoch sicher, dass dies den Akteuren der Skateranlage durchaus bekannt sei, sie würden von Seiten der Verwaltung entsprechend beraten. Mit der heutigen Beschlussfassung würde der Verein einen Zuschuss für das laufende Jahr 2023 erhalten, dies sei nicht üblich. Für das kommende Jahr 2024 sei auch bereits eine Fördersumme errechnet, hierfür sei dann eine vorherige Antragstellung durch den Verein notwendig.

 

Herr Brötz ergänzt, dass der Verein auch beim Fachbereich Sport sowie bei der Sparkassenstiftung eine finanzielle Unterstützung beantragt habe. Er gehe daher davon aus, dass der Verein  verschiedene Förderer akquirieren könne.

Frau Scheidt bestätigt, dass dem Verein verschiedene Optionen zur Verfügung stünden, Förderungen zu beantragen, auch auf Landesebene.  

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Beschluss:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e. V. stattzugeben und die Betriebskosten für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 20.000 Euro zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage