17.01.2023 - 3 Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt betont, dass sie damals wie heute sehr erfreut darüber gewesen sei, dass an der ersten Austauschrunde zu diesem Thema im September 2022 eine Vielzahl an Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen teilgenommen hätten. Es habe sich eine gute und fachkompetente Arbeitsgruppe ohne politische Vertretung gebildet. Sie begrüßt das in der Arbeitsgruppe entwickelte „Aachener Modell“, welches heute zur Entscheidung vorliege. Es bestehe ein dringender Handlungsdruck, es dürfe nicht resigniert werden. Dies würde sowohl den Kindern und ihren Familien als auch den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen schaden, die sich tagtäglich um eine gute Betreuung bemühen würden.

Zu Beginn der Sitzung seien zwei Stellungnahmen ausgelegt worden, eine ergänzende von der Arbeitsgruppe und eine vom Personalrat und der Gewerkschaft Verdi (beide als Anlagen zur Sitzung im Ratsinformationssystem einsehbar). Daher werde sie im Anschluss an den geplanten Vortrag der Arbeitsgruppe auch der Gewerkschaft ein Rederecht erteilen. Sie halte dies jedoch für richtig und wichtig, da hier über das Personal diskutiert werde und dies nicht ohne Beteiligung der Personalvertretung und der Gewerkschaft passieren könne.

Sie betont die Wichtigkeit, dass alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen. Daher sei sie auch erfreut über das Engagement der freien Träger. Sie hofft auf eine gute Diskussion mit einem einstimmigen Beschluss. Gleichzeitig sei der Prozess mit der heutigen Debatte nicht abgeschlossen. Auf Grundlage des Papiers sei geplant, die Familienministerin des Landes, Frau Paus, in den Ausschuss einzuladen. Frau Scheidt dankt auch der Verwaltung für die gute Begleitung des Prozesses.

 

Frau Rühl, Frau Mießen, Herr Zohren (Vertretungen aus der freien Trägerlandschaft) und Frau Traeger (Leiterin der Abteilung KiTas und Tagespflege) führen ergänzend zur schriftlichen Vorlage aus (die begleitende Power-Point-Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem einsehbar). Die Vortragenden verdeutlichen die dramatische Situation und die Belastungen für das Personal und die Familien anhand verschiedener, konkreter Fallbeispiele.

 

Herr Zohren fasst zusammen, dass die Beispiele die konkreten Auswirkungen des Fachkräftemangels für einzelne Familien darstellen sollten. Die Not sei bei allen Beteiligten groß, daher müsse dringend gehandelt und Entscheidungen getroffen werden. Gleichzeitig habe er bislang noch nie eine so breite Zustimmung und Geschlossenheit erlebt wie bei diesem Thema. Er hofft, dass dies auch beibehalten werde. Es seien sich zwar alle einig, dass die Abwärtsspirale gestoppt werden müsse. Allerdings stelle das Finanzierungssystem des Kinderbildungsbildungsgesetzes (KiBiz) keine Mittel hierfür zur Verfügung. Es gebe im Rahmen der vorhandenen Rahmenbedingungen (KiBiz, Personalverordnung) nur wenig Möglichkeit, aktiv entgegen zu steuern. Das Aachener Modell habe nicht den Anspruch, die optimale Lösung zu sein, aber gegebenenfalls könne es ein Aufschlag sein. Seiner Ansicht nach sei es eine gute Idee, Frau Paus nach Aachen einzuladen und die Notlagen zu verdeutlichen. Auch vom Kinder- und Jugendausschuss wünscht er sich, dass nach der Beschlussfassung nächste Schritte getan würden. Die politischen Vertretungen könnten beispielsweise ihre Kontakte ins Ministerium nutzen und die Thematik auch dort nochmals verstärkt einbringen. Er schlägt vor, das Thema am 14.03.2023 nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und zu berichten, was sich zwischenzeitlich ergeben habe. Es könne nicht darauf gewartet werden, bis die Landesregierung eine Anpassung des KiBiz oder der Personalverordnung vornehme, es sei jetzt eine Lösung notwendig. Die Stadt Aachen habe als öffentliche Jugendhilfeträgerin den Rechtsanspruch auf eine Betreuung zu erfüllen, zudem hätten sie und auch die freien Träger eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe auch positive Effekte auf die Wirtschaft. Daher sehe er die Anwesenden in einer Handlungsverpflichtung, auch wenn dies bedeute, dass notfalls ohne die Zustimmung des Landes agiert werden müsse. Grundsätzlich müssten finanzielle Mittel zurückgezahlt werden, wenn diese nicht zweckgebunden eingesetzt würden. Die Beschäftigung von kita-fremdem Personal entspreche zwar grundsätzlich nicht den Vorgaben des KiBiz zur Mittelverwendung. Nach Ansicht von Herrn Zohren würde die Beschäftigung von ungelernten Kräften allerdings die Einrichtungen und das Fachpersonal unterstützen. Daher plädiert er dafür, gemeinsam dieses Risiko zu tragen.  

 

Frau Scheidt erteilt Frau Neumann als Vertreterin der Verdi-Gewerkschaft das Rederecht.

Frau Neumann dankt Frau Scheidt hierfür. Die Fachkommission habe sich kritisch mit dem Modell auseinandergesetzt und die ausgelegte Stellungnahme erarbeitet. Insbesondere geht sie nochmals auf drei wesentliche Aspekte ein.

1) Bereits seit Jahren würden die Fachkräfte um die Anerkennung ihrer pädagogischen Tätigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung kämpfen und dass die KiTa als Bildungseinrichtung angesehen werde. Diese pädagogischen Tätigkeiten könnten nicht in dieser Qualität von Hilfskräften ausgeübt werden.

2) Das Aachener Modell greife erst nach einer längeren personellen Unterbesetzung von unter 80 %. Dies sei für das vorhandene Personal allerdings sehr kräftezehrend mit spürbaren Folgen wie (krankheitsbedingte) Ausfälle, Leistungsabfälle und Anspannungen. Daher sehe es die Fachkommission als sinnvoll und notwendig an, die Hilfskräfte schon früher in die Einrichtungen zu entsenden. Zudem sollten sie auch noch eine längere Zeit in der KiTa verbleiben, auch wenn die Mindestbesetzung wieder erreicht sei, um das System wieder zu stabilisieren und zu regenerieren.

3) Das Modell berücksichtige die notwendigen Vorbereitungs- und Anleitungszeiten der Hilfskräfte nicht in ausreichendem Maße. Diese Zeiten würden bei der pädagogischen Arbeit fehlen. Sie bittet daher darum, diese noch mit zu berücksichtigen.

 

Frau Traeger betont, dass das Aachener Modell grundsätzlich zwei Ziele verfolge. Zum einen sollen mehr Menschen ins System KiTa eingeführt werden, die die pädagogische Arbeit der Fachkräfte unterstützen könnten. Zum anderen werde angestrebt, dadurch neue Interessierte für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen und zu motivieren, eine Ausbildung zu beginnen. In der Arbeitsgruppe seien auch Vertretungen der Berufskollegs anwesend gewesen. Die ungelernten Kräfte würden dort eine Vorab-Schulung erhalten. Es bestehe die Überlegung, diese Schulungsstunden auf eine mögliche Ausbildungszeit anzurechnen, um so einen Anreiz zu schaffen. Gleichzeitig könnte eine solche Schulung selbstverständlich nicht mit der Qualifikation einer Erzieherin/eines Erziehers gleichgesetzt werden.

 

Herr Brötz greift die Aussage von Herrn Zohren auf, dass es einen vergleichbaren Prozess der gemeinsamen Lösungsentwicklung bislang noch nicht gegeben hätte. Dies könne er aus seiner eigenen Erfahrung nur bestätigen. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass ein so komplexes Thema mit vielen verschiedenen und zum Teil divergierenden Interessenlagen (Kinder, Eltern, Fachkräfte, Träger, Jugendamtselternbeirat, Personalrat, etc.) gemeinsam und unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet worden sei. Es habe sich um einen schnellen und konstruktiven Prozess gehandelt. Bei dem letzten Treffen der Arbeitsgruppe seien auch andere Themenfelder identifiziert worden und er habe die Hoffnung, dass diese gute Arbeit fortgesetzt werden könne. Dazu werde die Arbeit auch bereits überregional wahrgenommen. Es seien Anfragen von Medien weit über die Aachener Grenzen hinaus eingegangen, unter anderem gebe es ein Feature von WDR5, das Modell werde morgen im Arbeitskreis Jugendhilfe des Städtetages NRW vorgestellt. Daher hofft er auch auf die Unterstützung des Landes.

 

Frau Vallot merkt an, dass das Modell bislang nicht befristet sei. Sie befürchtet daher, dass sich dieses Provisorium nun lange halten werde, da sie nur wenig Hoffnung habe, dass innerhalb der nächsten Jahre ausreichend neue pädagogische Fachkräfte gewonnen werden würden. Daher befürworte sie eine Befristung, eine regelmäßige Evaluation und eine Beendigung des Projektes, wenn sich abzeichne, dass das Personal durch das Anleiten der Hilfskräfte noch mehr belastet werde. Darüber hinaus könne sie sich nicht vorstellen, wie der KiTa-Alltag in Tätigkeiten für das pädagogische Personal und für die Hilfskräfte aufgeteilt werden könne. Ihrer Ansicht nach sei jede Tätigkeit mit Kindern auf eine Weise pädagogisch. Dennoch werde sie dem Beschluss zustimmen, da es derzeit noch keine Alternative gebe. 

 

Frau Scheidt widerspricht Frau Vallot, dass es sich nicht um ein Provisorium handele. Derzeit sei das Aachener Modell die einzige, kurzfristig umsetzbare Lösung ohne dabei aus dem Blick zu verlieren, dass dringend Fachkräfte benötigt würden.

 

Herr Tillmann schließt sich Frau Scheidt an. Es sei eine schwierige Situation, die schwierige Entscheidungen bedürfe. Das Modell könne nicht die Gesamtproblematik lösen, aber es sei der bestmögliche Weg dahin. Er dankt der Arbeitsgruppe und der Verwaltung für die Arbeit. Aus seiner Sicht sei die Befristung des Modells ein Ende des Fachkräftemangels. Sobald das Modell nicht mehr benötigt würde, könne es eingestellt werden. Er unterstreicht, dass damit keine Abwertung der pädagogischen und qualifizierten Arbeit der Fachkräfte einhergehe. Zudem erwarte er eine Unterstützung des Landes.

 

Herr Tillmanns lobt die gute Diskussion und das einvernehmliche Ziel über die parteilichen Grenzen hinweg. Aufgrund der verschiedenen Interessen sei es eigentlich unmöglich, alles zu vereinen. Die vorgebrachten kritischen Aspekte könne er nachvollziehen. Natürlich sei es ein großer Unterschied, ob eine pädagogische Fachkraft oder eine ungelernte Hilfskraft in der Einrichtung arbeite. Gleichzeitig müsse das Ziel sein, die ungelernte Hilfskraft zu einer qualifizierten Fachkraft weiter zu entwickeln, sofern diese Person hieran interessiert sei. Das Modell könne regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Aktuell sei jedoch entscheidend, dass gehandelt werde, auch verbunden mit dem Risiko, im ersten Anlauf möglicherweise noch Fehler zu machen.

 

Herr Gurr schließt sich den Vorrednern an. Er unterstützt das aus seiner Sicht sehr abgewogene Konzept. Es handele sich um einen Prozess und die Entwicklung bleibe abzuwarten. Eine Evaluation sei daher auch für ihn wichtig.

 

Frau Begolli dankt den Vortragenden für die anschaulichen Beispiele und die Auswirkungen auf die Familien und die Gesellschaft. Sie betont, dass es die politische Bereitschaft geben müsse, in eine finanzielle Vorleistung für die Finanzierung der Beschäftigten zu treten, sofern das Land das Modell nicht mittrage und die Verwendung der KiBiz-Mittel hierfür nicht zulasse. Dies sei heute der eigentliche Konsens. Die Fachkräfte seien für die pädagogische Arbeit unersetzlich. Daher solle an das Land auch der Appell gerichtet werden, die Arbeitsbedingungen und die Entgelte zu verbessern, um das Berufsfeld in der öffentlichen Wahrnehmung wieder attraktiver zu machen. Die Bildungsarbeit in der Kindertagesbetreuung sei ein wichtiger Baustein für den weiteren Bildungsweg der Kinder, insbesondere bei sprachlichen Defiziten.

 

Frau Haring dankt ebenfalls allen Beteiligten. Sie bittet jedoch darum, nicht nur die Qualifizierung von ungelernten Kräften in den Blick zu nehmen, sondern zunächst die bereits vorhandenen Alltagshelfer*innen weiterzubilden. Sie hadere daher mit der Formulierung im Beschlussvorschlag, dem Modell „uneingeschränkt“ zuzustimmen.

 

Herr Schönherr weist darauf hin, dass die Hilfskräfte vermutlich schlechter bezahlt werden würden als die pädagogischen Fachkräfte. Er befürchtet, ob dies auf lange Sicht eine Möglichkeit für Kommunen sein könnte, Personalkosten einzusparen. Weiterhin erkundigt er sich danach, ob sich die Stadt der Veruntreuung von zweckgebundenen Geldern strafbar machen könnte, wenn die für das Fachpersonal vorgesehen KiBiz-Mittel für die Beschäftigung von Hilfskräften verwendet würden.

 

Frau Scheidt betont, dass die Kämmerin – und gleichzeitig Rechtsdezernentin – der Stadt Aachen sehr genau darauf achte, dass nicht zum Unwohl der Stadt gehandelt werde. Bislang sei noch keine städtische Finanzierung vorgesehen, es bestehe nach wie vor die Hoffnung, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommen werde. Im Anschluss hieran könnten weitere Schritte – auch im Hinblick auf die Finanzierung – überlegt werden.

 

Frau Braun-Kurzmann erläutert, dass sie in dem Modell weit mehr Potenzial sehe als nur die Einspeisung von ungelernten Kräften in das KiTa-System. Über die Personalverordnung hätte sich eine Vielzahl an Kinderpfleger*innen beruflich umorientiert und seien somit verloren gegangen. Im Rahmen des Modells sollte daher darüber nachgedacht werden, diese Kräfte dauerhaft zurück zu gewinnen, diese seien aus ihrer Sicht ebenfalls Fachkräfte. Die Verstetigung und Qualifizierung der Alltagshelfer*innen sei ebenfalls ein guter und wichtiger Ansatz. Ebenso plädiert sie dafür, das Land nochmals dafür zu sensibilisieren, ausländische Bildungsabschlüsse schneller anzuerkennen. Derzeit könne sie eine gut geeignete Bewerberin nicht einstellen, da die Anerkennung ihres Abschlusses noch ausstehe. Dieser Prozess nehme zu viel Zeit in Anspruch.

 

Herr Brehm lobt die schnelle und konstruktive Entwicklung des Modells. Es sei wichtig, auf Fallstricke zu achten und auch darauf, dass dies keine Dauerlösung werde. Aus seiner Sicht müsse der Fokus darauf liegen, dass die Personen gut und angemessen bezahlt und gerne in ihrem Umfeld arbeiten würden. Aus seiner Tätigkeit im offenen Jugendbereich nehme er eine hohe Belastung in den Familien wahr. Den Eltern mangele es auch oft an Zeit füreinander und das Familiensystem werde dadurch gefährdet.

 

Frau Mendes bestätigt, dass auch viele Anfragen von Eltern auf kurzfristige Notbetreuungen beim Jugendamtselternbeirat eingehen würden. Es sei daher wichtig, nun Lösungen umzusetzen. Auch werde oft der Wunsch geäußert, dass die Alltagshelfer*innen in den Einrichtungen verbleiben könnten, da durch ihre Untersetzung das Fachpersonal wieder verstärkt ihrer pädagogischen Arbeit mit den Kindern nachgehen könnten. Insgesamt stehe die Elternschaft dem Modell positiv gegenüber.

Frau Baumbach weist darauf hin, dass gleichzeitig auch entsprechende Bildungsanbieter gefunden werden müssten, die die erforderlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote durchführen können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Michels erläutert Herr Brötz die 80 %-Regel. Zunächst könne das Modell nur dann greifen, wenn ausreichend Fachpersonal vorhanden sei, um die Hilfskräfte angemessen anlernen zu können. Gleichzeitig sollen die Hilfskräfte dort unterstützen, wo die Mindestbesetzung in einer Einrichtung auf unter 80 % falle. Daher bestehe die Erwartung an das Land, dass diese Hilfskräfte in einem gewissen Umfang auf die 80 % der Mindestbesetzung angerechnet würden.

 

Frau Traeger ergänzt, dass das Land bei einer Besetzung unter 80 % das Kindeswohl gefährdet sehe und dann sofort Maßnahmen fordere, beispielsweise dass Betreuungszeiten reduziert werden müssten. Sollten die Hilfskräfte nicht angerechnet werden, wären die Träger von Einrichtungen immer noch zur Ergreifung solcher Maßnahmen verpflichtet.

 

Frau Scheidt dankt allen für die rege Diskussion. Sämtliche Informationen, die von Seiten des Ministeriums oder des Landes eingehen würden, würden in die Politik und in den Ausschuss gegeben. Das Aachener Modell sei aus ihrer Sicht ein guter Schritt und es könne durchaus selbstbewusst nach vorne getragen werden.  

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest, dass der Fachkräftemangel inzwischen nicht nur den Ausbau, sondern auch den Rechtsanspruch für alle Kinder in der in der frühkindlichen Bildung massiv gefährdet. Er begrüßt die Vorschläge der Arbeitsgruppe und fordert die Verwaltung auf, mit dem Land in Verhandlungen einzutreten, um das „Aachener Modell“ in Aachen umzusetzen und die Möglichkeit der Refinanzierung sichern:

 

Gleichzeitig schließt sich der Kinder- und Jugendausschuss den Forderungen der Städteregion Aachen an das Land uneingeschränkt an.

 

Zusätzlich fordert er das Land auf unverzüglich folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Den Einsatz von Kinderpfleger*innen in U3 Gruppen refinanziert ermöglichen.
  • Den Einsatz von Alltagshelfer*innen dauerhaft einzurichten.
  • Die Personalverordnung dem Bedarf entsprechend (vorrübergehend) anzupassen.
  • Die Stadt Aachen bei der Umsetzung des „Aachener Modells“ zu unterstützen.
  • Eine Ausbildungs- und Anwerbeinitiative zu starten.
  • Das Arbeitsfeld der frühkindlichen Bildung durch eine Marketingoffensive öffentlichkeitswirksam positiv darzustellen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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