31.01.2023 - 4 Änderung der Rechnungsprüfungsordnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Zimmer (Die Zukunft/Volt Aachen) bittet Herrn Emmerich zu Wort.

 

Herr Emmerich erläutert die Vorlage und vorzunehmenden Änderungen in der Rechnungsprüfungsordnung. Die Formulierung „persönliche Stellvertreter“ werde in „Stellvertreter“ abgewandelt. Zudem wird eine Differenzierung zwischen den im vorherigen Tagesordnungspunkt im Focus stehenden brisanten und den normalen Prüfberichten aufgenommen. Die Formulierung „Eine Weitergabe von Inhalten aus Prüfberichten und -vermerken i.S.d. Satzes 4 ist im Rahmen der fraktionellen Arbeit zulässig.“  werde, wie diskutiert aufgenommen.

 

Herr Demmer (CDU) sieht die aufgenommenen Formulierungen als einen gangbaren Weg. Damit könne man gut leben.

 

Herr Baal (CDU) weist darauf hin, dass diese Differenzierung eine reine Regelung für den Rechnungsprüfungsausschuss sei. Dies bedeute nicht, dass Ratsmitglieder von Informationen ausgeschlossen werden. Wenn jemand Informationen beanspruche, erhalte er sie auch. Nach der nächsten Wahlperiode wäre zu überlegen, erneut eine Bestätigung der Vereinbarung durch den Rat erfolgen zu lassen, da der Rat nicht über eine Wahlperiode hinweg etwas beschließen könne.

 

Herr Zimmer (Die Zukunft/ Volt Aachen) weist darauf hin, dass der Ausschussvorsitzende das Bestimmungsrecht über Tagesordnung und die Einteilung in öffentlich und nicht-öffentlich inne habe und somit auch die Entscheidung, welche Berichte als brisant einzustufen seien.

 

Frau Grehling (Dez. II) unterstreicht dies mit Hinweis auf die Regelungen nach der Geschäftsordnung der Stadt und der Gemeindeordnung. Nach ihrem Dafürhalten reiche eine Festschreibung im Protokoll aus. Eine weitergehende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung dahingehend sei nicht notwendig.

 

Herr Baal (CDU) sieht dies als Anregung, da seiner Erfahrung nach viele neue Kollegen im Rat in der falschen Annahme seien, dass die Verwaltung die Tagesordnung und deren Gliederung aufstelle und nicht der Vorsitzende des Ausschusses. Er regt die Dokumentation in der RPO an, da sonst dieses Wissen verloren gehe.

 

Frau Grehling (Dez.II) unterstreicht, dass ihrer Erfahrung nach die Vorsitzenden der Ausschüsse sehr genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten seien. Sie halte eine Protokollierung für ausreichend.

 

Herr Demmer (CDU) möchte nicht in eine tiefergehende juristische Diskussion eintreten und bezieht sich auf den Wortlaut der Tischvorlage. Hier sei kein Ablaufdatum genannt. Es gebe keinen Vermerk „der Rat beschließt neu“. Dies sei ein internes Verfahren und fuße nicht auf Landesrecht. Theoretisch könne in einer neuen Wahlperiode der Rat die RPO wieder abändern.

 

Frau Grehling (Dez. II) weist darauf hin, dass die Rechte und Pflichten des Ausschussvorsitzenden in der Gemeindeordnung festgeschrieben seien. Die Erstellung der Tagesordnung sollte in Absprache mit der Verwaltung erfolgen, die Entscheidung liege aber beim Vorsitzenden.

 

Herr Pilgram (Grüne) bezieht sich auf § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung, der klar definiere, welche Rechte und Pflichten dem Ausschussvorsitzenden obliegen. Weiter werde dort differenziert, was öffentlich und nicht-öffentlich zu beraten sei. Er halte eine Aufnahme ins Protokoll für ausreichend.

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Einstimmiger Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage