13.03.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Frau H. richtet ihr Wort an Ratsherrn Hecker (CDU) und bezieht sich auf die umfangreichen Straßenbauarbeiten in der oberen Reumontstraße im vergangenen Jahr. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen seien die dort stehenden Altglascontainer von ihrem ehemaligen Standort am Café

Plattform zum Gottfried-Dossing-Platz versetzt worden. Hierdurch seien drei PKW-Parkplätze weggefallen. Sie bittet um Prüfung, ob die Container wieder an ihren ursprünglichen Standort zurück versetzt werden können.

 

Ratsherr Hecker (CDU) bedankt sich für die Frage und teilt mit, dass die Zuständigkeit für diese Angelegenheit bei der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liege. Aus diesem Grund könne er keine näheren Angaben hierzu machen, werde sich aber beim Stadtbetrieb erkundigen und die Fragestellerin über das Ergebnis informieren.

 

Herr E. spricht für den Klimaentscheid Aachen und richtet seine Frage an Stadtdirektorin Grehling. Er bedauert, dass das neue IKSK 2.0 nicht wie erhofft Einzug in den Haushalt 2024 gehalten habe, sondern es stattdessen bei Maßnahmen für das IKSK 1 bleibe. In einer Demokratie müssten Kompromisse geschlossen werden, der Klimawandel kenne jedoch keine Kompromisse und die Zeit dränge. Hinsichtlich des im Haushalt für den Bereich 1400 „Umweltschutz“ veranschlagten Budgets bittet er um Erläuterungen hinsichtlich der Kürzung des Budgets von 10 Mio. Euro in 2023 auf 9,4 Mio. Euro im Jahr 2024.

 

Stadtdirektorin Grehling antwortet, dass das fortgeschriebene IKSK noch nicht bezifferbar in den Haushalt einstellbar sei. Entsprechende Maßnahmen müssten weiter hinterlegt werden.

In Bezug auf das bestehende IKSK habe es Maßnahmenverschiebungen gegeben, die aus dem allgemeinen Budgetansatz in deren Umsetzungsbereich heraus genommen worden seien plus entsprechende zusätzliche Anträge. Dies ändere nichts daran, dass insgesamt das Budget für das IKSK eine praktikabel auskömmliche Größe in der Umsetzungsfähigkeit habe. Dies würden auch einige Ansätze im IKSK zeigen, die nun auch im Wege der Ermächtigungsübertragung überzogen werden müssten, weil sie schlicht noch nicht haben verausgabt werden können. Insoweit gebe es keine definitiven Kürzungen der vorhandenen Maßgaben, sondern eine entsprechende realistische Übersetzung.

 

Herr F. wendet sich an Stadtdirektorin Grehling und hinterfragt das formelle Reglement der Bürgerfragestunde. Es sei bereits das zweite Mal, dass in einer Sitzung mit Bürgerfragestunde durch den Vorsitz gesagt würde, dass man keine Fragen bezüglich vorliegender, aktueller Tagesordnungspunkte stellen dürfe. In einer kürzlich stattgefundenen Bezirksvertretung sei eine solche Frage nur ausnahmsweise zugelassen worden. In einer anderen Bezirksvertretung wurden Bürgerfragen gesammelt beantwortet und Nachfragen seien nicht zugelassen worden. Aufgrund dieser unbefriedigenden Erfahrungen bittet er heute um Informationen zu den verbindlichen Richtlinien zum Thema Bürgerfragestunde und eine Auskunft darüber, ob §11 der Geschäftsordnung Gültigkeit habe. Dieser sehe keinen Ausschluss von Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten vor, jedoch die Erlaubnis zu einer Nachfrage.

 

Stadtdirektorin Grehling ist bekannt, dass sehr oft über die Thematik der Fragestellungen zu Tagesordnungspunkten diskutiert worden sei. Es sei festzuhalten, dass hierzu keine dezidierte Regelung in der Geschäftsordnung verankert sei und somit die allgemeine Regelung gelte, dass die Bürger*innen Fragen stellen können und auch eine Nachfrage möglich sei. Sie bittet zu entschuldigen, dass sie sich nicht an Fälle einer entsprechenden Rückweisung erinnern kann und sagt zu, dass solche Vorkommnisse zukünftig nicht auftreten werden.

 

Herr F. fragt nach, warum die Geschäftsordnung nicht bürgerfreundlich und in allen Sitzungen ordnungsgemäß angewendet werde.

 

Stadtdirektorin Grehling antwortet, dass hinsichtlich der Fragestunde in anderen Ausschüssen ein anderes Reglement bestehe und diese nicht Bestandteil der Tagesordnung sei.

 

Herr F. teilt mit, dass sich seine Frage auf die Bezirksvertretungen bezogen habe.

 

Oberbürgermeisterin Keupen hält fest, dass für diese Gremien andere Regelungen gültig seien. Sie sagt zu, alle Vertretungen noch einmal auf die Einhaltung der Vorgaben für Fragen der Bürger*innen hinzuweisen, denn die Einwohnendenfragestunde sei ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.