13.03.2024 - 11 Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Stettner (GRÜNE) beginnt mit einem kurzen Rückblick über den ursprünglichen Auftrag für das Gutachten, die Anpassung und die Erarbeitung eines IKSK 2.0. Neben dem einstimmigen Ratsbeschluss zum Ausruf des Klimanotstands und dem Auftrag, das Aachener Klimaziel auf 1,5 Grad abzuändern, gab es auch den erfolgreichen Klimaentscheid, in dem die Überarbeitung des IKSK 2.0 noch einmal explizit formuliert wurde. Die Verwaltung habe mit externer Unterstützung seine Aufgabe erfüllt und ein sehr umfangreiches Gutachten geliefert, in dem erstmalig die Bedeutung der Klimaneutralität konkret für die Stadt Aachen aufgezeigt werde. Hierfür spricht er der Verwaltung sein Lob und seinen Dank aus, insbesondere vor dem Hintergrund des sehr ambitionierten Zeitplans. Auch den verschiedenen Initiativen der Klimabewegung in Aachen dankt er für die konstruktive und kritische Begleitung dieses Prozesses. Die kürzlich eingegangene, sehr umfangreiche Stellungnahme dieser Initiativen könne im Rahmen der heutigen Sitzung nicht detailliert beantwortet werden, sollte aber in den weiteren Prozess mit einfließen. Er bittet die Verwaltung um eine gesammelte Stellungnahme hierzu. Weiter führt er aus, dass das vorliegende Gutachten die Grundlage für weiteres, flexibles Handeln sei und aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion drei zentrale Punkte damit erreicht werden können.

Erstens schlage das Gutachten ein dreistufiges Modell vor, um den direkten Verantwortungsbereich aufzuzeigen und die Einflussnahme durch Verwaltung und Politik abzugrenzen. Während also auf der obersten Stufe die Verwaltung zu finden sei, belege die Stadtgesellschaft die zweite Stufe, verbunden mit der Fragestellung, was die Bürger*innen, alle Unternehmen, Vereine, etc. indirekt oder auch angeregt durch Impulse leisten können. Auf der untersten Stufe befinden sich die Faktoren, die nicht beeinflusst werden können, wie z.B. die Gesetzgebung durch Land, Bund, EU oder auch die wirtschaftliche Situation. Diese Abschichtung sei von zentraler Bedeutung, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen etwas bewirkt werden könne. Zu zweitens führt Ratsherr Stettner aus, dass in den Bereichen, in denen Einfluss genommen werden kann, nun ambitioniert gehandelt werden müsse. Das Gutachten mache hierfür konkrete Handlungsvorschläge und der heutige Beschluss definiere weitere Aufgaben für die Verwaltung. Es sei eine Stärke des Gutachtens, dass Klimaschutz noch stärker als Querschnitt gedacht wird und das Thema in alle Dezernate, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften des großen Stadtkonzerns einfließe. Nicht unerwähnt lassen möchte er, dass das Gutachten zwar einen guten Grundstein lege, manche Bereiche allerdings noch nicht richtig quantifiziert worden seien, wie z.B. der Bereich „Mobilität“. Dies sei der kurzen Zeit sowie parallel laufender Prozesse geschuldet und sollte die Arbeit nicht ausbremsen. Drittens betont er die privilegierte Position der Stadt Aachen als Teilnehmer der EU-Mission CNSC. Dies schüre die Hoffnung, dass Hürden in diesem Prozess zukünftig leichter genommen werden können und der Zugang zu Fördergeldern erleichtert wird.

Abschließend fasst er zusammen, dass die Stadt Aachen die allerbesten Voraussetzungen habe, um das Ziel Klimaneutral 2030 zu erreichen. Die Bewegung sei stetig gewachsen und gemeinsam mit einer aktiven Verwaltung und Klimaagentur können starke Impulse gesetzt werden, um die Unternehmen, Initiativen und Bürger*innen auf diesem Weg mitzunehmen.

 

Ratsherr Bogoczek (DIE Zukunft) teilt mit, dass die Fraktion DIE Zukunft die Erstellung des Gutachtens als Grundlage für die Fortschreibung des Aachener Klimaschutzfahrplans begrüße. Um das Ziel Klimaneutral 2030 zu erreichen, sei jedoch eine zielstrebige Umsetzung der Maßnahmen nötig. Als Beispiel nennt er den bisher vernachlässigten Gebäudesektor. Auch ohne die Fertigstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung können bereits heute Immobilienbesitzer darüber informiert werden, welche zukünftigen Möglichkeiten zur Einhaltung der Klimaziele bestehen. Beispielsweise könne eine Mitteilung darüber erfolgen, welche Gebiete in welchem Zeitraum mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versorgt werden. Eine zügige Maßnahmenumsetzung sei daher entscheidend.

 

Ratsherr Blum (FDP) bezieht sich auf den im Jahr 2022 durch den Rat einstimmig gefassten Beschluss, mit dem die Verwaltung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beauftragt wurde. Er dankt der Verwaltung sowie dem Büro GERTEC für die Erstellung des sehr umfangreichen Maßnahmenkatalogs innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. Die FDP-Fraktion stimme nicht allen in diesem Katalog enthaltenen Vorschlägen zu und sehe den finanziellen und personellen Bedarf als problematisch an. Aus diesem Grund erachte sie es als notwendig, die einzelnen Themen entsprechend in den Fachausschüssen und dem Stadtrat zu beraten und beschließen. Dies sei auch in dem neu formulierten Beschlussvorschlag dargestellt, so dass die FDP-Fraktion diesem zustimmen werde.

 

Ratsherr Kiemes (CDU) führt aus, dass Klimaschutz nur gemeinsam mit den Einwohnern, Gewerbetreibenden und den Besucher*innen der Stadt Aachen funktionieren könne. Denn wenn die Besucher*innen vergrault würden, fehlten Arbeitskräfte und Gewerbesteuereinnahmen, die für die Finanzierung der Maßnahmen zum Klimaschutz dringend benötigt würden. Optimale Bedingungen für das Handwerk und Gewerbe seien wichtig, da nur somit die benötigten Mengen an Wärmepumpen, Fernwärmeleitungen, Stromleitungen, Solaranlagen gebaut werden können, um im Klimaschutz einen Schritt weiter zu kommen. Die Aachener Bürger*innen dürften nicht mit unverhältnismäßigen Auflagen, Verordnungen und Kostensteigerungen im Namen des Klimaschutzes verschreckt werden, denn dann würde man die wichtigsten Mitstreiter auf dem Weg zur Klimaneutralität verlieren.

Aus diesen Gründen müsse man sich auf die konkreten Aktivitäten aus Band II des Gutachtens konzentrieren und diese einzeln und gewissenhaft in den Fachausschüssen abwägen. Hierbei sei insbesondere die Zumutbarkeit, die breite Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Wirtschaftlichkeit zu betrachten.

 

Ratsherr Beus (LINKE) dankt im Namen der LINKE-Fraktion für die Erstellung des umfangreichen Gutachtens, dem die Fraktion zustimmen werde. Er betont, dass die Stellungnahme der Initiativen der Klimabewegung in den Fachausschüssen gewürdigt werden und gegebenenfalls in das Handlungsprogramm einfließen soll.

 

Ratsherr Servos (SPD) schließt sich seinen Vorrednern, insbesondere Ratsherrn Stettner (GRÜNE), an und dankt der Verwaltung im Namen der SPD-Fraktion für die geleistete Arbeit. Weiterhin dankt er Ratsherrn Stettner (GRÜNE), der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der einvernehmlich getroffene Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzung zur Entscheidung vorliegt. Abschließend möchte er betonen, dass es gemeinsam gelingen kann, die effektiven und effizienten Maßnahmen zu ermitteln und im Folgenden umzusetzen.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) berichtet, dass im Umweltausschuss häufig einvernehmliche Beschlüsse getroffen werden. Die Stadt Aachen habe schon früh unter verschiedenen Oberbürgermeistern und Dezernent*innen eine Vorreiterfunktion im Bereich der Umweltpolitik eingenommen. Die European Energy Award Zertifizierung in Gold über alle Jahre hinweg seien keine Selbstverständlichkeit, sondern die Verwaltung habe stets gute Ratschläge erteilt und der Politik verschiedene Richtungen aufgezeigt. Nicht umsonst sei man am 19.06.2020 gemeinsam beim Klimanotstand unterwegs gewesen. Viele andere Kommunen haben das 1,5 Grad-Ziel angenommen, die Stadt Aachen hätte jedoch entschieden, dass dies nicht ausreiche. Durch diese Entscheidung und auch durch das IKSK habe Aachen eine Vorreiterfunktion in Deutschland eingenommen und dieser Weg sei weiter umgesetzt worden. Sie bedankt sich bei Herrn Beigeordneten Thomas und Herrn Meiners für die jahrelange Unterstützung. Weiterhin führt sie aus, dass es unstrittig sei, dass CO2 eingespart werden müsse, nun aber kanalisiert werden müsse, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Wie bereits erwähnt, sei hierbei das höchste Einsparpotenzial, die Wirtschaftlichkeit sowie die Schnelligkeit der Maßnahme zu berücksichtigen. Der gemeinsam getroffene Beschlussentwurf biete eine gute Grundlage, um über die notwendigen Maßnahmen zu entscheiden und sodann die entsprechenden finanziellen Mittel in den Haushalt einzuplanen. Abschließend möchte auch sie betonen, dass auch alle Anstrengungen von Rat und Verwaltung nicht ausreichen würden, um das Ziel zu erreichen, sondern die Bürger*innen der Stadt mit einbezogen und überzeugt werden müssten.  

 

Ratsherr Mohr (AfD) erläutert, dass Aachen aus seiner Sicht keinen Einfluss auf den Klimawandel nehmen könne, da die Stadt nur 0,005 % des globalen CO2-Ausstosses ausmache. Bezüglich des Aspektes einer möglichst großen CO2-Einsparung je Euro möchte er den konstruktiven Vorschlag unterbreiten, einen Teil des vorgesehenen Budgets an die Bundesregierung zu transferieren, zur Förderung von Wiederaufforstungsmaßnamen in Brasilien oder an anderer Stelle. Dies würde einen effizienten Mitteleinsatz bedeuten.

 

Ratsherr Kiemes (CDU) bezieht sich auf die Ausführungen von Ratsherrn Mohr (AfD) und teilt mit, natürlich könne der eingesparte CO2-Ausstoss in Aachen alleine nicht die Welt retten. Man solle jedoch von der Situation ausgehen, dass jede Stadt und jedes Land die eigenen Einsparpotenziale prüfen müsse. Aachen habe die Möglichkeit, eine Vorreiterrolle für andere Kommunen einzunehmen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sie im Rahmen von Pilotprojekten auf Forschungen für klimaneutrale Techniken durch die RWTH und andere Hochschulen in der Stadt zurückgreifen könne. Dies bedeute nicht nur einen Mehrwert für Aachen sowie die RWTH, sondern für die ganze Welt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen würdigt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen die zügige Bearbeitung des erteilten Auftrags zur Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheids in ein neues IKSK 2.0 durch die Verwaltung. Er schließt sich mehrheitlich bei 2 Gegenstimmendem dem geänderten Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klima vom 23.01.2024 an und beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen wie folgt:

 

1. ein umsetzbares Handlungsprogramm (auf Basis von Band II des Gutachtens) zu erarbeiten. Die zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf die Klimaneutralität sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren.


Um eine Grundlage zu legen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen 2025 integriert werden können, sollen die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe maßnahmenscharf ermittelt werden. Für die Jahre bis 2030 ist ein Grobfahrplan für die Umsetzung weiterer Maßnahmen zu erarbeiten.

 

Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung bis zur Sommerpause 2024 vorzulegen.

 

2. ebenfalls ein strukturelles (Governance, Steuerung, Messung, Evaluation) Handlungsprogramm bis zur Sommerpause 2024 zu erarbeiten. In diesem Kontext soll auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung, Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können.

 

3. Maßnahmen und Konzepte aus dem vorliegenden Gutachten, soweit diese getroffenen politischen Beschlüssen oder laufenden Projekten entsprechen, in den Klima-Stadtvertrag der EU-Mission „100 Klimaneutrale Städte“ ergänzend zu integrieren.

 

4. die Förder- und Unterstützungsoptionen der EU-Mission CNSC umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren. Der Ausschuss setzt darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen bekräftigt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen, die bereits beschlossenen Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität weiterverfolgen zu wollen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=5201&TOLFDNR=124859&selfaction=print