26.06.2024 - 19 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen nimmt Bezug auf den Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 16.01.2024 zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025. § 4 Abs. 1 KwahlG NRW sehe vor, dass der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.11.2020) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilt, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Dies entspreche für die Stadt Aachen einer Auteilung in 33 Wahlbezirke mit 66 Vertreter*innen, im Gegensatz zu aktuell 29 Wahlbezirken. Sie informiert, dass die Verwaltung den Antrag entsprechend prüfen werde, sobald die verbindlichen Zensus-Zahlen sowie die Entscheidung zum neuen Wahlgesetz NRW vorliegen. Der Rat werde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

 

Weiterhin berichtet sie, dass der für die heutige Sitzung geplante Sachstandsbericht zur Grundsteuer aufgrund der fortgeschrittenen Zeit entfallen werde. Stadtdirektorin Grehling und ihr Team stehen den Ratsmitgliedern für Fragen in dieser Angelegenheit jederzeit gerne zur Verfügung. Die politische Beratung zu diesem Thema erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen