10.01.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr von Thenen erläutert zum Beginn der Fragestunde, insbesondere für die erschienenen Einwohnerinnen und Einwohner, die Regularien.

 

Zunächst richtet Herr M. eine Frage an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung zum TOP 4 Neuaufstellung des Landschaftsplans.

Die konkrete Frage lautet:

„Kann durch eine Umwandlung zum Naturschutzgebiet das in der Prüfung und Planung befindliche Wasserrückhaltebecken an der Aachener Straße in seiner Realisierung gefährdet werden?“

Als Begründung für seine Frage ergänzt Herr M., dass in der bisherigen Diskussion zum Hochwasserschutz immer wieder gesagt würde, dass der Steinbruch in Aachen-Hahn ein besonderes schützenswertes Biotop wäre und deswegen dort auf keinem Fall ein Wasserrückhaltebecken errichtet werden könne.

Nun befürchten Herr M. und auch andere Personen, dass durch die Umwandlung des Itertals in ein Naturschutzgebiet und vielleicht eventuellen irgendwelchen Nachgängen die besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt werden könne. Aus diesem Grund bittet Herr M. um eine verbindliche Aussage, dass ein Naturschutzgebiet „Itertal“ auf keinen Fall ein Wasserrückhaltebecken in diesem Bereich im Rahmen des Hochwasserschutzes verhindern kann.

 

Herr von Thenen weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung zwei Vertreter der zuständigen Fachverwaltung – FB 36 Fachbereich Klima und Umwelt, Herr Meiners, Fachbereichsleiter, und Herr Röthke, Mitarbeiter im Bereich Untere Naturschutzbehörde, Baum- und Artenschutz anwesend seien und übergibt das Wort an Herrn Meiners.

 

Herr Meiners bestätigt ausdrücklich, dass Herr M. eine schriftliche Antwort erhalten wird. Gleichwohl erläutert er, dass dem Fachbereich Klima und Umwelt sehr bewusst ist, dass die Thematik Hochwasserschutz im Südraum, insbesondere nach den Ereignissen im Juli 2021, eine außerordentliche Gewichtung erfährt.

 

Herr Röthke nimmt Bezug auf den aktuellen Entwurf zum zukünftigen Landschaftsplan. Der Fachbereich Umwelt und Klima möchte Ausnahmegenehmigungen zum einen für Becken der Wasserwirtschaft und zum anderen für die Anlage eines Hochwasserschutzbeckens bzw. eines Regenrückhaltebeckens im Naturschutzgebiet Oberes Itertal zukünftig ermöglichen, sofern sie denn in der Gesamtabwägung des Hochwasserschutzes erforderlich erscheinen. Nach dem aktuell gültigen Landschaftsplan ist eine solche Ausnahmegenehmigung nicht möglich.

 

Nachdem seitens Herrn M. keine Zusatzfrage gewünscht wird, bittet Herr von Thenen um die nächste Frage. Frau B. aus Lichtenbusch erklärt, dass sie sich im Namen mehrerer Einwohner*innen aus Lichtenbusch an den Bezirksbürgermeister wendet.

Sie spricht die Problematik von überschwemmten Fußwegen in ihrem Ortsteil an, die naturgemäß in den Herbst- und Wintermonaten die Benutzbarkeit dieser Wege stark einschränken und zum Teil unmöglich machen. Diese Fußwege werden von Kindern und deren Eltern auf dem Weg zur Kindertagesstätte und/oder zur Schule benutzt. Durch die immer wieder stattfindenden Überschwemmungen werden natürlich auch alle anderen Einwohner*innen in der Nutzung der Fußwege stark eingeschränkt.

Die von Frau B. gestellte Frage lautet:

„Mittels welchen konkreten, auch juristischen Maßnahmen beabsichtigen Sie, die Bezirksverwaltung dazu zu bewegen, den Beschluss zur Instandsetzung der überschwemmten Fußwege in Lichtenbusch endlich umzusetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der bereits getroffenen Beschlüsse und den bereits erfolgten Anfragen an die Verwaltung?“

 

Der Bezirksbürgermeister erinnert sich sehr gut daran, dass alle in der damaligen Bezirksvertretung vertretenen Parteien im Jahr 2019 der Einladung nach Lichtenbusch gefolgt sind, um sich selbst vor Ort ein eigenes Bild wegen des Spielplatzes wie auch der Wegevernässung zu machen. Der Spielplatz in Lichtenbusch ist zwischenzeitlich hergerichtet worden.

Im Jahre 2021 wurde zunächst durch die Bezirksvertretung und danach auch durch den Stadtrat ein Betrag von 50.000 €uro im Haushalt der Stadt Aachen zur signifikanten Verbesserung der Fußwege in Lichtenbusch zur Verfügung gestellt.

Herr von Thenen betont, dass die Bezirksverwaltung Kornelimünster/Walheim keine Verantwortung daran trägt, dass die durch die Politik beschlossenen Maßnahmen durch die Zentralverwaltung in Aachen bisher noch nicht umgesetzt wurden.

 

Nachdem seitens der erschienenen Einwohner*innen keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, schließt der Bezirksbürgermeister diesen Tagesordnungspunkt.

 

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