10.01.2024 - 4 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Bezirksbürgermeister begrüßt hierzu neben Herrn Meiners und Herrn Röthke vom Fachbereich Umwelt und Klima insbesondere Frau Hermanns, Projektleiterin der Neuaufstellung des Landschaftsplans beim Fachbereich 61 Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur und übergibt Herrn Meiners das Wort.

 

Herr Meiners verweist zunächst darauf, dass die Neuaufstellung eines Landschaftsplanes wohl eines der umfangreichsten Projekte im Planungswesen überhaupt darstellt. Seit knapp 10 Jahren arbeiten die Fachbereiche 36 – Klima und Umwelt – und der Fachbereich 61 – Stadtplanung intensiv an diesem Projekt, an dass ständig auf Grund von gesetzlichen Änderungen höhere Anforderungen gestellt werden, hier insbesondere in Fragen des Naturschutzes.

Hierzu wurde ein Vorentwurf entwickelt, der Grundlage für einen intensiven Austausch mit den unterschiedlichen Akteuren war. Dieser Vorentwurf wurde vor ca. 4 Jahren der Politik vorgestellt und daran schloss sich dann die Debatte in den verschiedenen kommunalen Entscheidungsgremien an. Anschließend erfolgten zahlreiche und intensive Gespräche, hier auch und ganz besonders mit den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten. Hier wurde auch Rücksicht auf richtige und wichtige Belange der örtlichen Landwirtschaft genommen.

Der jetzt vorgestellte Entwurf berücksichtigt diese Belange wesentlich stärker als der vor 4 Jahren vorgestellte Vorentwurf. Gleichwohl konnten nicht alle Wünsche der Landwirtinnen und Landwirte vollumfänglich erfüllt werden. Da hier ja ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden musste zwischen den Erfordernissen der Landwirtschaft und dem Wunsch nach Umweltschutz, können nicht alle Akteure vollumfänglich glücklich mit dem jetzt vorgestellten Entwurf des neuen Landschaftsplan sein.

Herr Meiners ist überzeugt, dass der hier vorgelegte Entwurf ein gelungener Kompromiss der verschiedenen Ansprüche darstellt. Er verweist darauf, dass die gemeinsame Arbeit der Fachbereiche Umwelt und Klima sowie Stadtplanung allen Beteiligten von einem sehr hohen Engagement geprägt war. Der heutige Abend soll insbesondere dazu genutzt werden, der Bezirksvertretung einige wichtige Ausschnitte dieses Planes aus dem Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim vorzustellen. Er übergibt jetzt die weitere Vorstellung des Plans an Frau Hermanns.

 

Frau Hermanns möchte heute nochmal den bisherigen Ablauf der bisherigen Arbeiten an der Neuaufstellung des Landschaftsplans darstellen. Aktuell ist eine umfangreiche Verwaltungsvorlage im Ratsinformationssystem für alle Einwohner*innen öffentlich einsehbar.

Sie weist auf die Sitzungsfolge hin. Am 29.11.2023 erfolgte ein Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, am 06.12.2023 dann Beschlüsse der Bezirksvertretungen in Aachen-Brand und Aachen-Haaren und am 20.12.2023 in Aachen-Eilendorf.

Nach der heutigen Vorstellung schließen sich dann am 17.01.2024 die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und abschließend am 24.01.2024 die Bezirksvertretung Aachen-Richterich an.

Am 20.02.2024 tagt dann der Ausschuss für Umwelt und Klima und am 29.02.2014 der Planungsausschuss, wo dann entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

 

Im Jahr 2015 startete das Verfahren. Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess zwischen dem Fachbereich 36 – Umwelt und Klima – und dem Fachbereich 61 – Stadtplanung – wurde ein erster Vorentwurf gefertigt, der im Jahr 2018 erstmals den politischen Gremien zur weiteren Entscheidungsfindung vorgelegt wurde. Hier wurden umfangreiche Gespräche durchgeführt.

Im Jahr 2023 war es dann soweit, dass die aktuelle Fassung des Entwurfs jetzt in die entscheidende Phase treten konnte. Die oben genannte Entwurfsfassung hat aktuell ein Volumen von 2.854 Seiten, die Druckausgabe umfasst 2 Bände.

Der 1. Band enthält die Entwürfe für den dann später rechtsverbindlichen Gesamtplan im Maßstab 1:20.000 sowie für 4 detaillierte Einzelpläne im Maßstab 1:10.000 sowie ausführliche Erläuterungen zu diesen Plänen.

Berücksichtigt wurden hierbei 190 Einwendungen von einzelnen Personen oder nichtamtlicher Gruppen und Initiativen. Darauf folgten 86 zum Teil intensive Einzelgespräche. Weiterhin erfolgten insgesamt 38 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Auch hierzu wurden Abwägungsentscheidungen dokumentiert.

Der Band 2 enthält die umfangreichen Begründungen sowie den integrierten Umweltbericht.

Frau Hermanns weist besonders darauf hin, dass nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans im Jahr 2022 im hiesigen Stadtbezirk keine neuen Flächen für die Nutzung von Windenergie geplant sind.

Im Bereich Camp Hitfeld wie auch im Bereich Schmithof erfolgten kleinere Anpassungen beziehungsweise Änderungen gemäß den Vorgaben des o.g. Flächennutzungsplans.

Gerade der Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim verfügt über einen reichen Schatz an Naturschutzgebieten, hier zum Beispiel insbesondere der ganze Raum entlang der Iter, die gesamten Bachsysteme, eine hohe Anzahl von Obstwiesen und Obstweiden wie auch Steinbrüche sowie einen natürlichen Naturschutz durch die Nieder- und Hochmoore.

Im Gegensatz zu früher, eine Anreihung von verschiedenen geschützten Landschaftsteilen, wurden diese jetzt folgerichtig zusammengefasst in großflächig ausgewiesene Naturschutzgebiete.

Insgesamt sollen zukünftig auf dem Gebiet des Stadtbezirkes Kornelimünster/Walheim insgesamt 17 Naturschutzgebiete und zum Teil relativ große 6 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Darin sind 39 geschützte Landschaftsbestandteile einzelnen erfasst.

Vorgesehen sind 2 Pflege- und Entwicklungsplanbereiche.

Alle Vorschläge sind wohlüberlegte Abwägungsvorschläge seitens der Verwaltung mit dazu gehörenden detaillierten Stellungnahmen.

Frau Hermanns gibt noch Hinweise zur redaktionellen Anpassung der Pläne. Teilweise wurde bei der genauen Prüfung festgestellt, dass z. B. ein geschützter Baum, der im Bereich Grüne Eiche ursprünglich dem Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim zugeordnet wurde, tatsächlich aber vollumfänglich auf dem Gebiet Aachen-Mitte steht, dann entsprechend im Plan berücksichtigt. Teilweise geht es da um relativ kleine Entfernungen.

Dann gibt sie noch einmal einen Ausblick auf den weiteren zeitlichen Ablauf.

Wenn der Offenlagebeschluss im Frühjahr 2024 dem Fachbereich 61 vorliegt, muss dieser mit den durch den Planungsausschuss beschlossenen Änderungen noch aufbereitet werden. Texte werden ebenso wie die jeweiligen Karten verändert und aktualisiert. Dann sollte noch im 2. Quartal 2024, wünschenswert vor Beginn der Sommerferien, die Veröffentlichung sowohl im Internet wie auch durch Offenlage der vollständigen Unterlagen im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße wie auch in den einzelnen Stadtbezirken für die Dauer von jeweils 6 Wochen als eine Information für alle Interessierten erfolgen. Angeboten werden voraussichtlich auch Sprechstunden im Bezirksamt nach vorheriger Terminabsprache. Eventuell wird auch noch eine zentrale Informationsveranstaltung für alle Stadtbezirke angeboten.

Ab dem 2. Quartal 2025 könnte dann die endgültige Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen.

Frau Hermanns beendet ihren Vortrag und dankt allen Anwesenden fürs Zuhören und die Geduld.

 

Herr von Thenen bedankt sich bei Frau Hermanns für die umfangreiche und detaillierte Erläuterung zur Verwaltungsvorlage und hebt dabei insbesondere die Auflistung der zeitlichen Abläufe hervor.

Er fragt sodann Herr Röthke nach dem Bereich „Varnenum“, der insbesondere in den letzten beiden Jahren durch neue Forschungserkenntnisse deutlich aufgewertet wurde. Hierbei ist anzunehmen, dass die Römische Bebauung wohl wesentlich größer ist, als er jetzt für die Bevölkerung sichtbar erscheint. In mittelbarer Nähe des Varnenums ist ein Steinbruch vorhanden. In der Stolberger Zeitung war vor einiger Zeit ein Bericht über Ausbaupläne dieses Betriebes zu lesen. Herr von Thenen fragt nach, ob anhand der neuen Erkenntnisse der Universität Köln feststellbar ist, welchen Umfang die Römische Bebauung denn überhaupt hatte.

 

Herr Röthke verweist darauf, dass diese wissenschaftliche Untersuchung seitens der Stadt Aachen von der Denkmalschutzbehörde begleitet wurde. Die Untere Naturschutzbehörde hat natürlich den Landschaftsschutz im Fokus. Die Abbildung von Bodendenkmälern ist nicht ihre Hauptaufgabe. Der übergeordnete Regionalplan weist aber tatsächlich in der Nähe des Varnenums eine Vorrangfläche für den Abbau von oberflächigen Rohstoffen aus.

 

Herr von Thenen fragt nach, ob der durch die wissenschaftliche Untersuchung vermutete Erweiterungsbereich Aufnahme in die Pläne gefunden hat.

 

Herr Röthke betont, dass es nicht Aufgabe der Naturschutzbehörde ist, durch Ausweisung eines Naturschutzgebietes ein mögliches Bodendenkmal zu schützen, sondern dies ist zweifelsfrei der Denkmalschutzbehörde zu zuordnen.

 

Frau Hermanns teilt mit, dass ihr bisher die Erkenntnisse der Universität Köln nicht bekannt sind. Eine mögliche Erweiterung des Bodendenkmalbereiches kollidiert natürlich mit einer Abgrabungsintention. Eine tatsächliche zukünftige Abgrabung kann weder durch den aktuell gültigen noch durch den zukünftigen Landschaftsplan aus Gründen des Naturschutzes verhindert werden.

Sollte sich tatsächlich in diesem Bereich Reste eine Römischen Besiedlung befinden, so ist es nach ihrer Auffassung die Aufgabe der Unteren und eventuell auch Oberen Denkmalschutzbehörde, diesen Bereich vor einer eventuellen Abgrabung zu schützen.

Frau Hermanns bietet an, von ihrer Seite die Problematik des Varnenums an die Untere Denkmalschutzbehörde zu spiegeln.

 

Der Bezirksbürgermeister bittet, eventuelle Fragen zum Landschaftsplan zu stellen.

 

Frau Nußbaum bedankt sich zunächst für die umfangreiche Vorstellung des bisherigen Verfahrensablauf. Sie spricht zunächst das Freizeitgelände Walheim an, dass aktuell ja im Landschaftsschutzgebiet liegt. Für die CDU-Fraktion stellt sie fest, dass die hochfrequentierte Nutzung dieses Geländes, insbesondere durch Familien mit Kindern, mit den Vorgaben des Landschaftsschutzes zum Teil konfligiert. Wenn das Freizeitgelände weiterhin im Landschaftsschutz bleibt, besteht die Sorge, dass das bisher vorhandene Freizeitangebot oder auch ein Ausbau dessen zukünftig gefährdet sein kann. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Erhaltung und die stetige Attraktivierung des aktuellen Angebotes für die Zukunft des Naherholungsgebietes unerlässlich. Daher möchte sie das Freizeitgelände Walheim gerne außerhalb des Landschaftsschutzgebietes sehen.

Als weiteren Punkt spricht Frau Nußbaum die Wegeverbindung vom Freizeitgelände Walheim in Richtung Friesenrath an. Hier ist ja vorgesehen, diesen Weg in den Naturschutz einzubinden. Hier spricht sich die CDU-Fraktion dagegen aus. Sie kündigt an, bei der späteren Beschlussfassung zwei entsprechende Erweiterungsvorschläge vorzulegen.

 

Herr Nießen bedankt sich auch im Namen der GRÜNEN-Fraktion für die Präsentation der Fachbereiche 36 und 61. Auch seine Fraktion hat zwei Erweiterungsvorschläge für den Beschlussvorschlag.

Zum einem geht es um das Naturschutzgebiet im Steinbruch Schmithof. Die aktuell herausgenommenen Flächen möchte er wieder hinzugefügt wissen, da diese eine wichtige Pufferfunktion für die umliegenden nährstoffarmen Naturschutzgebiete wahrnehmen. Nur durch die Verhinderung von Nährstoffeintragungen kann der dort befindliche Magerrasen wirksam geschützt und auch zukünftig erhalten bleiben.

Zum zweitem geht es um das Naturschutzgebiet Oberes Indetal. Auch hier ist eine Pufferwirkung entlang des Bach- bzw. Flusslaufes von besonderer Bedeutung. So soll eine Nährstoff- und Nitrateinbringung in das Fließgewässer wirksam verhindert werden.

 

Herr Krott bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion bei der Verwaltung für diese umfassende Werk. Er betont, dass es nach 35 Jahren an der Zeit ist, den heutigen Herausforderungen, sei es der Klimawandel, Biodiversität und viele andere Aspekte, durch die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung zu tragen. Es fällt auf, dass gerade der Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim als Kulturraum durch die Landwirtschaft geprägt ist.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist insgesamt eine gute Abwägung der Bedarfe der verschiedenen Beteiligten getroffen worden.

In Bezug auf das Freizeitgelände Walheim fragt Herr Krott die Verwaltung, inwieweit die künftige Nutzung und der Betrieb durch den Naturschutz eingeschränkt würde. Zu den beiden Vorschlägen der GRÜNEN-Fraktion wünscht sich Herr Krott eine kurze Stellungnahme der Verwaltung, bevor sich die SPD-Fraktion hierzu positioniert.

Herr Hoffner betont, dass er gegen eine Erweiterung des Naturschutzes stimmen würde, wenn dadurch die Existenz des Freizeitgeländes gefährdet wäre. Zum anderem fragt er nach den   Oberflächengewässern im Südraum. Beispielhaft nennt er den von ihm sogenannten „Oberforstbacher Bach“ von Schleckheim kommend, der das Oberflächenwasser, das durch die Straßenkanäle aufgenommen wird, teilweise über private Grundstücksflächen in Richtung Kornelimünster ableitet. Das hat in der letzten Zeit, bedingt durch den ergiebigen Regen, zur teilweisen Überflutungen geführt. Seine diesbezügliche Frage lautet nach der Zuständigkeit, damit zukünftige Überschwemmungen vermieden werden.

 

Herr Kiemes nimmt noch einmal Bezug auf das Freizeitgelände. Nach seiner Einschätzung birgt die aktuelle Nutzung schon heute ständiges Konfliktpotenzial zum Landschaftsschutz. Das betrifft sowohl die Aufrechterhaltung des bisherigen Angebotes wie auch die Planung neuer Veranstaltungen. Er betrachtet sie als eine herausragende Freizeiteinrichtung für junge Familien aus ganz Aachen und wünscht sich bessere Entwicklungsmöglichkeiten an dieser Stelle.

Aufgrund der hohen Frequentierung nimmt er auch Probleme bei der Zuwegung wahr. In möglichen Unfall- oder Notfallsituationen gibt es aktuell nur eine mögliche Zufahrt von Rettungsfahrzeugen. Falls es dann wegen Panikreaktionen der Besucher des Geländes zu einem fluchtartigen Verlassen kommen sollte, sieht er hier mögliche Gefahrensituationen.

Insofern sollte der Weg, beginnend am Freizeitgelände Fahrtrichtung Friesenrath, Pannekogweg, der grundsätzlich zum Befahren mit Fahrzeugen als geeignet erscheint, nicht durch die Hemmnisse eines Naturschutzgebietes gesperrt werden, sondern als möglicher Rettungsweg offenbleiben. Im Gegenteil sollte dieser Weg sogar ertüchtigt werden, um den Erfordernissen moderner Rettungsfahrzeuge gerecht zu werden.

 

Herr Krott vertritt die Auffassung, dass dieser Weg heute schon als Rettungsweg genutzt werden kann. Eine grundsätzliche Öffnung würde in keinem Fall dem Naturschutz entgegenkommen. Ihm erscheint es wichtig, dass das Freizeitgelände in seiner bisherigen Nutzung nicht tangiert wird.

 

Herr Kiemes erinnert an ein Treffen vor Ort am Freizeitgelände von verschiedenen Vertretern aus Politik und Verwaltung, an der neben Fachleuten, auch aus den Reihen der Feuerwehr, sowohl Herr Krott wie auch er teilgenommen hat. Dort wurde erklärt, dass eben jener Weg nicht als Fluchtweg genutzt werden darf. Einer der Mitarbeiter vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung aus der Zentralverwaltung hat anhand eines mitgeführten Zollstockes festgestellt, dass wohl die erforderliche Mindestbreite nicht erreicht wird und daher ein Befahren dieses Weges nicht erlaubt sei. Daraufhin hat ein anderer Teilnehmer an diesem Treffen erklärt, dass ein Tag vorher ein Fahrzeug der Feuerwehr Kornelimünster eben diesen Weg genutzt hätte.

Herr Kiemes schätzt die aktuelle Situation so ein, dass dieser Weg weder als offizieller Fluchtweg und auch nicht als Rettungszuwegung genutzt werden darf. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass er am Rande noch mit Stacheldraht versehen sei. Er fragt, ob diese Einzäunung mit dem aktuellen Schutzstatus vereinbart ist. Herr Kiemes möchte ausdrücklich nicht, dass hier ein ständiger privater PKW-Verkehr erlaubt und auch stattfinden soll. Es geht ihm ausschließlich darum, diesen Weg als offiziellen Rettungsweg anzuerkennen.

 

Herr Hoffner berichtet von einer etwas anderen Erinnerung an dieses Treffen. Der Freizeitverein wollte einen Fluchtweg in Richtung Hahn ausweisen, was aber von der Verwaltung wegen fehlender Beleuchtung nicht akzeptiert wurde. Der andere Fluchtweg Richtung Friesenrath wurde akzeptiert. Ein 2. Fluchtweg war eine zwingende Voraussetzung zur Genehmigung der damaligen Veranstaltung.

 

Herr Kiemes sieht weiteren Rede- und Handlungsbedarf in Anbetracht der aktuellen Parkplatzsituation, eventuell ein Ausbau des bisherigen Weges oder auch die Möglichkeit, auf dem REWE-Gelände parken zu dürfen.

 

Herr Nießen betont, dass das Freizeitgelände und das unmittelbare Umland ein extrem sensibler Bereich sind. In diesem Gebiet können Arten nachgewiesen werden, die anderswo ausgestorben sind. Sowohl Pflanzen-, Insekten- wie auch Amphibienarten (z.B. der Edelkrebs) sind hier zu finden. Alle bisherigen Nutzungen sind nach seiner Einschätzung weiterhin möglich.

Lediglich Veranstaltungen mit „Ballermann“-Charakter sollten auch zukünftig nicht erlaubnisfähig sein. Er betrachtet das Freizeitgelände als ein Juwel, dass es zu schützen gilt. Er wünscht sich von der Verwaltung eine Einschätzung darüber, ob eine Ausweitung der bisherigen Veranstaltungen einen Konflikt zum Landschaftsschutzgebiet darstellen könnten.

 

Herr Kiemes widerspricht Herrn Nießen dahingehend, dass dieser den Begriff „Ballermann“ mit dem Freizeitgelände in Verbindung bringt. Es geht ihm nicht um Großveranstaltungen, sondern um die Nutzung im Allgemeinen. Dass das Gelände nur eine begrenzte Anzahl von Menschen fasst und auch nur eine begrenzte Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr erlaubt werden können, ist ja selbstverständlich. Nicht nur bei den wenigen Großveranstaltungen, sondern auch an bestimmten Tagen während des Sommers sind dort viele Menschen unterwegs. Dann kann es bei Rettungseinsätzen zu kritischen Situationen kommen.

 

Herr Jumpers weist auf den Umstand hin, dass die vielfältigen Aktionen und auch der tagtägliche Betrieb des Freizeitgeländes kostenintensiv sind und der Freizeitverein dieses Geld mit seinen Veranstaltungen erwirtschaften muss. Er befürchtet, dass diese Einrichtung verloren gehen kann, wenn nicht durch Veranstaltungen im Sommer eine stabile wirtschaftliche Basis sichergestellt werden kann.

 

Frau Bastian stellt die konkrete Frage an die Verwaltung, ob die jetzt geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet die zukünftige Ausweisung des Weges zwischen Freizeitgelände und Friesenrath als Fluchtweg ausschließt. Sie spricht davon, dass erst seit kurzem Großveranstaltungen für wenige Leute stattfinden, die nicht der bisherigen repräsentativen Nutzerschaft entsprechen.

Herr Jumpers weist Frau Bastian auf dem Umstand hin, dass sie ja weiß, wieviel (oder wie wenig) seitens des Stadtbezirkes zum Betrieb des Freizeitgeländes beigesteuert wird. Allein damit kann der Betrieb nicht aufrechterhalten werden.

 

Frau Nußbaum stellt fest, dass wohl alle Mitglieder der Bezirksvertretung den Weiterbetrieb des Freizeitgeländes in Walheim befürworten und stellt die Frage, was gegen einen 2. Dauerhaft angelegten Rettungsweg spricht. Sie betont noch einmal, dass die CDU-Fraktion ausschließlich der Aufnahme des Weges zwischen Freizeitgelände und Friesenrath in den Naturschutz widersprechen möchte.

 

Herr Hoffner kommt noch einmal auf den Punkt zurück, dass die Verwaltung beim Sommerfest oder anderen Großveranstaltungen die dort vorhandenen Fluchtwege als akzeptabel angesehen hat. Er fragt jetzt die Verwaltung, ob die aktuell vorhandenen Wege reichen oder auch nicht reichen. In einem angrenzenden Naturschutzgebiet im Steinbruch finden immer noch Events statt, dabei werden meterhohe Holzpaletten abgebrannt und auch gegen andere Vorschriften verstoßen. Hier wünscht er sich seitens der Verwaltung ein stärkeres Durchgreifen.

 

Herr von Thenen weist darauf hin, dass man genau unterscheiden muss zwischen Landschaftsschutz und Naturschutz. Eine Ausweitung des Landschaftsschutzes hin zum Naturschutz ist in dem Bereich der Zuwegung zwischen Freizeitgelände und Friesenrath laut den heute vorliegenden Unterlagen vorgesehen.

 

Herr Meiners erläutert hinsichtlich des Freizeitgeländes, dass im Grunde genommen der bisherige Status Quo fortgeschrieben wird. Das Gebiet war schon Landschaftsschutzgebiet und drumherum war es schon Naturschutzgebiet. Die klassische Anbindung von Walheim kommend hin zum Gelände läuft jetzt schon quer durch das Naturschutzgebiet. Nur die Wegetrassen aus dem Naturschutz herauszunehmen, sei theoretisch möglich, ist aber laut Herrn Meiners nicht erforderlich. Die temporäre, also immer einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung, die man für die Sicherstellung eines 2. Rettungsweges benötigt, stellt für ihn kein Problem dar. Er ist ein wenig überrascht von der heutigen Diskussion. Er empfiehlt, es so zu belassen wie es ist.

 

Frau Opitz fragt nach, was ist, wenn Herr Meiners nicht mehr im aktiven Dienst ist.

 

Herr von Thenen kommt noch einmal auf seine Aussage zurück, dass man Landschaftsschutz und Naturschutz unterscheiden muss. Er stellt fest, dass Niemand die Zuwegung von Walheim aus zum Freizeitgelände in Frage gestellt hat. Die Diskussion hat sich um einen möglichen 2. Rettungsweg zwischen Freizeitgelände und Friesenrath gedreht, der nach seinem Wissen abgelehnt worden ist

a) wegen fehlender Beleuchtung und

b) wegen der Einzäunung entlang des wegen mit Stacheldraht.

 

Diese Wegefläche würde ja jetzt von einem aktuellen Landschaftsschutzgebiet zukünftig in ein Naturschutzgebiet transferiert werden. Herr Meiners nimmt die Fragestellung mit hinsichtlich der Problemstellung der Ausweisung von Rettungswegen.

 

Frau Stühlen berichtet von den bisherigen Genehmigungsverfahren im Jahr 2023. Dort ist ein gemeinsamer Schulterschluss zwischen dem Fachbereich Klima und Umwelt, dem Fachbereich Feuerwehr und dem Bezirksamt als Ordnungsbehörde gelungen. Der Fluchtweg Richtung Hahn fällt alleine schon aus dem Umstand der durch die im Juli 2021 zerstörten Brücke weg.

Der Weg Richtung Friesenrath war tatsächlich für das Durchfahren mit einem Feuerwehrfahrzeug zu schmal. Hinzu kam die „Stacheldraht-Problematik“. Diese Probleme wurden vor Beginn der Veranstaltung behoben.

 

Herr Meiners dankt Frau Stühlen für die wichtige Ergänzung der Informationen. Eine dauerhafte Beleuchtung des Weges wird vom Fachbereich Umwelt und Klima ausdrücklich nicht gewünscht. Es ist vollkommen klar, dass die Sicherheitsaspekte bei der Genehmigung von Veranstaltungen immer überwiegen. Herr Meiners sagt eine sorgfältige Prüfung und eine sachgerechte Lösung für diesen Fragenkomplex zu.

Er stellt für das vorgestellte Planungswerk fest, dass seitens der Verwaltung die Überzeugung da ist, dass man eine überzeugende Arbeit gefertigt hat. Inwieweit in einzelnen Punkten das eine oder das andere noch wegen den politischen Entscheidungen korrigiert werden wird, wird sich zeigen. Auch ist der Hochwasserschutz ein sehr wichtiges Themenfeld, der dem Naturschutz nicht untergeordnet werden wird.

 

Herr Hoffner nimmt Bezug darauf und fragt nach dem möglichen Regenrückhaltebecken im Bereich des Hahner Steinbruchs, das wegen des Naturschutzes wohl nicht realisiert wird.

 

Herr Röthke erläutert hierzu, dass die Untere Naturschutzbehörde im Bereich Hahn aktuell die Einrichtung eines Wasserrückhaltebeckens als vertretbar erachtet.

 

Herr Nießen bestätigt die Aussage von Herr Röthke Herrn Hoffner gegenüber. An dieser Stelle ist der Hochwasserschutz höher als der Naturschutz zu bewerten.

 

Herr Hoffner fragt noch einmal nach dem Bach mit der Überschwemmungsproblematik zwischen Schleckheim und Kornelimünster, im Vorfeld wohl fälschlicherweise als „Oberforstbacher Bach“ bezeichnet, der wohl richtig „Schleckheimer Bach“ heißt.

 

Herr Meiners nimmt die Fragestellung mit, kann aber heute keine verbindlichen Antworten zum Entwässerungsfragen geben.

 

Herr Jumpers fragt Herrn Meiners, wo die Landwirtschaft zukünftig noch arbeiten kann.

Er nennt den Wasserschutz, den Landschaftsschutz und den Naturschutz. Er nimmt Bezug auf die Einladung zu einer Veranstaltung des Fachbereichs Umwelt und Klima an die Landwirtinnen und Landwirte am Freitag, den 12. Januar 2024 um 15 Uhr, an der Herr Jumpers auch teilnehmen wird.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, ruft Herr von Thenen den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf und bittet eventuell befangene Mitglieder, sich in den Zuschauerraum zu begeben. Herr Jumpers nimmt wegen Befangenheit Platz im Zuschauerbereich und nimmt an allen 4 Abstimmungen nicht teil.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans und Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) in der vorgelegten Fassung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen.

 

Hierbei beschließt sie mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen die seitens der Grünen-Fraktion beantragte Beschlusserweiterung (Buchstaben a) und b)):

a)      Die Flächen des Naturschutzgebietes Schmithof, welche im Vorentwurf des Landschaftsplanes zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehen waren und im aktuell vorliegenden Entwurf aus dem Naturschutzgebiet herausgefallen sind, sollen entsprechend dem Vorentwurf zusätzlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

 

b)      Jene Flächen des Naturschutzgebietes Oberes Indetal, welche östlich der Ortslage Schmithof liegen und gegenüber dem Vorentwurf des Landschaftsplans aus dem Naturschutzgebiet herausgefallen sind, sollen teilweise zusätzlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dabei sollen die zusätzlich auszuweisenden Flächen so ausgewählt werden, dass eine deutlich erweiterte geschützte Uferzone des Bachlaufes entsteht.

 

Ferner lehnt sie bei 6 Nein-Stimmen und 4-Ja-Stimmen die seitens der CDU-Fraktion beantragte Beschlusserweiterung ab (Buchstaben c) und d)):

c)       Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Freizeitgelände Walheim aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden kann, um die adäquate Entwicklung dieses Familien- und Erholungsangebotes auch für die Zukunft sicher zu stellen.

 

d)      Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim spricht sich gegen die Aufnahme der Wegeverbindung Freizeitgelände Walheim — Friesenrath, Pannekoppweg, in den Naturschutz aus und beantragt, diesen als Fluchtweg für die Entfluchtung des stark frequentierten Freizeitgeländes sowie als Zuwegung für Rettungsfahrzeuge zusätzlich zur Zuwegung über die Schleidener Straße einzuplanen und entsprechend herzurichten.

 

Herr von Thenen bedankt sich ausdrücklich bei Frau Hermanns, bei Herrn Meiners sowie bei Herrn Röthke für die großen Mühen, die mit dem heutigen Abend verbunden waren und wünscht allen eine gute Heimreise.

Herr Meiners bedankt sich in Namen der Verwaltung für die Zustimmung vom Grundsatz her. Insgesamt ist der Landschaftsplan nach seiner Wahrnehmung auf einem guten Weg.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage