23.01.2024 - 2.1 Haushalt: Chancen und Risiken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 23.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling berichtet, dass für die heutige Sitzung keine Präsentation ausgearbeitet worden sei. Die Fraktionen wurden und werden fortlaufend in den Stand der Haushaltsberatungen eingebunden.
Die Steuererträge im Jahr 2024 würden sich entsprechend der eingeplanten Ansätze im Haushaltsplanentwurf entwickeln. So weise die Gewerbesteuer ein tagesaktuelles Soll auf, dass rund 10 bis 12 Mio. Euro höher liege als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das Erreichen des Haushaltsansatzes sei also realistisch, die weitere Entwicklung im Jahresverlauf müsse aber selbstverständlich beobachtet werden. Die vorliegenden Zahlen seien jedenfalls nicht Besorgnis erregend.
Hinsichtlich der Grundsteuerreform sei mittlerweile eine Schlussbewertung vollzogen worden. Dazu sei eine entsprechende Folie ausgearbeitet worden. Die dabei wesentliche Information sei, dass der zur Erreichung der Aufkommensneutralität erforderliche Hebesatz mit 602 zu beziffern sei. Dies seien 77 Punkte mehr als der gegenwärtige Hebesatz. Die sich aus der Reform ableitenden Verlagerungen innerhalb der Grundstücksarten seien ebenfalls abzulesen und bestätigten die bereits mehrfach prognostizierten Tendenzen. Da nach jetzigem Stand keine Änderungen der Grundlagen vom Land zu erwarten seien, müsse damit gerechnet werden, dass im Laufe des Jahres für die Zeit ab 2025 entsprechende Beschlüsse getroffen werden müssten.
Der Gesetzentwurf zum 3. NKFWG befinde sich gegenwärtig im Beratungslauf. Mit einer Entscheidung des Landes sei Anfang März zu rechnen, somit zeitlich in etwa analog zur vorgesehenen Verabschiedung des Haushalts. Das Gesetz werde eine Rückwirkung zum 01.01.2024 entfalten, jedoch seien die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Aachen nur geringfügig, da einzig von der Möglichkeit der pauschalen Einplanung des globalen Minderaufwands Gebrauch gemacht worden sei. Weitere wesentliche Bestandteile der Gesetzesänderung - Beibehaltung der 5%-Grenze des Eigenkapitalverzehrs, Möglichkeit der Ansetzung von bis zu 2% statt 1% der ordentlichen Aufwendungen als globaler Minderaufwand, mögliche Inanspruchnahme eines Verlustvortrags - seien für den Haushalt der Stadt Aachen 2024 nicht von Relevanz. Absehbar sei auch eine Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Mit dieser sei jedoch frühestens zu rechnen, wenn der Haushalt 2025 zur Beratung anstehe.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sei zwischenzeitlich vom Rechnungsprüfungsamt erfolgt. Der Jahresüberschuss werde sich gegenüber dem Entwurf sogar nochmal um rund 300.000 Euro erhöhen, so dass die Ausgleichsrücklage entsprechend weiter aufgestockt werden könne, vom Grundsatz allerdings in der bekannten Größenordnung für die Planung berücksichtigt werden könne.
Der für die Aufstellung des Haushalts 2025 bedeutende Jahresabschluss 2023 werde voraussichtlich besser ausfallen als der Plan, keinesfalls aber einen so hohen Überschuss aufweisen wie das Jahr 2022. Die absehbare Verbesserung des Eigenkapitals werde die Situation für die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich erleichtern. Die Jahre 2027 und 2028 würden jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach sehr herausfordernd. Insbesondere bleibe abzuwarten, ob der eingeplante globale Minderaufwand in Höhe von 12 Mio. Euro in der Mittelfristplanung erwirtschaftet werden könne und der Abzug der Personalkosten von bis zu 16 Mio. Euro jährlich gehalten werden könne. Letzteres werde sich bereits in der Bewirtschaftung des Jahres 2024 zeigen.
Für die heute anstehenden Haushaltsplanberatungen der dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte verweist sie auf die als Tischvorlage zur Verfügung gestellte Veränderungsnachweisung, welche sich auf den Betriebskostenzuschuss an das Eurogress beziehe. Diese Position sei bereits in der per Mail versandten und somit den Fraktionen bekannten Übersicht der wesentlichen Änderungen enthalten. Die Übersicht stelle den jetzigen Stand der Haushaltsberatungen dar, wobei betont werden müsse, dass auch Verbesserungen, z. B. bei der Feuerwehr oder im Personalbereich, berücksichtigt worden seien. Das Jahr 2027 weise aber nur einen „Puffer“ von rund 2 Mio. Euro bis zur Überschreitung der 5%-Grenze auf, womit der Haushaltsplan jedoch nicht gefährdet sei. Nicht Bestandteil der Liste ist das Risiko im Bereich der Schul-IT; auch hierzu wurde per Mail informiert. Das „worst-case-Szenario“ belaufe sich auf jährlich rund 1,6 Mio. Euro. Weitere Risiken seien nicht ausgeschlossen, z. B. durch das „Aachener Modell“ im Kita-Bereich bei fehlender finanzieller Beteiligung des Landes.