05.03.2024 - 3.1 Haushalt: Chancen und Risiken

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass sich die Ertragsseite im Haushalt entsprechend des Plans entwickle. Bei der Gewerbesteuer seien zuletzt Zu- und Abgänge im Bereich mehrerer Millionen Euro zu verzeichnen gewesen. Mit einem aktuellen Soll-Stand von rd. 216 bis 217 Mio. Euro liege man über dem Stand des Vorjahres zu diesem Zeitpunkt. Von dem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 278 Mio. Euro sei man damit zwar noch ein gutes Stück entfernt, aber zuversichtlich diesen bis Ende des Jahres erreichen zu können. Bei den anderen Steuern müsse die Entwicklung abgewartet werden.

 

Ein bereits mehrfach erwähntes Risiko stelle die Grundsteuer vor dem Hintergrund der Reform 2025 dar. Hierzu werde in einer der nächsten Sitzungen noch ausführlicher informiert. Nach jetzigem Stand rechne man mit einem zur Erreichung der Aufkommensneutralität erforderlichen Hebesatz in Höhe von 595. Dies würde einer Steigerung gegenüber dem aktuell erlassenen Hebesatz um 70 Punkten entsprechen.

Zur Grundsteuer C und den unbebauten Grundstücken weist sie auf den ab dem Jahr 2025 eingeplanten Ertrag in Höhe von 2 Mio. Euro hin, welcher bei Nichterreichung kompensiert werden müsse. Da die Stadt als Eigentümerin von Grundstücken die Grundsteuer C im Zweifel zu einem großen Teil selber zahlen werden müsste, stünden die Zeichen diesbezüglich nicht gut. Daher müsse sich Gedanken gemacht werden über andere Ertragsquellen, um die Stabilität des Haushalts zu gewährleisten. Diesbezüglich weist sie beispielhaft auf die bei der Stadt Düsseldorf beschlossene Übernachtungsabgabe hin.

 

Hinsichtlich der Verschuldungsquote stehe Aachen im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen gut dar. Insbesondere verfüge man über ein ausgewogenes Verhältnis von Investitions- und Liquiditätskrediten. Zudem seien die Steuerhebesätze im interkommunalen Vergleich ebenfalls eher im unteren Drittel der kreisfreien Städte anzusehen.

 

Ratsherr Pilgram bittet um konkrete Erläuterung zu den unbebauten Grundstücken und der Grundsteuer C.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden verweist darauf, dass die Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses auf der Tagesordnung stehen werde.

 

Frau Grehling berichtet von besonderen Belastungen von unbebauten Grundstücken bei der Grundsteuer B im Zuge der Reform. Gleichzeitig ermögliche der Gesetzgeber ab dem Jahr 2025 mit der Zielsetzung der Vermeidung von Grundstückspekulationen durch Eigentümer die Einführung einer Grundsteuer C. Bei der Umsetzung seien jedoch verschiedene Problemfelder zu berücksichtigen. Dabei stehe insbesondere die Frage im Fokus, wen die Grundsteuer C konkret treffen würde. Da die Stadt Aachen selber Eigentümerin einer großen Anzahl unbebauter aber baureifer Grundstücke sei, ginge damit eine entsprechend hohe eigene Steuerlast einher. Eine nicht auf das gesamte Stadtgebiet erhobene Grundsteuer C bedinge wiederum eine jährliche Allgemeinverfügung. Hier sei der erhebliche Bürokratieaufwand zu berücksichtigen. Es sei also fraglich, ob die Einführung sinnvoll umgesetzt werden könne, mit der Folge, dass über alternative Ertragsquellen nachgedacht werden müsse.  

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