05.03.2024 - 8 Haushaltsplanberatungen 2024

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur Einleitung führt Frau Grehling aus, dass dem Ausschuss die Liste mit allen Beschlüssen der dem Grunde nach unzuständigen Fachausschüsse, welche heute vom Finanzausschuss ausdrücklich zu bestätigen seien, und den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen sowie den resultierenden Auswirkungen auf den Eigenkapitalverzehr und die Nettoneuverschuldung zugegangen seien. Nicht Bestandteil dieser Unterlagen seien typische Risiken der Haushaltsplanung, auf die sie daher hier näher eingehen müsse. So sei beispielsweise auf Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen hinzuweisen, so dass die - unverbindliche - § 13-Liste nicht alle Maßnahmen dahingehend vollständig habe abbilden können. Kurz vor den Beratungen seien z.B. noch Hinweise auf mögliche deutliche Kostensteigerungen von z.B. 7 auf 34 Mio. Euro bzw. 5 auf 11 Mio. Euro bei Maßnahmen der Feuerwehr (Feuerwache bzw. Gerätehaus) eingegangen, die nicht mehr hätten aufgenommen werden können. Dem Grunde nach sei das in der § 13-Liste abgebildete Volumen aufgrund der Kostenvarianz ohnehin gedanklich zu erhöhen. Mehr Klarheit werde bei künftigen Haushaltsplanungen herzustellen sein.

 

Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass die Produktblätter der Eigenbetriebe nicht Bestandteil der versandten Unterlagen seien und auch nicht im Haushaltsplan abgebildet werden. Diese Abbildung sei nicht pflichtig und werde im nächsten Jahr auch nur dann erfolgen, wenn die Produktblätter zuvor unter Beteiligung der jeweiligen Betriebsausschüsse, also unter Berücksichtigung der korrekten Beratungsfolge, abgestimmt seien.

 

Das 3. NKFWG sei beschlossen, jedoch noch nicht öffentlich bekannt gemacht. Sie rechne mit einer solchen Bekanntmachung bis zur Verabschiedung des Haushalts in der Ratssitzung nächste Woche. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ein klärender, mit der Aufsichtsbehörde abgestimmter, Satz in die Beschlussfassung aufgenommen. Von den neuen rechtlich zulässigen Möglichkeiten habe die Stadt Aachen lediglich bei der pauschalen Zuordnung des globalen Minderaufwands Gebrauch gemacht. Nach vorheriger Rechtsprechung hätte eine produktbezogene Zuordnung erfolgen müssen.

 

Mit der Politik bereits abgestimmt sei die Umbenennung des PSP-Elements „Zwischenerwerb Immobilien Innenstadt“. Die bei dieser Haushaltsposition zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur für den zweckgebundenen Zwischenerwerb mit dem Ziel der Wieder- und Weiterveräußerung in der Mittelfristplanung verwendet werden, keinesfalls als Deckungsposition für andere Maßnahmen, somit auch nicht als Aufstockung des allgemeinen Grunderwerbs. Ein klarstellender Bewirtschaftungsvermerk sei ausgearbeitet worden.

 

Beim Grunderwerb sei beim zuständigen Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss der Beschluss auf Erhöhung um jeweils 6 Mio. Euro in den Jahren 2024 und 2025 getroffen worden. Hier möchte sie vor dem Hintergrund der anstehenden Projekte im Jahr 2024 dem Ausschuss empfehlen, die Summe von 12 Mio. Euro vollständig im Jahr 2024 bereitzustellen. Konsumtive Folgewirkungen seien durch die Verwaltung vorsorglich bereits eingeplant.

 

Beim Wachstumschancengesetz berichtet sie von einer deutlichen Abschwächung der prognostizierten Auswirkungen auf die Steuererträge der kommunalen Haushalte als Ergebnis des Vermittlungsausschusses gegenüber der vom Bundestag beschlossenen Fassung. Konkrete Auswirkungen für die Stadt Aachen seien gegenwärtig noch nicht abschließend darstellbar, zumal das Gesetz nach wie vor nicht beschlossen sei. Hinzuweisen sei selbstverständlich auch auf das Risiko der wirtschaftlichen Entwicklung, welche auch die Stadt Aachen betreffen werde und bei anstehenden Haushaltsplänen insbesondere im Bereich der Steuererträge zu berücksichtigen sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt Frau Grehling für die ergänzenden Mitteilungen.

 

Ratsherr Neumann dankt ebenfalls für die Erläuterungen und die geleistete Arbeit. Diese wisse man zu schätzen. Die Koalition aus Grünen und SPD beantragt für die heutige Sitzung eine Korrektur des Haushaltsbeschlusses zur Wohnungsbaugesellschaft im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss. Dort seien 500.000 Euro beschlossen worden. Da in diesem Jahr die möglichen Aktivitäten geringer seien als zunächst angenommen, solle dieser Ansatz auf 250.000 halbiert werden. Dem von Frau Grehling unterbrachten Vorschlag zum Vorziehen der Ansatzerhöhung beim Grunderwerb könne aus Sicht der Koalition zugestimmt werden.

 

Ratsherr Szagunn richtet gleichfalls seinen Dank an die Verwaltung für die Arbeit am Haushaltsplan. Seine Fraktion DIE Zukunft möchte heute vier Anträge einbringen. Zunächst solle ein Fördertopf zu „Demokratie leben“ beschlossen werden. Im Kinder- und Jugendausschuss sei die Erhöhung des Fonds gegen Rassismus erhöht worden. Dieser beschränke sich jedoch auf die Jugendhilfe. Der beantragte Fördertopf solle hingegen von Jedem abrufbar sein. Zielsetzung sei eine Stärkung der Zivilgesellschaft. Dafür sollten im Jahr 2024 70.000 Euro bereitgestellt werden. Der zweite Antrag in Höhe von 80.000 Euro beziehe sich auf eine Erhöhung bei der Tagespflege, konkret zur Absicherung von Kinderkrankentagen. Die beiden weiteren Anträge würden sich auf Beschlüsse aus dem Sozialausschuss zum Projekt Querbeet und dem Tagestreff Café Plattform beziehen. Hier beantrage seine Fraktion eine über die Beschlüsse im Sozialausschuss hinausgehende Erhöhung um 30.000 Euro bzw. 22.000 Euro, damit die Stadt Aachen ihrer Hauptverantwortung hier gerecht werden könne.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bittet bezüglich der letzten beiden Anträge um Abgleich mit der Liste zur 2. VN, da die beantragten Zuschüsse aus seiner Sicht durch die Beschlüsse im Sozialausschuss bereits abgedeckt seien.

 

Ratsherr Baal führt aus, dass im Falle eines Beschlusses der Anträge der Fraktion DIE Zukunft die Verbesserung durch die Ansatzreduzierung bei der Wohnungsbaugesellschaft schon wieder fast vollständig verloren gehen würde. Seine Fraktion habe sich gegen weitere Änderungsanträge entschieden. Das Risikoportal sei bereits groß genug. Dabei habe der Haushalt keine Probleme auf der Ertragsseite, was nicht immer so gewesen sei. Noch vor einigen Jahren galt die 200 Mio. Euro-Grenze bei der Gewerbesteuer als „Schallmauer“, die mittlerweile deutlich durchbrochen werde. Auch die Grundsteuer mit einem Ansatz in Höhe von 50 Mio. Euro sei bemerkenswert hoch und Ausdruck einer anhaltenden Bautätigkeit. Die Stadt Aachen verzichte seit nunmehr 10 Jahren auf Hebesatzsteigerungen bei den Kommunalsteuern und könne dennoch erhebliche, auch inflationsbereinigte, Ertragssteigerungen verzeichnen. Diese gute wirtschaftliche Grundlage werde allerdings auch gebraucht. Denn die großen Risiken des Haushalts befänden sich auf der Ausgabenseite. Der saldierte Eigenkapitalverzehr im Zeitraum 2024 bis 2027 in Höhe von rund 162 Mio. Euro könne einzig durch die mit den Jahresabschlüssen der Vorjahre gebildeten Ausgleichsrücklage zu einem großen Teil gedeckt werden. Dies führe somit zum vorliegenden „fiktiven“ Ausgleich. Dabei seien allerdings einige Reservepositionen aufgelöst worden, insbesondere beim Personalkostenverbund in Höhe von 16 Mio. Euro unter der Annahme, dass Personal, welches eigentlich gebraucht werde, nicht eingestellt werden könne. Hier müsse man sich die Frage stellen, was eigentlich passiere, wenn es doch gelingen solle, die Stellen zu besetzen. Diese Risikobereitschaft habe es in der Vergangenheit in Bezug auf den Haushalt nicht gegeben. Für die CDU-Fraktion sei dieses Risiko zu hoch und könne daher nicht mitgetragen werden. Seiner Ansicht nach belaufe sich das Risikoportal insgesamt auf über 250 Mio. Euro, somit rund ein Viertel des Haushaltsvolumens, und es gäbe keine Ansätze, dieses in den Griff zu bekommen. Die hohe Summe der eingeplanten Investitionen einschließlich der Ermächtigungsübertragungen führe zwangsläufig zu Folgekosten, allein bereits aufgrund der erforderlichen Finanzierung sowie der Abschreibungen. Bei einem durchschnittlichen Zinssatz in Höhe von 3% für Investitionskredite und einer durchschnittlichen jahresanteiligen Abschreibung eines Anlageguts würden sich entsprechende konsumtive Folgewirkungen ergeben. Bei einer für die Stadt Aachen typischen unterstellten Umsetzungsquote seien dies rd. 6 Mio. Euro pro Jahr, die im Haushalt nicht abgebildet seien. Insbesondere in den Jahren 2027 und 2025 sei man sehr nah an der 5%-Grenze des Verzehrs der allgemeinen Rücklage. Ohne die Überschüsse aus den Jahren 2018 bis 2022 läge kein genehmigungsfähiger Haushalt vor. Entsprechend könne man dem Rat diesen Haushalt nicht zur Beschlussfassung empfehlen. Er warte auf eine Reaktion der Mehrheitsfraktionen, dass man die Problematik erkannt habe. Ein Verzicht auf die Einreichung einer Vielzahl von Anträgen in den Haushaltsberatungen sei zwar ein gutes Zeichen, aber keine Lösung. Der Bund rechne gegenwärtig mit einem Wirtschaftswachstum von gerade mal 0,2%. Dies werde sich auch auf die für die Kommunen entscheidenden Steuerschätzung und Orientierungsdaten auswirken. Vor dem Hintergrund sei fraglich, ob der Haushaltsansatz in Höhe von 270 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer zu halten sei. Eine Bremse wäre für den Haushalt richtig gewesen, ebenso wie eine Prioritätensetzung, z.B. bei der § 13-Liste, bei der Maßnahmen nach hinten gestellt hätten werden müssen oder auf die man gänzlich hätten verzichten müssen.

 

Frau Grehling betont, dass sie sich nicht in die Debatte einmischen möchte. Der Haushalt zeige seine Grenzen deutlich auf, gleichzeitig könne die Zielsetzung erreicht werden, auf Steuererhöhungen zu verzichten. Dies stelle jedoch kein Versprechen für die Zukunft dar, insbesondere mit Blick auf die noch nicht eingeplanten Investitionen aus der § 13-Liste, der entsprechenden Folgekosten sowie das geringe Wirtschaftswachstum. Dennoch sei die Vermeidung von Hebesatzveränderungen weiterhin das Ziel. Sie stellt die Frage, welcher anderen kreisfreien Stadt diese Stabilität in Bezug auf Hebesätze aber auch Gebühren in den vergangenen Jahren gelungen sei. Für die Bürgerinnen und Bürger sie dies zweifelsfrei sehr gut. Gleichzeitig sei Aachen aber auch kein haushalterisch „gallisches Dorf. Hinsichtlich der § 13-Liste befürworte auch sie mehr Realitätsnähe in Bezug auf Kosten- und Zeitplanung.

 

Des Weiteren verweist sie auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Haushaltssatzung, insbesondere in Bezug auf Erheblichkeits- und Wertgrenzen, welche bislang in der Hauptsatzung geregelt gewesen seien. Die Hauptsatzung sei bereits vor etlichen Jahren aufgestellt worden. Ein kommunaler Abgleich habe ergeben, dass die hinterlegten Zahlen nicht mehr zeitgemäß seien. Zielsetzung seien eine Aktualisierung der Grenzen und eine Integration in die Haushaltssatzung, um eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Hinsichtlich der Grenzen zur möglichen erforderlichen Aufstellung eines Nachtragshaushalts habe man sich auf die Definition des Wertes von 12 Mio. Euro festgelegt, angelehnt an die Werte von Kommunen vergleichbarer Größenordnung. Somit erhöhe man den Handlungsspielraum der Stadt vor Aufstellung eines Nachtragshaushalts, v.a. bei bisher nicht veranschlagten Maßnahmen. Bei den Erheblichkeitsgrenzen von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen habe man sich ebenfalls für eine Anhebung ausgesprochen. Sie betont jedoch, dass nach wie vor jeder Mehraufwand oder jede Mehrauszahlung, sowohl konsumtiv als auch investiv, einer Deckung bedürfe. Der Rat müsse im Falle des Einverständnisses der vorgeschlagenen Lösung zusätzlich auch die Streichung des § 26 der Hauptsatzung beschließen. Eine Vorlage dazu werde den Ratsmitgliedern kurzfristig zugesandt.

 

Ratsherr Deumens dankt für die Arbeit. Bezüglich der von den Fraktionen eingebrachten Anträge äußert er sich wie folgt: er erinnere sich an die nicht einfache Debatte im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und daran, dass die Entwicklung der Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2024 noch nicht so weit vorangetrieben werden könne wie erhofft. Daher könne dem heute eingebrachte Antrag von Grünen und SPD, die entsprechenden Mittel um 250.000 Euro zu reduzieren, sicher zugestimmt werden. Beim Antrag der Fraktion DIE Zukunft zum Projekt Café Plattform verweist er auf die intensiven Diskussionen im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie mit dem Ergebnis, dass durch den dort getroffenen Beschluss die finanzielle Ausstattung der Caritas zunächst ausreichend sein sollte und darüber hinaus weitere Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Träger abgewartet werden sollten. Die von der Zukunft geforderte Gesamtzuschusshöhe für das Jahr 2024 sei zudem nur knapp oberhalb dessen, was der Sozialausschuss ohnehin bereits beschlossen habe. Diesem Antrag könne er daher nicht zustimmen. Dem Gesamthaushalt könne seine Fraktion Die Linke ebenfalls nicht zustimmen, jedoch aus anderen Gründen. Hierzu werde er in der Ratssitzung ausführen.

 

Ratsherr Pilgram äußert, dass er keine Haushaltsrede vorbereitet habe, er aber auf die Ausführungen des Ratsherrn Baal eingehen müsse. In diesen habe ihn der Schwerpunkt auf die Risiken überrascht, da nach seiner subjektiven Wahrnehmung in den Haushaltsplanberatungen mehr Anträge mit höheren Zahlen von den Fraktionen CDU und FDP eingebracht worden seien. Offenbar benötige die Opposition einen Grund, um ihre Ablehnung des Haushalts begründen zu können. Der Haushalt sei sicher kein „Sparhaushalt“, das könne er aber mit Hinblick auf die Probleme und Herausforderungen der Stadt auch nicht sein, die eine Priorisierung erforderlich machen würden. Als Beispiele führt er den Klimaschutz und die Energiewende, Soziales sowie die Bereiche Kultur und Sport auf. Bereits der Haushaltsplanentwurf habe viele Antworten gegeben. Zweifelllos müsse die § 13-Liste angegangen werden. Dies erfordere jedoch sehr intensive Gespräche und den Verzicht auf Maßnahmen. Zudem stelle die § 13-Liste keine direkte aktuelle Belastung für den Haushalt dar. Es sei richtig, dass der Eigenkapitalverzehr hoch sei. Dies sei in der Vergangenheit in den jeweiligen Plänen aber auch nicht anders gewesen. Die Jahresabschlüsse seien hingegen in den letzten Jahren deutlich besser ausgefallen, so dass hier Optimismus angebracht sei. Im Vergleich zu anderen Kommunen stehe Aachen beim Eigenkapital gut dar.

 

Auch Ratsherr Helg dankt Dezernat II und dem Fachbereich Finanzsteuerung für die geleistete Arbeit, die ja bereits im April des Vorjahres begonnen habe und zuletzt in den Haushaltsplanberatungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen ihren Abschluss gefunden habe. Einen speziellen Dank spricht er allerdings aus für die vorausschauende Bewirtschaftung des Haushalts seit dem Jahr 2018, so dass seither Jahresüberschüsse hätten erzielt werden können, die nunmehr erst einen „fiktiven“ Ausgleich des Jahres 2024 ermöglichen würden. Dennoch werde die FDP-Fraktion dem Gesamthaushalt nicht zustimmen können. Eine ausführliche Erläuterung werde in der Ratssitzung am 13.03.2024 folgen. Die Risiken des Haushalts seien wie bereits von der CDU-Fraktion benannt, insbesondere die Stellenbesetzung sowie die wirtschaftliche Entwicklung, so dass eigentlich der „Gürtel enger geschnallt“ werden müsste. Tatsächlich sei aber die Differenz zur 5%-Grenze des Eigenkapitalverzehrs in den Jahren 2025 und besonders 2027 nur äußerst gering. Es drohe somit für künftige Haushaltsplanungen die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Um dies zu vermeiden, benötige es eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit.

 

Ratsherr Baal betont, dass die durch die Überschüsse aus den Jahren 2018 bis 2022 gebildete Ausgleichsrücklage durch die aktuelle Planung aufgezehrt werden würde. Er sei Ratsherrn Pilgram für dessen ruhig vorgetragenen Wortbeitrag dankbar. Er habe aber auch den Begriff „Sparhaushalt“ nicht verwendet. Da Herr Pilgram die Energiewende angesprochen habe, müsse er auf die letzte Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses hinweisen, bei der die Koalition die Darstellungen der Verwaltung offenbar nicht habe verstehen wollen. So hätten die Haushaltsansätze für die energetische Gebäudesanierung kaum verwendet werden können. Hier müsse die Verwaltung erstmal ins Handeln kommen. Richtig sei, dass auch in der Vergangenheit keine Einschränkungen in der § 13-Liste vorgenommen worden, was aber auch alles andere als einfach sei. Dies sei aber nun die anstehende Arbeit in schwierigen Zeiten. Von dem vorgesehenen Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung sei er darüber hinaus nicht begeistert. Wenn bezüglich der Erstellung einer Nachtragssatzung eine Summe von bis zu 12 Mio. als nicht erheblich angesehen werde, was sei dann „normal“? Mit der Botschaft habe seine Fraktion Schwierigkeiten, da sie nicht mehr dem Ansatz eines vorsichtigen Wirtschaftens entsprächen.

 

Ratsherr Szagunn nimmt Bezug auf die Aussagen des Ratsherrn Deumens zum Zuschuss Café Plattform und bittet um Bestätigung, dass bereits durch den Beschluss im Sozialausschuss insgesamt ein Zuschuss in Höhe von 88.000 Euro zur Verfügung stehen würde.

 

Dies wird bestätigt.

 

Frau Grehling möchte zur Vermeidung von Missverständnissen bezüglich der Haushaltssatzung ergänzen, dass die Änderungen vor dem Hintergrund der Inflation und den Tagesgeschäften vorgenommen worden seien, wie die Vielzahl von Vorlagen mit Mittelbereitstellungen über 30.000 Euro aufgrund von Kostensteigerungen in der Vergangenheit gezeigt habe. Nunmehr solle die Entscheidungshoheit bei Bereitstellungen von bis zu 100.000 Euro bei ihr als Kämmerin liegen. Hinsichtlich des Nachtragshaushalts würden sich die Grenzen an den bisherigen orientieren, jedoch stelle man nunmehr auf absolute Zahlen um. Hierbei habe man sich wie erwähnt an anderen Kommunen orientiert. Bei außerplanmäßigen Investitionen betrage der neue Wert lediglich rund 6% des jährlichen Investitionsvolumens, ohne Ermächtigungsübertragungen. Ursprünglich sollte die Hauptsatzung aufgrund der alten Werte angepasst werden. Aufgrund der Zeitverzögerungen der Anpassung der Hauptsatzung habe man sich nun für die Integration in die Haushaltssatzung entschieden.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich für die Debatte und die Ausführungen. Zum vorliegenden Beschlussvorschlag weist er darauf hin, dass auch Beschlüsse aus den grundsätzlich unzuständigen Fachausschüssen ausdrücklich bestätigt werden müssten. Des Weiteren weist der Beschlussvorschlag die in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen auf, somit die Zuschusserhöhung in Höhe von 100.000 Euro für den Kulturbetrieb für das digitale Stadtarchiv, die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen, welche noch nicht in einem Fachausschuss beschlossen wurden, und die Verlagerung von 6 Mio. Euro beim Grunderwerb vom Jahr 2025 in das Jahr 2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Hierzu und hinsichtlich der von den Fraktionen eingebrachten Anträge schlage er jeweils eine getrennte Abstimmung vor.

 

Ratsherr Baal bittet zum eindeutigen Verständnis um Bestätigung, dass durch die vorgeschlagene Verlagerung beim Grunderwerb nunmehr insgesamt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2024 12 Mio. statt 6 Mio. Euro bereit gestellt werden sollen und somit ein Gesamtansatz in Höhe von 18 Mio. Euro zur Verfügung stehe. Im Jahr 2025 würden hingegen 0 statt 6 Mio. Euro bereitgestellt, so dass für dieses Jahr der Ansatz in Höhe von 6 Mio. Euro aus dem Entwurf zur Verfügung stehe.

 

Dies wird bestätigt.

 

Ratsherr Szagunn gibt zu Protokoll, dass die Anträge 3 (Projekt Querbeet) und 4 (Tagestreff Café Plattform) seiner Fraktion zurückgezogen würden.

 

Es erfolgen folgende Einzelbeschlüsse:

 

1.) Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich die Verlagerung von 6 Mio. Euro für den Grunderwerb vom Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2024.

 

2.) Beschlussvorschlag der Fraktion DIE Zukunft: Der Finanzausschuss lehnt mehrheitlich die Einstellung von 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 für einen „Fördertopf Demokratie leben“ sowie die Erhöhung des Ansatzes für Tagespflege in Höhe von 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 ab.

 

3.) Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Reduzierung von Haushaltsmitteln für die Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 250.000 Euro im Haushaltsjahr 2024.

 

4.) Beschlussempfehlung aus dem Betriebsausschuss Kultur vom 30.01.2024: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Bereitstellung von 100.000 Euro im Jahr 2024 für Digitalisierungsmaßnahmen im Stadtarchiv.

 

5.) Beschlussempfehlungen aus Bezirksvertretungen und Fachausschüssen: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen gem. den Seiten 7 bzw. 11 der „Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung“.

 

Es ergeht folgender Gesamtbeschluss:

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich die Haushaltssatzung 2024 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2024

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.

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Anlagen zur Vorlage

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