20.03.2024 - 5 Ausführungsbeschluss Kurfürstenstraße – Erneuer...

Beschluss:
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Beratung

Eingangs informiert Frau Dr. Roder, dass zur Kurfürstenstraße keine Pläne zugesandt werden konnten. Aktuell funktionierten alle Plotter nicht. Frau Theißen, die sich mit der Planung detailliert beschäftigt habe, werde die Maßnahme anhand einer Präsentation vorstellen. Die Präsentation ist in ALLRIS einsehbar. 

 

Frau Theißen erläutert das Vorhaben und geht dabei u.a. auf den Zustand der Straße, den Anlass für die Maßnahme und die Planung ein.

 

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari dankt für den Vortrag.

 

Herr Dr. Otten bezieht sich auf die Fernwärme-Maßnahme der Regionetz. Er stellt die Frage, ob davon auszugehen sei, dass die Maßnahme so konzentriert werde, dass dies in einem Zuge erfolge und alle, die sich anschließen lassen wollten, dann auch einen Anschluss an das Fernwärmenetz erhalten. Es müsse auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden, so führt er weiter aus, und weist auf die Schwierigkeiten hin, insbesondere bei Hochleistungs-Ladeinfrastruktur, wenn dies im Nachhinein erfolge. So sollte z.B. berücksichtigt werden, dass es nicht zu Leistungskapazitätsengpässen in dem Bereich  komme. Den Wegfall der Parkplätze sieht er kritisch. Im Frankenberger Viertel sei die Anzahl der Parkplätze nicht proportional zur Anzahl der  Bewohnerparkausweise. Des Weiteren erkundigt er sich, wann die Bäume gepflanzt werden.  

 

Frau Dr. Roder berichtet zu der Fernwärme-Maßnahme, dass die Regionetz im Vorfeld der

Maßnahme sämtliche Eigentümer*innen angeschrieben und ein günstiges Angebot gemacht habe, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu können. Das habe dazu geführt, dass ein großer Teil der Eigentümer*innen, ca. 80 %, sich hierfür entschieden habe.   

 

Im Hinblick auf die Ladeinfrastruktur sei im Vorfeld geklärt worden, dass die Leistungsfähigkeit gegeben sei. Bei den Leitungen, die die Regionetz verlege, sei eine grundsätzliche Leistungsfähigkeit für Ladeinfrastruktur gegeben. Für die Schnell-Ladesäulen mit der hohen Leistungsfähigkeit brauche es ein Konzept. Diese seien aufwendig und stromziehend, so dass man sich überlegen müsse, wo und an welcher Stelle die Nachfrage zu decken sei und wo man investieren sollte. Sie gehe davon aus, dass es sich hier um die normalen Ladesäulen handele. Die Bäume würden zum Ende der Baumaßnahme der Stadt gepflanzt, voraussichtlich Mitte nächsten Jahres.  

 

Herr Deloie nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Vorlage zu den Anliegerbeiträgen, wonach

die geplante Baumaßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) auslöse. Die Vorlage sei älter als das Gesetz, mit dem diese Beiträge abgeschafft wurden. Für die Maßnahme fielen keine KAG-Beiträge an. In der Vorlage werde bereits auf die Änderung des KAG hingewiesen und er gehe davon aus, dass dies bei zukünftigen Vorlagen berücksichtigt werde. Ferner schlägt er vor, Fahrradbügel in dem Grünstreifenbereich der Oppenhoffallee anzubringen, was nicht zu einem Verlust von Parkplätzen führe. Der Parkdruck im Frankenberger Viertel sei enorm.

 

Herr Radke stellt die Frage nach der Zuständigkeit für die Maßnahme in der Kurfürstenstraße. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung liege, seiner Meinung nach, die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Er begrüßt die Vorlage im Hinblick auf die Fahrradabstellplätze und die Gestaltung der Zufahrtsbereiche. Insgesamt habe man sich aber eine Vorlage gewünscht, die sich auf die Punkte beziehe, die auch in der Bürger*inneninformation genannt wurden, wie mehr Grün in der Straße. Dies sei im Hinblick auf mehr Aufenthaltsqualität, Klimafolgenanpassung und Thema Schwammstadt von Bedeutung. Nicht jeder Grünstandort in der Straße müsse ein Baumstandort sein. Als Beispiel nennt er hier die Vorlage zur Krakaustraße, wo man die Baumstandorte mit Grünstreifen verbunden habe.

 

Zu der Anregung aus der Bürgerinfo betreffend Verkehrsberuhigung, z.B. durch die Einrichtung einer Einbahnstraße, merkt er an, werde in der Vorlage aufgeführt, dass eine ganzheitliche Betrachtung des Viertels notwendig sei. Hierüber sollte noch einmal nachgedacht werden. Es gebe auch andere Maßnahmen einer Verkehrsberuhigung, wie z.B. eine Fahrbahneinengung oder die Einrichtung einer Spielstraße. Des Weiteren hält er die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen sowie den Vorschlag der Bürger*innen betreffend niveaugleiche Führung des Gehwegs an der Einmündung Oppenhoffallee für sinnvoll. Er regt an, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung mit einer Überarbeitung der Planung. Für die Umsetzung der Verkehrsberuhigung soll eine Lösung vorgestellt werden, die ohne eine Gesamtbetrachtung des Viertels funktioniert. Entsprechend der Bürger*inneninformation sollen die Grünflächen deutlich ausgeweitet werden, ebenso sollen Liefer- und Ladezonen sowie die niveaugleiche Führung des Gehwegs an der Einmündung Oppenhoffallee umgesetzt werden.“

 

Frau Dr. Roder erläutert, es sei eine Planung, mit der die Straße qualitativ hochwertiges Grün erhalten solle. Es sei ggf. möglich, die Grünanlagen miteinander zu verbinden und eine niedrig wachsende Bepflanzung anzubringen. Die Verwaltung habe sich nach Abwägung für die dargestellte Lösung entschieden. 

 

Betreffend Einbahnstraße teilt sie mit, eine Einbahnstraße erfordere grundsätzlich eine weitere Betrachtung in dem Viertel. Hierbei müsse ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrsführung gelegt werden und dies sei an dieser Stelle nicht vorgenommen worden. Im Hinblick auf die Arbeiten der Regionetz habe es einen gewissen Handlungsdruck gegeben und die Chance, im Anschluss an diese Arbeiten mit den städtischen Maßnahmen zur Sanierung und Aufwertung der Straße zu beginnen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass eine Umgestaltung in der Oppenhoffallee in den nächsten Jahren vorgesehen sei.

 

Zur Frage der Zuständigkeit teilt Herr Ferrari mit, aus seiner Sicht sei gemäß der Zuständigkeitsordnung die Bezirksvertretung Aachen-Mitte zuständig. Er schlägt vor, zunächst den Mobilitätsausschuss anzuhören. Es sollte kein Beschluss gefasst werden, ohne vorherige Beteiligung des Mobilitätsausschusses.

 

Herr Moselage betont, es gebe einen Beschlussvorschlag der Verwaltung, über den man abstimmen könne, jedoch nicht darüber, ob die Straße Einbahnstraße oder Spielstraße werden solle und was mit der Oppenhoffallee passiere. Über den geänderten, umfangreichen Beschlussvorschlag könne heute keine Entscheidung getroffen werden.

 

Herr Deloie schließt sich den Ausführungen von Herrn Moselage an. Er moniert, dass der geänderte Beschlussvorschlag den Mitgliedern der Bezirksvertretung nicht vorab mitgeteilt wurde, und spricht sich, auch mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt, gegen die ergänzenden Maßnahmen aus. 

Er erkundigt sich, wenn der Mobilitätsausschuss am 11.04.2024 auch keine Entscheidung treffe und die Bezirksvertretung dann erst in der Mai-Sitzung wieder mit dem Thema befasst werde, ob die Maßnahme dann nicht zu sehr in Verzug gerate. 

 

Frau Dr. Roder informiert, es werde dann zu einem Verzug kommen. Je länger es für eine abschließende Entscheidung brauche, desto länger werde vor Ort ein Provisorium vorliegen. 

 

Herr Dr. Otten kritisiert, zum einen erforderten die ergänzenden Maßnahmen eine längere Prüfung durch die Verwaltung und zum anderen seien die Kosten hierfür zu berücksichtigen. 

 

Herr Klopstein merkt zu dem geänderten Beschlussvorschlag an, ohne Beratung mit seiner Fraktion

werde er sich bei einer Abstimmung hierüber enthalten. Des Weiteren sehe er das Problem der Zuständigkeit.

 

Frau Luczak spricht sich dafür aus, heute keinen Beschluss zu fassen. Die von Herrn Radke vorgeschlagenen Punkte sollten bis zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.04.2024 durch die Verwaltung geprüft werden.

 

Herr Mohr führt aus, weitere Verwaltungskapazität für die Prüfung der ergänzenden Punkte zu binden, halte er nicht für gut. Der Mobilitätsausschuss sollte über die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen beraten.

 

Zusammenfassend teilt Herr Ferrari mit, über den erweiterten Beschlussvorschlag werde er nicht abstimmen lassen. Die Vorschläge sollten von der Verwaltung geprüft und im Mobilitätsausschuss diskutiert werden. Des Weiteren soll die Frage der Zuständigkeit rechtlich geprüft werden.

 

 

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