11.06.2024 - 8 Sachstandsbericht zum Leitfaden „Neues Bauen in...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dipl. Ing. Dipl. Kaufmann (FH) Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, stellt Frau Feld, Dipl. Ing. Architektur, nochmals vor und übergibt ihr das Wort, um ergänzend zur Vorlage mittels Präsentation die Vorlage zu erläutern.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Frau Feld nimmt Bezug auf die aktuell eingebrachte Vorlage und knüpft gleichzeitig in einem Rückblick auf den zuletzt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement am 06.06.2023 eingebrachten Sachstandsbericht zu den Bauleitlinien an.

 

Frau Feld benennt die up-dates zur aktuellen Faktenlage und informiert, dass hinsichtlich der erforderlichen Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB Version 2023) für die Qualitätssiegel-Nachhaltiges Gebäude (QNG)-Förderung die Anerkennungszulassung am 27.05.2024 nun nach einiger Wartezeit von der Deutschen Akkreditierungsstelle erteilt worden ist.

 

Frau Feld stellt aktualisierend die Situation im wichtigen Bereich des kommunalen Austauschs dar; unabdingbar für einen Interkommunalen Weitblick und Networking. Sie führt aus, Überlegungen zu gemeinsamer Erarbeitung eines Leitfadens mit anderen Kommunen finden zwar statt, sind aber aufgrund zunehmender Komplexität eher mittelfristig erwartbar.

 

Sie zeigt die unterschiedlichen Umsetzungswege und Beschlüsse anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, die jeweils dort zum Thema Nachhaltiges Bauen beschritten worden sind, und betont, dass nach diesen aktuell vorliegenden Informationen eine aktualisierte Zielschärfung für das Gebäudemanagement (E 26) erforderlich war und vorgenommen wurde.

 

Frau Feld führt weiter aus, dass bezogen auf die Ebene der „Neue Wirtschaftlichkeit - Operative Ebene_E26 Gebäudemanagement – und den bekannten, aus verschiedensten Gründen vorliegenden Kostensteigerungen - diese operative Ebene mit dem Fokus auf die Bauweise gesondert und geschärft in den Fokus zu nehmen ist, mit Betrachtung des Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes.

 

Sie führt weiter aus, dass hierbei die Faktoren

         geringere Schadstoffbelastung+ Deponiekosten,

         Energieeffizient,

         geringere Wartung-/Instandhaltungskosten,

         Mehraufwand bei Planung/Umdenken/ Fügung,

         Fachplaner sowie gesundheitsfördernde Materialien, nachwachsende Rohstoffe

In den Fokus genommen und analysiert wurden.

 

Frau Feld nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung aus 08/2023 der KPMG – „Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2 -Emissionen“. Dieses Impulspapier für die öffentlichen Auftraggeber beinhaltet:

  • Empfehlung zur Erreichung der Klimaziele bei öffentlichen Ausschreibungen,
  • Schlüsselelement: Wertung der Klimafolgekosten über die Berechnung des CO2 -Schattenpreises
  • Lösung ist vergabe- und haushaltsrechtlich zulässig und wird international bereits genutzt

 

Bezogen auf diesen Fokus der neuen Wirtschaftlichkeit stellt Frau Feld verschiedene Szenarien , Berechnungen und die damit verbundenen Auswirkungen dar, die insbesondere die Wirkweise der Abschreibungen zu CO2 Steuer / CO2 Schattenpreis ausweisen. Ebenso zeigt sie das Thema „Restwertbetrachtung auf und führt dies anhand des Beispiels des Kreises Viersen weiter aus, wo sich dies bereits im Prozess befindet und in der praktischen Umsetzung ist.

 

Frau Feld merkt an, dass Innovation und Transformation unabdingbar sind und hält einen fachlichen Austausch in zahlreichen Dach- und Fachverbänden für unabdingbar.

Sie weist auf bestehenden Austausch z. B. vorgenannt mit dem Kreis Viersen, aber auch mit einer Gemeinde in den Niederlanden hin, die bspw. ein fixes Innovations-Budget in Höhe von 10 % pro Projekt budgetiert.

 

Frau Feld stellt in einer vergleichenden Übersicht die Betrachtung von Gesamtkosten dar, die die vorgenannten Aspekte der neuen operativen Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

Damit einhergehend stellt sie die Mehrwerte dar und weist auf die Risikominimierung durch zeitgerechtes richtiges Handeln hin. Sie betont, dass Nachhaltiges Bauen die Kostensicherheit unterstützt und zur Qualitätssicherung beiträgt.

 

Hierzu benennt Frau Feld konkrete Projekte – Pilot-Projekte -, bei denen die vorgenannten Aspekte Anwendung finden und bereits in die Planung und Projektumsetzung einfließen:

Pilot 1 KiTa Breitbenden, Breitbendenstraße, Aachen

Pilot 2 Feuerwehrwache Richterich, Roder Weg, Aachen

Pilot 3 KiTa/Sporthallen Franzstraße, Aachen

 

Frau Feld zeigt zudem auf, dass das Gebäudemanagement Aachen in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälisch-Technischen Hochschule Aachen die Forschung und Entwicklung weiter vorantreibe, z.B. bei der Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses sowie auch bei der strategischen Aufgabe der Fassadenbegrünung.

 

Ratsfrau Dr. Wolff und Ratsherr Lübben sind ab 18:25 Uhr abwesend.

 

Herr Schavan schließt an den Vortrag von Frau Feld an und fasst zusammen, dass die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht finalisierten Bauleitlinien bereits jetzt wichtige Inhalte und Handlungsszenarien aufzeigen; die noch ausstehende Finalisierung somit nicht vom Handeln abhalte.

Er betont, dass die aufgezeigten Handlungsebenen im Projekt umgesetzt und Erkenntnisse angewandt; Innovationspotentiale in der Umsetzung von Projekten einfließen. Er stellt nochmals heraus, dass es insgesamt nach wie vor eine dynamische Phase in der Entwicklung ist.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt fragt explizit nach der geplanten Zeitschiene und dem angestrebten Zieltermin und benennt hierbei als seinerseits zu fixierenden Zielzeitpunkt den 01.01., der zu Protokoll genommen werden soll. Ratsherr Schaadt weist darauf hin, dass Antrag zur Aktualisierung der Bauleitlinien bereits im Jahr 2021 eingebracht wurde.

 

Herr Schavan antwortet, dass aufgrund der Komplexität und aktueller, einfließender Innovationen sowie auch in Abhängigkeit der Vorgaben verschiedener Fachverbände ein Zieltermin nicht fixiert werden kann.

 

Frau Schlierkamp fragt nach, ob die CO2 Steuer im Handlungsleitfaden bei konventionellem Bauen künftig eingepreist werden soll und in welcher Größenordnung sich dies auswirke.

 

Frau Feld führt aus, dass diese grundsätzlich einzupreisen sind, zur Berechnung die wesentlichen Kerndaten des Projektes erforderlich seien.

 

Ratsfrau Brinner betont ebenfalls nochmals den politischen Auftrag und das Ziel, einen Leitfaden als Basis für Nachhaltiges Bauen zu haben, bzw. dieser als Grundlage – auch für Externe – dazu dienen soll, diesen Weg des Nachhaltigen Bauens entsprechend umzusetzen zu können.

Sie schlägt vor, dass die in den jeweiligen Projekten einfließenden Umsetzungen aufgezeigt werden sollen, um so gleichermaßen Außenwirkung zu erzielen und transparent darstellen zu können, welche Projekte entsprechend innovativ geplant und projektiert werden.

 

Frau Feld führt aus, dass ein hohes Maß an innovativem Wandel in die Planungsleitlinien einzuarbeiten und Ziele zu formulieren sind; Ziel des Leitfadens ist eine vertiefte Ausarbeitung der komplexen Inhalte. Sie weist auch darauf hin, dass es aktuell schwierig ist, entsprechende Fachplaner zur Umsetzung von Projekten zu finden und daher bestehe auch die Anforderung, die Fachplaner auf den innovativem Weg mit zu nehmen.

 

Herr Beigeordneter Thomas, Dezernat Klima, Stadtbetrieb und Gebäude (Dezernat VII), führt aus, dass bei dem zu aktualisierendem und neu auszuarbeitenden Bauleitlinien eine ähnliche Thematik bzw. Problematik wie beim Hitzeaktionsplan für die Stadt Aachen vorliegt.

Er betont, es gelte neue Wege zu erarbeiten, die dynamisch sind.

Er führt aus, dass gerade im öffentlichen Baubereich die öffentliche Hand vorangehen solle, den neuen Weg zu gestalten und als dynamischen Weg aufzuzeigen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen