29.02.2024 - 7.1 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

siehe TOP I/7

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er schließt sich  den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen

  • der Bezirksvertretung Aachen-Mitte an.
  • der Bezirksvertretung Aachen-Brand an.
  • der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim teilweise an. Er unterstützt die empfohlenen Änderungen in Bezug auf die Ausweitung des Naturschutzgebietes „Oberes Indetal“ gemäß Anlage 1. Den Empfehlungen bzgl. der Änderungen am NSG „Schmithof“ schließt er sich nicht an.
  • der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an.
  • der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an.

 

Die Fläche der Pumpstation, welche innerhalb des NSG „Indetal Brand“ liegt und in der vorliegenden Fassung des Landschaftsplans keinen Status besitzt, soll als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorbehaltlich der Zustimmung des Wasserverbands Eifel-Ruhr (WVER) ausgewiesen werden.

Die alte Stieleiche, welche in Aachen-Brand zwischen Pützgasse und Münsterstraße steht, soll als Naturdenkmal – ND 662 – ausgewiesen werden.

 

Er beschließt gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans sowie die Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) für die Dauer von sechs Wochen in der vorgelegten Fassung einschließlich der hiermit beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß Anlage 1.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage