21.03.2024 - 7 Bebauungsplan Nr. 1009 - Haaren Ortsmitte / Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Allemand erläutern Frau Burgdorff und Frau Hildersperger die Gründe für die lange Verfahrensdauer. Nach intensiver Diskussion über den Standort der KiTa , verschiedene Erschließungsfragen und die Versiegelung der Wiese sei man aber zuversichtlich, jetzt mit der notwendigen Umstellung des Verfahrens den letzten Verfahrensschritt vor dem Satzungsbeschluss gut abwickeln zu können.     

 

Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe begrüßt Herr Blümer die Einrichtung von  Behindertenparkplätzen und barrierefrei zugänglichen Ladesäulen. Für problematisch halte man jedoch die Anlage eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs, hier bitte man nochmals um Prüfung, ob nicht eine getrennte Führung möglich sei.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt er den Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1009 - Haaren Ortsmitte / Stadthäuser - in der vorgelegten Fassung für den Zeitraum von 14 Tagen erneut im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich öffentlich auszulegen, um in Bezug auf die Änderung und Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage