21.03.2024 - 10 Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorka...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Herr Beus weist darauf hin, dass die anstehende städtebauliche Neustrukturierung des Bereichs durchaus einen Steuerungsbedarf auslösen könne. Es stelle sich daher die Frage, ob die Aufhebung der Satzung zum jetzigen Zeitpunkt richtig sei.

 

Frau Dörter betont ebenfalls die Steuerungshoheit der Kommune und bittet darum zu prüfen, ob nicht zumindest für den nördlichen Bereich eine Vorkaufsrechtsatzung sinnvoll sei, insbesondere um eine städtebaulich gewünschte Durchwegung sichern zu können.

 

Frau Burgdorff schlägt vor, den Punkt heute zurückzustellen und die Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären.

 

Mit diesem Vorgehen erklärt der Ausschuss sich einverstanden, eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

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Anlagen zur Vorlage