23.05.2024 - 5 Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Burgdorff leitet kurz in die Thematik ein und legt dar, dass man hier derzeit zwei Prozesse steuere – einerseits die Festlegung des Sanierungsgebiets mit den entsprechenden Sanierungszielen und Handlungsfeldern und andererseits die Erarbeitung eines Handlungsprogramms für die östliche Innenstadt mit Maßnahmen, die mithilfe von Städtebauförderung umgesetzt werden sollten. Die Verknüpfung dieser beiden Prozesse unter Berücksichtigung sämtlicher betroffenen Fachlichkeiten stelle aktuell die große Herausforderung für alle Beteiligten dar.

 

Herr Cüppers von stegNRW stellt den Analysebericht vor. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

 

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Frau Hörmann die gebündelte Darstellung als gute Basis für das weitere Vorgehen. Nicht alles sei neu und an vielen Aspekten werde bereits gearbeitet, es sei nun aber spannend, wie diese Grundlage in ein Handlungsprogramm umgesetzt werden könne. In vielen Bereichen zielten die Ziele und Handlungsfelder auch auf private Akteure ab, diese müssten nun verstärkt aktiviert und eingebunden werden.

 

Für die Fraktion Die Zukunft weist Herr Allemand auf die aktuellen Klimadaten und die daraus resultierende Notwendigkeit hin, mehr Stadtgrün zu denken. Fassaden- und Dachbegrünung könnten eine wichtige Rolle spielen, dies müsse man im weiteren Prozess stärker berücksichtigen. Insgesamt könne der Prozess nur gelingen, wenn Stadtgesellschaft und Eigentümer*innen sich beteiligten und die Impulse aus dem Programm aufgegriffen würden.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass viele der beschriebenen Missstände vertraut und der daraus resultierende Handlungsbedarf unstrittig sei. Dabei sei nicht nur die Stadt in der Pflicht, die Mitwirkung von Akteuren und Eigentümer*innen sei unverzichtbar. Mit dem Sanierungsrecht habe man ein gutes Instrument, um notwendige Maßnahmen professionell umzusetzen. Interessant seien die Beispiele aus den Bereichen Sport und Bildung, solche Entwicklungen seien auch in der östlichen Innenstadt denkbar. Es müsse aber auch klar sein, dass eine solch große Umwandlung Zeit brauche.

 

Für die CDU-Fraktion sieht Herr Baal den Fokus zunächst auf dem Erlass einer rechtssicheren Satzung als Grundlage für jegliche Einflussnahme. Notwendig sei neben einer Gesamtbetrachtung des Raums aus seiner Sicht eine Art Benchmark für die Beurteilung auch von privaten AktivitätenVorrang müssten die Projekte mit dem höchsten Nutzen für die Erreichung der formulierten Ziele haben. Nicht alle wünschenswerten Maßnahmen seien umsetzbar, daher sei es erforderlich, Prioritäten zu setzen und die Kräfte zu bündeln. Aus seiner Sicht sei dies nach dem Büchel insbesondere im Bereich Horten/ Bushof sinnvoll.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, Frau Breuer, die Herren Allemand, Beus und Baal sowie seitens der Verwaltung Frau Burgdorff und Frau Hens beteiligen, dankt Herr Hucke allen Beteiligten für die bisher geleistete Arbeit.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Analysebericht und die vorläufigen Sanierungsziele für die östliche Innenstadt zur Kenntnis;
  2. beschließt die vorläufigen Sanierungsziele und
  3. beauftragt die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen wie beschrieben fortzuführen und abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen