20.06.2024 - 4 Altstadtquartier Büchel: Vorbereitende Untersu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde. Man wolle aber nicht verhehlen, dass man gewisse Zweifel am Zeitpunkt für diese Entscheidung zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine neue Sanierungssatzung habe. Über die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde sei noch nicht entschieden worden, daher sei es für diese aufwändige Arbeit möglicherweise noch zu früh.
Für die CDU-Fraktion sieht Herr Baal in den Urteilen des OVGs sehr deutliche Hinweise auf eine Nichtwirksamkeit der Sanierungssatzung. Es sei aber klar, dass man ohne eine solche Satzung keine Ordnung in das Quartier um den Büchel bekomme und eine fortlaufende Qualifizierung nicht möglich sei. Dennoch ließen die Urteile insbesondere in Bezug auf den Bebauungsplan noch einige Fragen offen, so dass das Bemühen um eine nochmalige Überprüfung sicher richtig sei. Einen Einleitungsbeschluss für ein neues Satzungsverfahren jetzt zu fassen, sei aus seiner Sicht ein Gebot der Sachlichkeit. In welcher Tiefe eine neue Satzung bearbeitet werden müsse, hänge von den weiteren juristischen Entscheidungen ab. In jedem Fall plädiere seine Fraktion dafür, falls erforderlich auch den Erlass einer neuen Satzung hoch zu priorisieren und die notwendigen Ressourcen bereit zu stellen.
Für die Fraktion Die Linke spricht sich Herr Beus dafür aus, die Einflussmöglichkeiten des Sanierungsrechts nicht aus der Hand zu geben und sicherzustellen, dass hier keine Lücke entstehe. Dazu sei der heutige Beschluss ein notwendiger Schritt.
Frau Burgdorff stellt nochmals klar, dass die heutige Beschlussfassung aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sei. Sollte die Rechtskraft der alten Satzung auf juristischem Weg noch bestätigt werden, müsse das Verfahren nicht zuende geführt werden. Sollte aber eine Neufassung erforderlich sein, habe man weder Zeitverlust noch eine Regelungslücke zu befürchten.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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