20.06.2024 - 4 Bericht zum Erlass der Bewirtungs- und Zuwendun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsfrau Moselage (FDP) betont bezugnehmend auf eine bereits geführte Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss, dass sie auch weiterhin die Meinung vertrete, dass es keiner Richtlinie bedurft hätte, sondern an dieser Stelle die Erstellung eines Leitfadens ausreichend gewesen wäre. Zudem empfinde sie die Regelungsinhalte der Richtlinie als sehr kleinteilig und es stelle sich ihr daher die Frage, ob die Mitarbeitenden hierdurch gegebenenfalls verunsichert werden könnten.
Letztendlich nehme sie die Richtlinie nun so zur Kenntnis.
Ratsfrau Parting (SPD) erläutert anknüpfend, dass auch sie sich zunächst die Frage gestellt habe, ob die Erstellung einer Richtlinie notwendig gewesen sei. Man kenne jedoch gemeinsam die Vorfälle aufgrund dessen der Fachbereich Rechnungsprüfung den Handlungsbedarf zur Erstellung einer einheitlichen Regelung gesehen habe. Die Verwaltung habe sich für diesen Rahmen entschieden und die Politik nehme dies nun in der heutigen Sitzung entsprechend zur Kenntnis. Zudem handle es sich bei diesem Themenfeld um ein laufendes Geschäft der Verwaltung, sodass sie sich an dieser Stelle über die von der Verwaltung gewählte Form in keine Diskussion begeben möchte.
Abschließend bitte sie um Mitteilung, ob eine Beteiligung des Personalrates stattgefunden habe bzw. das Beteiligungsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen sei und inwieweit der Personalrat bereits bei der Erstellung der Richtlinie beteiligt worden wäre. Es wäre gut, wenn dies so gewesen wäre.
Herr Lennartz (FB 11/000) berichtet, dass die Entwicklung der Regelungsinhalte der Richtlinien sehr komplex gewesen seien und die Verwaltung habe sich daher dafür entschieden, die Richtlinien sukzessive in die Beteiligung des Personalrates zu geben. Das formelle Beteiligungsverfahren für die Bewirtungsrichtlinie sei zwischenzeitlich abgeschlossen und diese Richtlinie werde in den nächsten Tagen einer Veröffentlichung zugeführt. Die Zuwendungsrichtlinie und auch die Richtlinie zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt gingen jetzt in die allgemeine Beteiligung.
Darüber hinaus habe im Vorfeld, unter Beachtung der Einhaltung der formellen Verfahrenswege, mit den jeweiligen Gremiumsvorsitzenden ein inhaltlicher Austausch zum Erlass der Richtlinien stattgefunden.
Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) äußert, dass auch sie die Regulierungsinhalte der Richtlinien als sehr kleinteilig empfinde und dies eher zu einer Kontraproduktivität führen könne. Sie habe jedoch aus dem Rechnungsprüfungsausschuss mitgenommen, dass nach einigen Vorfällen in jüngster Vergangenheit Mitarbeitende gegebenenfalls eine zusätzliche Sicherheit bräuchten. Ihrer Meinung nach sei der Regelungsumfang jedoch in einem so starken Maße ausgedehnt worden, der so eigentlich nicht geboten gewesen wäre.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt aus, dass sie die Schwierigkeit der Verwaltung bei der Festlegung des Regelungsumfanges nachvollziehen könne. Bei einer Verwaltungsgröße von über 6000 Mitarbeitenden brauche es jedoch auch ein bestimmtes Maß an Handlungssicherheit. Auch sie sei eine Verfechterin für die Erstellung eines Leitfadens gewesen; nun sei es jedoch eine Richtlinie geworden. Sie hoffe, dass diese als „Leitfaden“ diene und die Regelung nicht ausufere. Sie habe bisher auch persönlich nicht das Gefühl gehabt, dass es ohne Richtlinie so ausbordend falsch genutzt worden sei. Die Mitarbeitenden hätten sehr gut gewusst, was sie gedurft und was sie nicht gedurft hätten. Abschließend hoffe sie, dass die Richtlinien als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe dienten und in der Praxis gut gelebt werden könnten.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zu den Richtlinien zum Umgang mit Ausgaben für Bewirtung und Repräsentation bei der Stadt Aachen (Bewirtungsrichtlinie), zur Gewährung von Zuwendungen an städt. Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Ereignissen (Zuwendungsrichtlinie) und zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen (Trauerspendenrichtlinie) zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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