14.05.2024 - 7 Schaffung eines Zusatzangebots für die Beschulu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Becker betont, dass der enorme Zuzug von Geflüchteten das Bildungssystem vor große Herausforderungen stelle. Daher wolle er an dieser Stelle insbesondere die Schulen und das gesamte pädagogische Personal für die unterschiedlichen Maßnahmen für eine gelingende Integration loben. Daraus sei auch die Idee der sogenannten „Ankommensschule“ entstanden, um die Schulen weiterhin bei der Beschulung von Zugewanderten zu unterstützen. Das in der Vorlage beschriebene Konzept sei aus seiner Sicht gut strukturiert und auch auf interfraktioneller Ebene bestehe eine inhaltliche Einigkeit. Jedoch habe er zwei Anmerkungen. Zum einen würden die bestehenden Schulen bereits hervorragende Arbeit in dem Bereich leisten und so dürfe die neue „Ankommensschule“ in keiner Konkurrenz zu den bisherigen Bemühungen der Schulen verstanden werden, sondern vielmehr eine Ergänzung darstellen. Zum anderen sei die Mobilität zwischen den einzelnen Schulsystemen weiterhin sehr wichtig. Laut dem in der Vorlage beschriebenen Konzept werde jedoch der Lehrplan der Hauptschule als Grundlage angewandt. Er frage sich daher, ob so die Mobilität zu anderen Schulsystemen noch gewährleistet sei.

 

Frau Wenzel schließt sich dem Dank und dem Vorredner an. Die sprachliche Unterstützung sorge aus ihrer Sicht für eine erfolgreiche Schulbildung. Auch für sie seien noch einige Fragen offen. Im Juli 2023 habe es ca. 400-500 Seiteneinsteigende in das Schulsystem gegeben. Sie erkundigt sich daher, wie die aktuellen Tendenzen aussehen würden. Zudem erinnert sie an die letzte Ausschusssitzung, welche in der Hauptschule Aretzstraße stattgefunden habe, und der Schulleiter von rund 60 freien Plätzen in den Internationalen Klassen gesprochen habe. Sie erkundigt sich, ob diese Plätze zunächst aufgefüllt würden. Außerdem betont sie, dass die Durchlässigkeit der Schulsysteme unbedingt gewährleistet werden müsse und beispielsweise auch unterjährige Schulwechsel ermöglicht werden sollten.

 

Herr Schneider schließt sich dem an und erkundigt sich nach der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der „Ankommensschule“ und den übrigen Schulen.

 

Herr Sistermann von der Schulaufsicht bestätigt, dass die „Ankommensschule“ selbstverständlich nicht als Konkurrenz zu den übrigen Angeboten der Schulen gesehen werden dürfe, sondern als entlastende Ergänzung verstanden werden solle. Die freien Plätze an der Hauptschule Aretzstraße würden aus seiner Sicht auch schnell wieder gefüllt werden. Die „Ankommensschule“ sei in erster Linie für Kinder gedacht, welchen die Alphabetisierung fehle und darüber hinaus keine Perspektive für die Sekundarstufe II bestehe. Diese SuS benötigten spezielle Angebote. Alphabetisierung finde bislang ebenfalls in den IFK statt, dies sei jedoch sehr herausfordernd. Die Zuordnung der SuS in das Regelsystem einer Schulform erfolge in der Regel nach einem Förderzeitraum von maximal drei Jahren. Diese Zuordnung erfolge in der sogenannten Regionalkonferenz, welche ebenfalls am heutigen Tag stattgefunden habe. Für das aktuelle Schuljahr seien alle in Frage kommenden SuS einer Regelschule zugeordnet werden können. Im kommenden Schuljahr würden doppelt so viele SuS erwartet, dies sei dann eine neue Herausforderung. Unter anderem deswegen werde das Angebot der „Ankommensschule“ dringend benötigt. Das Konzept orientiere sich zwar an dem Lehrplan für die Hauptschule, jedoch richte sich in der Umsetzung der tatsächliche Lehrplan stark an dem Ziel der Alphabetisierung aus.

 

Frau Griepentrog erkundigt sich, ob der Zeitraum für die Alphabetisierung stets maximal drei Jahre umfasse und wie die – gegebenenfalls auch unterjährige - Zuordnung der SuS in das Regelsystem erfolge. Zudem möchte sie wissen, ob das Angebot der DiKu 5 weiterhin an der Hauptschule Aretzstraße bestehen bleibe.

 

Herr Sistermann bestätigt beide Fragen von Frau Griepentrog. Die SuS, welche in den Sekundarbereich wechseln, würden perspektivisch stark zunehmen, daher würden in dem Bereich mehr Klassen benötigt. Die Zuordnung in die IFK erfolge durch das Kommunale Integrationszentrum zunächst unabhängig von der Schulform. In der Regel erfolge die Zuordnung eines jeden Kindes in die passende Schulform dann erst am Ende des dreijährigen Förderzeitraums durch die bereits erwähnte Regionalkonferenz. Jedoch seien auch Wechsel in das Regelsystem bereits nach einem oder zwei Jahren in der Erstförderung möglich.

 

Herr Brötz ergänzt, dass es für das Modell der „Ankommensschule“ keinerlei Vorbilder gebe und die Stadt Aachen mit diesem Konzept einzigartig und eine Vorreiterin in Nordrhein-Westfalen sei. Daher müsse während der Umsetzung genau evaluiert werden, an welcher Stelle es Verbesserungsbedarfe gebe. Er betont nochmals, dass der neuen Teilstandort in keiner Konkurrenz zu den übrigen Angeboten stehe. Auch dadurch, dass die Bezirksregierung das Projekt durch zusätzliche Personalressourcen unterstütze, sehe er dem Vorhaben insgesamt sehr positiv entgegen. So sei er überzeugt, dass durch dieses Angebote noch mehr SuS eine erfolgreiche Bildungsbiographie durchlaufen könnten.

 

Herr Auler empfindet das Konzept als gut durchdacht und hebt nochmals das besondere Engagement aller Beteiligten an dem Prozess hervor. Sprache sei der Schlüssel für eine gelingende Bildung und die Vergangenheit habe gezeigt, dass die ankommenden Kinder ohne Sprache keinen guten Zugang in das Schulsystem erfahren hätten. Dass die Durchlässigkeit der Systeme wünschenswert sei, stehe für Ihn außer Frage, jedoch sei dies oft durch zu viel Bürokratie nicht immer so leicht umzusetzen. Die Zielgruppe für die „Ankommensschule“ sei eine andere, als in den übrigen Internationalen Klassen und daher sei das Angebot eine gute Ergänzung.

 

Frau Griepentrog betont, dass in Aachen immer alle geflüchteten Kinder sehr gut versorgt gewesen seien und der Schulträger immer gut auf die Situation reagiert habe.

 

Herr Schneider erkundigt sich nach einer möglichen Steuerung der Geflüchteten anhand deren kulturellen Hintergrundes.

 

Herr Sistermann erklärt, dass die Nationalität bei der Zuteilung der Kinder nicht von Relevanz sei, es werde lediglich der Leistungsstand des Schülers oder der Schülerin bewertet. Auch er könne bestätigen, dass an den Schulen stets eine hervorragende Arbeit im Bereich der Geflüchteten geleistet werde und auch in Bezug auf den Ukrainekrieg habe er keine gravierenden Auswirkungen an den Schulen vernommen. Dies sei bemerkenswert.

 

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass die anfänglichen Sorgen und Zweifel an dem Konzept mittlerweile ausgeräumt worden seien. Vielmehr schaffe die „Ankommensschule“ eine größere Flexibilität bei der schulischen Versorgung von Geflüchteten. Bezüglich des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen müsse jedoch noch einiges durchdacht werden, dies würden Politik und Verwaltung als Arbeitsauftrag mitnehmen.

 

Herr Brötz dankt den Ausschussmitgliedern und weist darauf hin, dass ein dynamisches Handeln in diesem Bereich auch weiterhin notwendig bleibe, da sich die Zielgruppen stets verändern könnten und auch der Grundschulbereich müsse im nächsten Schritt mit in die Überlegungen einbezogen werden.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung damit zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort  möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

KJA: einstimmig

ASW: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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