20.06.2024 - 5.2 Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Auler weist auf den gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand hin, mit welchem bei der Erweiterung auch eine mögliche Zügigkeitserhöhung eingeplant werden sollte. In der vergangenen Sitzung der BV Brand habe Herr Kaldenbach einen Vortrag zu den Schülerzahlenentwicklungen für den Bezirk Brand gehalten. Dabei habe die BV gemerkt, dass eine Zügigkeitserweiterung möglicherweise nicht die optimale Lösung darstelle, sondern vielmehr die Möglichkeit der Mehrklassenbildung die klügere Variante sei und mehr Flexibilität bieten würde. Dies könne gegebenenfalls auch ohne die Aufstockung dann im Bestand gelingen. Mit den neuen Erkenntnissen zur Situation der Mensen könne der Ausschuss nun guten Gewissens die Entscheidung für den Ausbau der Schule treffen, ohne dass andere Schulen sich übergangen fühlen müssten.

 

Herr Becker dankt der Verwaltung für die Vorlage und die transparenten Daten zu den einzelnen Bedarfen der Schulen. Die Entscheidung könne nun fundiert getroffen werden. Grundsätzlich begrüße er den Schritt der Karl-Kuck-Schule zukünftig OGS-Schule zu sein. Die Bedarfe der Schule sollten zukünftig immer gut im Blick gehalten werden.

 

Herr Fischer schließt sich Herrn Auler an. Die Aufstockbarkeit sollte aus seiner Sicht ermöglicht werden, um auf mögliche Mehrbedarfe im Stadtteil Brand besser reagieren zu können.

 

Frau Griepentrog empfindet die Aussage von Herrn Auler als gute Zusammenfassung der Sachlage. Die Möglichkeiten, flexibel auf Entwicklungen der Schülerzahlen reagieren zu können, sollte aus Ihrer Sicht immer mitbedacht werden. Spekulationen über mögliche Schülerzahlenentwicklungen sollten im Ausschuss nicht diskutiert werden, sondern durch die Schulentwicklungsplanung bewertet werden.

 

Herr Lambertz ergänzt, dass das Gebäudemanagement die Aufstockbarkeit in die Planungen einfließen lassen könne. Allerdings gebe es eine geänderte Landesbauordnung, nach welcher es neue Richtlinien in Bezug auf die Barrierefreiheit von mehrstöckigen Gebäuden gebe. So müsse beispielsweise zwingend ein Aufzug eingebaut werden, welcher wiederum andere Anforderungen an die Baumaßnahme stelle. All das werde das Gebäudemanagement entsprechend eruieren.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die beigefügte Priorisierung der Flächenbedarfe im Mensen-Bereich der städtischen Grundschulen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=5374&TOLFDNR=126833&selfaction=print