20.02.2024 - 5 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Die Ausschussvorsitzende Lürken bittet um Wortmeldungen zu Top 4 und 5.

 

Ratsherr Niessen führt aus, dass die Regelungen im Landschaftsplan dazu dienen sollen, die Auswirkungen der Klimakrise „auszubremsen“. Er danke der Verwalttung und allen Beteiligten für diese Vorlage.

Am Beispiel des NSG Schmithof könne man sehen, dass es immer auch der Abwägung der Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes bedürfe.

Er weist darauf hin, dass von Grünen und SPD zu den Top 4 und Top 5 geänderte Beschlussentwürfe vorgelegt und vor der Sitzung verteilt worden seien.

Dies betreffe zum einen die Fläche der Pumpstation, welche innerhalb des NSG „Indetal Brand“ liege und in der vorliegenden Fassung des Landschaftsplans keinen Status besitzen würde.

Des Weiteren gehe es um eine alte Stieleiche, welche in Aachen-Brand zwischen Pützgasse und Münsterstraße stehe und es sei gewünscht, diese als Naturdenkmal auszuweisen.

 

Er halte es auch für sinnvoll über die Regelungen im Landschaftsplan hinaus – ähnlich wie in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschlossen – freiwillige Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Kooperation mit den Landwirt*innen in die Wege zu leiten mit dem Ziel ökologischer Aufwertung und zur Vermeidung von Dünger- und Pestizideinträgen in die Bachläufe.

 

Bezogen auf die Zukunft des Aachener Stadtwaldes möchte er den Auftrag an die Verwaltung bekräftigen, Flächen als Naturwaldentwicklungsflächen auszuweisen.

Eine weitere Verzögerung hierbei könne nicht akzeptiert werden.

 

Ratsherr Kiemes dankt der Verwaltung für die vielen Gespräche, die zum Landschaftsplan geführt wurden.

Mit Inkrafttreten des neuen Landschaftsplanes würde man gewaltige Schritte nach Vorne gehen.

Im Rahmen des Offenlageprozesses zeige sich, dass es Unklarheiten gebe zwischen der Vereinbarkeit konventioneller Landwirtschaft und Naturschutz. Wichtig sei die Bereitschaft, bei Konflikten Gespräche zu führen. Landwirte seien wichtige Partner.

 

Herr Dr. Nositschka würde dem Vorschlag der Verwaltung, den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim zu folgen, bei der Abstimmung zustimmen.

Zu dem Beschlussvorschlag bzw. der Ergänzungsempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand erbittet er Erläuterungen durch die Verwaltung.

 

Von der Verwaltung sind zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Silke Hermanns/ FB 61 und Herr Gero Röthke/ FB 35 anwesend.

Herr Röthke erläutert zu dem Punkt „Steinbruch Schmithof“, dass es im Vorentwurf einen umfassenden Vorschlag gegeben habe. In dem jetzt vorliegenden Entwurf des Landschaftsplans sei die den Steinbruch umgebende Fläche von der FNP Festsetzung ausgenommen.

Die Bezirksvertretung habe nun beschlossen, die Fläche wieder in den Landschaftsplan aufzunehmen. In diesem Fall sei dann beabsichtigt, mit dem Bewirtschafter der Fläche Vereinbarungen bzgl. Extensivierung zu treffen.

Zu dem Punkt Brand erläutert Herr Röthke, dass der Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Brand am 06.12.2023 ein Prüfauftrag hinsichtlich der Abgrenzung des Naturschutzgebietes Indetal Brand aufgegeben worden sei. Nach erfolgter Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde sei kein Änderungsbedarf für die Abgrenzungen festgestellt worden, sodass das Naturschutzgebiet in der vorgeschlagenen Abgrenzung weiterverfolgt werde.

 

Ratsfrau Dr. Wolf dankt der Verwaltung für dieses umfangreiche Werk und verweist darauf, dass sie ähnlich lange in der Politik tätig sei wie Iris Lürken.

Sie freue sich, an der Entscheidung zum Landschaftsplan, der nun für die nächsten 20 Jahre eine Richtung vorgebe, mitgewirkt zu haben.

 

Ratsherr Stettner dankt der Verwaltung für die Erarbeitung des Landschaftsplans.

Er würde den Beschlussentwurf zur Fläche der Pumpstation erweitern um „vorbehaltlich der Zustimmung des WVER (Wasseverband Eifel-Ruhr)“.

Er stellt auch die Frage, was dies für den WVER langfristig bedeuten werde.

 

Herr Röthke / FB 36 erläutert hierzu, dass generell ein Bestandsschutz für rechtmäßige und genehmigte Vorhaben bestehe und dass für "privilegierte Vorhaben", wie hier der Pumpstation Ausnahmen für die Nutzung erteilt werden können.

Herr Meiners / FB 36 erläutert, dass er dies als Auftrag sehe, den Schutz sicherzustellen und möglichst Verbesserungen gegenüber dem Status Quo zu erwirken.

 

Ratsherr Blum lobt die Verwaltung und dankt für das umfangreiche Werk.

Er begrüße den Vorschlag von Herrn Stettner zur Erweiterung des Beschlusses, den WVER mit aufzunehmen.

 

Ratsherr Kiemes er begrüße die Formulierungen zu Schmithof.

Zu der benannten Stieleiche, die in Brand steht, haben die Bürger Sorge zum Status der Eiche.

Hierbei wie auch bei der Pumpstation begrüsse er die vorgeschlagenen Änderungen.

 

Die Ausschussvorsitzende Lürken ergänzt, dass die Bürger in Brand nicht verstehen würden, warum die Änderung des Status des Baumes geplant worden sei.

 

Herr Dr. Nositschka bittet, einzeln über die Änderungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim abstimmen zu lassen.

 

Frau Hermanns ergänzt, dass es sich bei der im geänderten Beschlussvorschlag benannten Stieleiche um das „ND 662 Eiche, Pützgasse in Aachen Brand“ handeln würde.

 

Herr Beigeordneter Thomas geht auf den bisher gültigen Landschaftsplan ein, dessen Planung fast 40 Jahre alt sei. Es sei daher wichtig, diese Beschlüsse nun zu fassen.

Beim Forst werde die Verwaltung alles tun, um die Flächen festlegen zu können.

Weiterhin werde es Gespräche mit der Landwirtschaft geben, um weitere Vereinbarungen treffen zu können.

Zu dem im vorgelegten Entwurf geänderten Status der Stieleiche gab es ausschließlich fachliche Betrachtungen. Es gab keinen Plan für den Baum konkrete Änderungen herbeizuführen.

 

Bei dem vorgelegten Entwurf handele es sich um eine Gesamtleistung von Verwaltung und Politik und vielen Akteuren.

Diese Gesamtleistung gelte es nun in den kommenden Jahren umzusetzen.

 

Die Ausschussvorsitzende Lürken schlägt vor, nun im Einzelnen abstimmen zu lassen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den geänderten Beschlussentwurf von Grünen und SPD und den Ergänzungen aus der Beratung in folgenden Schritten wie folgt abstimmen:

 

  • … den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim teilweise an. Er unterstützt die empfohlenen Änderungen in Bezug auf die Ausweitung des Naturschutzgebietes Oberes Indetal gemäß Anlage 1. Den Empfehlungen bzgl. der Änderungen am NSG Schmithof schließt er sich nicht an.
  • Die Fläche der Pumpstation, welche innerhalb des NSG „Indetal Brand“ liegt und in der vorliegenden Fassung des Landschaftsplans keinen Status besitzt, soll als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorbehaltlich der Zustimmung des WVER „Wasserverband Eifel-Ruhr“ ausgewiesen werden.

Die alte Stieleiche, welche in Aachen Brand zwischen Pützgasse und Münsterstraße steht, soll als Naturdenkmal – ND 662 - ausgewiesen werden.

 

Abstimmung:

Mehrheitlich zugestimmt bei 1 Gegenstimme

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

 

Er schließt sich ...

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte an und beschließt somit, den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) hinsichtlich der Wiederaufnahme des Naturschutzgebiets N33 "Düsbergkopf mit Wurmquellen" gemäß Anlage 1 zu ändern.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand an und beschließt somit, den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) um den Textbaustein zum Themenfeld Hochwasser und Starkregen in Kapitel 12.5.4 ("Schutzgut Wasser") zu ergänzen.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim teilweise an unter den o.g. Einschränkungen.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an.

 

Er beschließt den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) des Landschaftsplans einschließlich der hiermit beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen.

 

 Abstimmung:

 Einstimmig 

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Anlagen zur Vorlage

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